Hautkrebs ist in Deutschland seit Januar 2015 als neue Berufskrankheit anerkannt. Damit haben Menschen, die in ihrem Beruf lange Jahre regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind, bei einer Form von hellem Hautkrebs erstmals geregelte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, teilte der Berufsverband der Deutschen Dermatologen mit. Apl. Prof. Dr. Swen Malte John, Hautarzt und Wissenschaftler an der Universität Osnabrück: »Menschen, die draußen arbeiten, haben ein doppelt so hohes Hautkrebs-Risiko.« Mit der Anerkennung als Berufskrankheit sieht er sich seinem Ziel ein Stück näher: einen stärkeren Fokus auf die Gefahren – und mehr Vorbeugung.
Bereits vor der Einführung der neuen Berufserkrankung wurden in Einzelfällen bisher 100.000 Euro »Verletztenrente« an Patienten gezahlt. Die Unfallversicherung rechnet bereits mit Mehrkosten von rund 20,5 Millionen Euro pro Jahr für hellen Hautkrebs. Grundlage für die Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten ist der wissenschaftlich-medizinische Nachweis und die Zustimmung der Politik. Sie gilt in dem Verfahren als sehr sicher.
»Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber nicht vor der Sonne«, sagt John. Oft wüssten Bauarbeiter, die bei 30 Grad ohne Kopfschutz und Hemd arbeiteten, gar nicht, welches Risiko sie eingingen. Ein Wandel aus Überzeugung ist nicht leicht. Selbst die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat bisher noch keine bundesweite große Studie zur UV-Belastung bei Berufen im Freien durchführen lassen. Die Forschung mit Dosimetern, kleinen Geräten, die UV-Strahlung messen, hat gerade erst begonnen. Als Straßenbauarbeiter in Bayern in diesem Sommer Messgeräte trugen, ergab sich pro Tag eine UV-Strahlung, die um das Achtfache über der Dosis für einen Sonnenbrand lag. Pro Woche lagen die Werte um das 33-fache darüber. John koordiniert jetzt auch analoge Messungen im europäischen Ausland. Wer blonde oder rötliche Haare habe, reagiere als heller Hauttyp auf die stärkere UV-Strahlung besonders empfindlich. Aber nicht immer unmittelbar. Mehr als 20 Jahre kann es dauern, bis die Haut die Rechnung für fehlenden Sonnenschutz präsentiert. Wird heller Hautkrebs in Vorstufen erkannt, ist er heilbar. Falls nicht, kann er chronisch werden und Hautpartien entstellen. Bei Berufen im Freien sind das vor allem Kopfhaut, Gesicht und Handrücken.
Bisher war es schwierig, dies bei der Unfallversicherung als Folge des Berufs geltend zu machen. Denn dafür muss nachgewiesen sein, dass es im Job Belastungen gibt, denen eine Berufsgruppe erheblich mehr ausgesetzt ist als die übrige Bevölkerung. Beim Stachelzell-Krebs, bei dem die oberste belebte Hautschicht geschädigt wird, ist dieser Zusammenhang nun wissenschaftlich belegt. UV-Belastung gilt als Hauptursache dafür. Andere Hautkrebsformen wie das Basaliom oder das maligne Melanom bleiben bei Berufskrankheiten dagegen auch weiterhin außen vor. John hofft, dass trotz noch fehlender spezifischer Arbeitsschutzverordnungen ein Umdenken in den Branchen einsetzt. Sein Traum wäre ein regelmäßiger Routine-Check für alle Draußen-Arbeiter – um hellem Hautkrebs gar nicht erst eine Chance zu geben.
Die Galderma Laboratorium GmbH (Actinica®) hat die Aufklärungskampagne „Action! 1 Minute für die Hautgesundheit – Gemeinsam gegen Hellen Hautkrebs!“ ins Leben gerufen. Unter http://www.action-gegen-hellen-hautkrebs.de/ finden Interessierte interessante Informationen und einen Risikotest. Ziel ist es, Informationen über Hellen Hautkrebs zu vermitteln, die Öffentlichkeit auf das Risiko der Krankheit aufmerksam zu machen und zu täglichem Schutz vor UV-Strahlung anzuregen.
Quellen:
- Hautkrebs wird als Berufskrankheit anerkannt: Dermatologe der Uni Osnabrück zeigt sich zufrieden, Pressemitteilung der Universität Osnabrück vom 04.11.2014
- Website der Präventionskampagne „Action! 1 Minute für Hautgesundheit: Gemeinsam gegen Hellen Hautkrebs“ – Galderma Laboratorium GmbH
Bildquelle: Actinica®