OK, OK, natürlich nicht alle gleichzeitig in einem Bild. Zuerst das übliche Abendbild mit Venus, Mars und Uranus. Wird’s schon langweilig? Mir nicht. Der Anblick des Dämmerungshimmels mit mehreren Planeten ist einfach etwas ganz Besonderes. Am frühen Morgen dann der abnehmende Halbmond nache bei Saturn, etwas oberhalb des Skorpions. In jedem Bild ist ein deutlich rotes, helles Objekt, zuerst Mars, dann Gegen-Mars.
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Medizynicus wundert sich….
darüber, wer im Krankenhaus wohl am meisten zu sagen hat.
Natürlich der Chefarzt, denkt man. Aber der hat Angst vor dem Verwaltungschef, auch wenn er es nicht zugeben mag. Und der Verwaltungschef ist Handlanger des Krankenhausträgers, ob das nun ein öffentlicher Träger, also etwa ein Landkreis ist oder ein Privatkonzern. Und die sind von den Krankenkassen abhängig. Da sitzt das Geld. Das kommt von den Beitragszahlern um die man inzwischen kämpfen muss, weswegen…
BGH-Urteil zu Arztbewertungen: Arzt-Auskunft setzt auf Mitspracherecht für Mediziner und Patienten
Stellen Sie sich vor, Sie beobachten, wie jemand Passanten unter wüsten Beschimpfungen mit Dreck bewirft. Was würden Sie denken? Sicher, dass das nicht gerade appetitlich ist. Danach drängt sich die Frage nach dem Warum auf – dicht gefolgt von der Vermutung, dass hier womöglich Polizei und Psychiater gebraucht werden. Was im wahren Leben kaum denkbar ist, scheint online für manche User offenbar gesellschaftsfähig: Denn sie lassen ihren Frust an Restaurantbetreibern, Hoteliers und ja, auch Ärzten, in Form von öffentlichen Schmähungen auf den unterschiedlichen Bewertungsportalen aus. Wenn es dabei jeweils weniger um Kritik geht sondern um Zorn und Rache, dann ist es eine Schlammschlacht 2.0. Schädlich für die Beworfenen ist die, weil sich digitaler Dreck nicht bei 60 Grad in der Waschmaschine auflöst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat digital besudelten Ärzten nun den Rücken gestärkt: Nach dem Streit eines Zahnarztes mit einem Ärztebewertungsportal hat der BGH die Betreiber zu einer genaueren Prüfung von unfairen Bewertungen verpflichtet (Az.: VI ZR 34/15).
Archäologie versus Forensik Teil 1 – Mark Benecke und Marita Genesis diskutieren über die Todesstrafe des Erhängens
In einigen Tagen öffnen wir den Richtplatz in Fürstenwalde. Erfahrungsgemäß ist die häufigste Todesstrafe, die wir archäologisch nachweisen können, das Erhängen. In den Kriminalstatistiken rangiert diese Form der Strafvollstreckung ebenfalls an erster Stelle. Begleitend zur Grabung erscheinen 3 Filmbeiträge, die den archäologischen und anthropologischen Nachweis von ausgewählten Todesarten beschreiben. Der Diskurs fand zwischen mir und Dr. Mark Benecke, Kriminalbiologe, statt. Das Erhängen ist normalerweise ein Prozess, der wenig Spuren am Skelett hinterlässt. Aus diesem Grund fällt es auch schwer, den… weiter