Emmertplastik??
Wenn ja: Wann machen Sie eine histologische Untersuchung?? Immer? Nie?
Wievieltes Rezidiv erfordert eine Histologie?
Wann denken Sie an ein Malignom??
Wenn ja, an welches??
Wer behandelt den Unguicus incarnatus??
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Regelung bietet Chance für bessere Zusammenarbeit bei der Notfallversorgung
Zur Kritik Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) an den von der Koalition geplanten Änderungen zur ambulanten Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Kritik aus den KVen an dem Konzept der Koalition zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung ist substanzlos und geht eigennützig über die Nöte der Patienten, die medizinische Nothilfen suchen, hinweg. Im Mittelpunkt der dringend erforderlichen Neukonzeption kann nicht das Organisationsinteresse von KVen stehen. Obwohl die KVen für den ambulanten Bereitschaftsdienst gesetzlich zuständig sind, gehen 10 Millionen Patienten jährlich im Notfall unmittelbar in die Ambulanzen der Krankenhäuser. Wenn die von der Koalition vorgesehenen Regelungen die Ansiedlung von KV-Notfallpraxen an den Krankenhäusern (Portalpraxen) und die Kooperation von KV-Ambulanzen mit den Krankenhäusern nunmehr stärken, dann wird den niedergelassenen Ärzten überhaupt nichts weggenommen. Vielmehr wird sichergestellt, dass KV-Ambulanzen dort verfügbar sind, wo die Patienten hinkommen und dass mit den Krankenhäusern noch besser zusammengearbeitet werden kann. Hier ist ausdrücklich klarzustellen: Die Krankenhäuser wollen die Notfälle, die von niedergelassenen Ärzten behandelt werden können, diesen nicht wegnehmen! Ebenso muss aber anerkannt werden, dass die Fälle, die der Versorgung durch die Krankenhäuser bedürfen, kostendeckend vergütet werden. Mit durchschnittlich 32 Euro pro Fall findet das nicht statt. Die nunmehr in dem Konzept der Koalition vorgesehene gesetzliche Verpflichtung an den für die Vergütungen zuständigen Bewertungsausschuss, sachgerechte und aufwandsdifferenzierte Vergütungen zu entwickeln, ist ein längst überfälliger Schritt. Notfallleistungen sind keine aufschiebbaren Leistungen. Die Hilfe muss unmittelbar und immer erbracht werden. Sie müssen deshalb zu festen Vergütungssätzen bezahlt werden. Das sieht das Konzept der Koalition vor. Auch diese Regelung nimmt den niedergelassenen Ärzten nichts weg. Die Vergütung der Notfallleistungen darf aber auch nicht länger aus den gedeckelten Budgets der KVen genommen werden. Statt des von der Koalition vorgesehenen Vorabzugs der Aufwendungen für die ambulanten Notfallleistungen sollte die komplette Ausgliederung aus den Gesamtvergütungen der KVen vergeben werden. Dann könnte auch damit Schluss gemacht werden, dass die Vergütung für von Krankenhäusern erbrachten Leistungen über die KVen ausgezahlt werden. Niemand müsste Sorge haben, dass die ambulanten Notfallleistungen zu Lasten anderer ebenso wichtiger medizinischer Leistungen vergütet werden. Die DKG appelliert an die niedergelassenen Ärzte, gemeinsam für die Ausgliederung der ambulanten Notfallvergütung einzutreten, statt Scheinkämpfe über Zuständigkeiten zu führen, die an der Realität der Patienten vorbeigehen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
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BKK: Kein Verbot des versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln lehnt der BKK Dachverband ein Versandhandels-Verbot ab. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den aktuellen Referentenentwurf vor. Lobbyisten der Apothekerschaft argumentierten, ausländische Versandapotheken gefährden die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung. Insbesondere die Apotheke auf dem Land und damit die dortige Versorgung seien in Gefahr. Chronisch Kranke brauchen und nutzen Versandhandelsapotheken Bisherige Erfahrungen mit dem Versandhandel zeigen, dass vor allem chronisch Kranke, die dauerhaft und regelmäßig ihre Arzneimittel brauchen, Versandapotheken gern und oft nutzen. Diese Option möchten die BKK ihren Versicherten erhalten – insbesondere in ländlichen Regionen mit geringerer Apothekendichte. Auch führt der geringe Anteil der Arzneimittelausgaben für Versandapotheken (GKV: 0,95 Prozent) das Gefährdungsargument ad absurdum. Da Betriebskrankenkassen bereits seit rund zehn Jahren diese Vertriebsform insbesondere ihren chronisch kranken Versicherten anbieten, entfallen bei den BKK 1,73 Prozent der Arzneimittelausgaben auf Online-Apotheken. Höchstpreismodell für in- und ausländische Apotheken – Qualität statt Packungszahlen Das Urteil des EuGHs führt derzeit zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen: Die ausländische Versandapotheke darf Boni gewähren, was der inländischen Versandapotheke nach wie vor untersagt ist. Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen wäre die Einführung eines Höchstpreismodells denkbar. Grundsätzlich sollten sich alle Apotheken mehr über einen Qualitäts-, Leistungs- und Servicewettbewerb voneinander differenzieren, als über den Preis eines Arzneimittels. Perspektivisch sollte daher nicht mehr die Zahl der abgegebenen Packungen für die Vergütung von Apotheken ausschlaggebend sein. Wichtiger ist vielmehr, dass es alle Apotheken in einen Qualitäts-, Leistungs- und Servicewettbewerb treten. Den Wortlaut der Stellungnahme sowie Daten und Fakten zum Versandhandel gibt es hier. Pressemitteilung des BKK Dachverbandes
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Stabile Finanzen für die GKV
„Die Rücklagen der Krankenkassen haben Ende des vergangenen Jahres bei gut 15 Milliarden Euro gelegen und sich damit im Vorjahresvergleich etwas erhöht. Die exakten Zahlen veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium Anfang März. Dieses Signal der finanziellen Stabilität ist gut für die 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Wir freuen uns, dass die Finanzsituation besser ist, als dies noch im Sommer letzten Jahres zu erwarten war. Bereits im Dezember, als die Rechnungsergebnisse für die ersten drei Quartale 2016 vorlagen, zeichnete sich ab, dass das Ausgabenwachstum mit plus 3,2 Prozent leicht unter den Erwartungen lag. Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2017 nicht erhöht Die Rekordbeschäftigung in Verbindung mit dem einmaligen Sonderzuschuss in Höhe von 1,5 Mrd. Euro an die Krankenkassen macht es möglich, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in diesem Jahr trotz weiter steigender Ausgaben nicht steigen musste. Den entscheidenden Stabilitätsbeitrag leisten die Beitragszahler allerdings selbst, denn die zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro, die in diesem Jahr aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen ausgeschüttet werden, wurden vorher aus Beitragsgeldern eingezahlt. Wichtiger für den Blick in die nahe Zukunft ist jedoch die überaus gute Konjunktur: Nach aktuellen Prognosen wird es in diesem Jahr nochmals eine Zunahme der Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland erwartet. Ein Allzeitrekord, der die Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung trotz der weiter steigenden Ausgaben stabil hält. Der gute gesamtwirtschaftliche Trend schlägt sich auch in der Finanzsituation der GKV nieder. Es ist wichtig, dass die guten Rahmenbedingungen genutzt werden, um die Ausgabenseite anzugehen. Wir brauchen beispielsweise Strukturveränderungen bei den Kliniken und bessere Preise für Medikamente, denn sonst bekommen wir spätestens bei der nächsten Konjunkturdelle massiven Druck auf die Krankenkassenbeiträge“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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