Der US-Kongress debattiert über die Gesundheitsreform. Die Argumente sponsert der Pharmakonzern Roche. Die Statements von mehr als ein Dutzend Abgeordneten waren ganz oder in Teilen von Lobbyisten im Dienste des Biotechunternehmens Genentech, einer Roche-Tochter, ausgearbeitet worden, berichtet die NY Times. Die Lobbyisten, die für Genentech und zwei Anwaltskanzleien tätig sind, lieferten zwei Versionen – jeweils eine für demokratische Abgeordnete und für ihre Kollegen bei den Republikanern. Genentech schätzt, dass 42 Kongressabgeordnete wenigstens einige Punkte aus der Vorlage aufgenommen haben.
Related Posts
Hilfe für Medizinjournalisten
Das Journal of the National Cancer Institute (JNCI) macht sich Gedanken, wie Medizinjournalisten geholfen werden kann, qualitativ bessere Arbeit abzuliefern. In einem Editorial analysieren Steven Woloshin, Lisa M. Schwartz und Barnett S. Kramer die Berichterstattung von einigen wissenschaftlichen Artikeln und Erkenntnissen und kommen zu dem Schluss:
Es soll jedoch nicht bei der Kritik bleiben. Zum einen können nach Ansicht der Autoren die Zeitschriften die aggregierten Resultate wie absoluten Risiken oder Einschränkungen besser kommunizieren. Einige Journals präsentieren schon Zusammenfassungen wie “Limitations”, “Contexts and Caveats” oder “Bias, confounding, and other reasons for caution”, die die Bewertung für Journalisten, aber auch für andere Interessierte erleichtern soll.
Das JNCI hat sich entschlossen mehr zu tun. Die Zeitschrift hat eine Website gestartet, die Journalisten helfen soll, es richtig zu machen (“get it right”). Den Anfang machen auf der Internetseite eine Reihe von Tipps, die die Autoren für ein Buch entwickelt und für Journalisten angepasst haben.
Die erste Handreichung enthält zwei Glossare mit Definitionen und Beispielen für typische statistische Masse, die in medizinischen Veröffentlichungen verwendet werden. Ein weiteres Dokument soll Journalisten bei der Intepretation helfen, was die gefunden Resultate aussagen, welche Bedeutung sie haben und ob sie missverständlich sein können. Wenn es darauf keine Antwort gibt, legen die drei Wissenschaftler den Journalisten nahe, die Story zu vergessen. Ausserdem gibt es noch Vorschläge für angemessene Formulierungen, was für deutsche Medizin-Journalisten nur begrenzt von Nutzen ist.
Für Nachhilfe in Sachen Interpretation von medizinsichen Studien brauchen deutsche Journalisten gar nicht so weit zu surfen. Das Ärzteblatt hat eine mittlerweile 9-teilige Serie zur Bewertung wissenschaftlicher Publikationen veröffentlicht. Gleich 24 Teile hat die Statistik-Serie der Deutschen Medizinischen Wochenschrift aus dem Jahr 2007. Zu finden auf mit der Suche nach dem Stichwort “Statistik-Serie”, die aber eher was für Hardcore-Einsteiger und Wiedereinsteiger ist.
Abstimmung 22. Sept: Epidemiengesetz und Arbeitsgesetz (Tankstellenshops)
Am 22. September stehen in der Schweiz zwei Volksabstimmungen mit Bezug zur Gesundheit an.
Was soll am 22. September zum Epidemiengesetz und Arbeitsgesetz (Tankstellenshops) gestimmt werden?
Revision des Epidemiengesetzes
Das Epidemiengesetz dient dazu, übertragbare Krankheiten zu erkennen, zu verhüten und zu bekämpfen. Bundesrat und Parlament haben das Gesetz überarbeitet und aktualisiert, um die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Bedrohungen zu schützen.
Das aktuell gültige Epidemiengesetz wurde 1970 in Kraft gesetzt. Vor 40 Jahren war die Welt weniger vernetzt. Das Risiko einer raschen Verbreitung von Infektionskrankheiten über den dichten Flugverkehr und die Warentransporten wurde erheblich grösser. Eine weltweite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung könnte notwendig sein.
Die Nein-Kampagne spricht diffuse Ängste an. Beispielsweise wird vom Impfzwang gesprochen. Das Gesetz enthält ein Impfobligatorium. Das Obligatorium ist nichts Neues, es ist bereits im alten Gesetz von 1970 enthalten (und würde weiterhin bestehen).
So kann in sensiblen Bereichen von Spitälern (z. B. Neugeborenen- oder Krebsabteilungen) ein Impfobligatorium beim Personal angezeigt sein, um Patientinnen und Patienten vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Entscheidet sich eine Person gegen eine Impfung, so kann dies bedeuten, dass sie als nichtgeimpfte Person in sensiblen Spitalbereichen nicht eingesetzt werden kann.
Von Impfungen profitieren nicht nur die geimpften Personen, sondern bei einer ausreichenden Impfrate, auch die nicht geimpften Personen. Viel weniger Leute können die Viren weiterverbreiten. Gerade behinderte Menschen, deren Immunsystem geschwächt ist, könnten davon profitieren.
Das Gesetz ist für Notlagen entworfen. In Notlagen ist man froh, wenn die Kompetenzen und Mittel geregelt sind. Was klar ist, dass ein Impfobligatorium eine starkes Mittel ist und den Behörden viel Macht gibt. Es bedarf eines behutsamen Umgangs damit. Bis jetzt wurde in der Schweiz noch kein Impfobligatorium ausgesprochen.
Im Gesetz selbst, wird automatisch von der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit von Impfungen und Medikamenten ausgegangen. Das ist aber keineswegs garantiert. Die Wirkung von Roche’s Tamiflu ist beispielsweise umstritten, trotz Milliardenkäufen der Staaten. Vor einem Einsatz muss die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit rigoros und nachvollziehbar überprüft werden, beispielsweise müssen Impfungen einen sicheren Schutz bieten und keine schwerwiegenden Nebenwirkungen haben. Das muss aber für alle Medikamente und Impfungen gelten, ob vom Staat empfohlen oder obligatorisch erklärt, vom Hausarzt verschrieben oder selbst in der Apotheke gekauft. Wirksamkeit und Zweckmässigkeit sind unerlässlich. Diese Prinzipien müssen an anderer Stelle, für alle Medikamente geregelt sein und durchgesetzt werden. Heutzutage ist dies leider mit dem gültigen Heilmittelgesetz (HMG) noch nicht der Fall. Die Pharmaindustrie kann nach wie vor Studienresultate verheimlichen und beispielsweise nur die «positiven Studien» veröffentlichen.
Die Verschiebung von Kompetenzen von kantonaler auf die nationale Ebene bedeutet eine Zentralisierung. In einer Krisensituation können so schnell landesweite Massnahmen ergriffen werden. Effizientere (zentrale) Strukturen sind aber häufig auch anfälliger. Es genügt, wenn eine Behörde beeinflusst wird. Es ist daher auf eine strikte Unabhängigkeit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu achten. Interessenkonflikte von Experten müssen sauber gehandhabt und möglichst vermieden werden.
Fazit
Das Epidemiengesetz gibt den Behörden einige Macht in die Hand, die in Notlagen notwendig sein könnte. Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit muss im Heilmittelgesetz besser verankert werden.
Ich stimme JA zu Epidemiengesetz.
Änderung des Arbeitsgesetzes zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops
Das Arbeitsgesetz soll so angepasst werden, damit Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr neu rund um die Uhr Personal beschäftigen dürfen.
Das Abdecken gewisser Produkte in der Nacht ist sicher bizarr. Diese konkrete Gesetzesänderung ist nicht dramatisch.
Das Gesetz bedeutet aber einen weiteren Schritt zur 24-Stunden-Gesellschaft. Der Tag und Nacht verschwinden. Eine ruhelose Gesellschaft. Nichtschlafen ist tödlich. Chronisch zu wenig Schlaf macht krank.
Ich stimme deshalb NEIN zur Änderung des Arbeitsgesetzes zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops.
Schlussbemerkung
Bildet euch eine Meinung! Geht Abstimmen!
Abstimmungsresultate Neu!
- 60% sagen JA zum neuen Epidemiengesetz.
- 56% sagen JA zum 24h-Betrieb in Tankstellenshops.
Quelle: Tagesanzeiger, 22.09.2013
"ZyprexaKills-Memos" müssen veröffentlicht…
Die als ZyprexaKills-Memos bekannt gewordenen internen Dokumente des Pharmakonzerns Eli Lilly müssen veröffentlicht werden. Bundesrichter Weinstein hat am Freitag in New York entschieden, dass die Interessen des Zyprexa®-Herstellers Eli Lilly nach Vertraulichkeit nicht die Interessen der Öffentlichkeit übersteigen.
Damit wird ein vorläufiger Schlussstrich unter die Affäre gezogen. Die Ende 2006 vom NY Times Journalist Alex Berenson veröffentlichten Dokumente belegen, dass Lilly schon vor 2002 von dem erhöhten Risiko der Gewichtszunahme, Hyperglykämie und Diabetes bei der Einnahme von Zyprexa® wusste und off-label-Marketing betrieben hat. Die Dateien kursierten rasch im Internet und die damals von Weinstein angeordnete Rückgabe war eher symbolisch und hatte keine juristischen Folgen für Berenson. Die Illegalität der Verbreitung durch Berenson stellt der Richter jedoch auch in der Begründung zu der aktuellen Entscheidung nicht in Frage.
Jetzt wird sich endlich klären, ob die vor 2 Jahren “geleakten” Dateien wie es Lilly angeführt hat, einseitig ausgewählt wurden, um dem Unternehmen zu schaden oder in den restlichen Dokumenten womöglich weitere Informationen stecken, die Lilly belasten.