Angesichts der Pressemeldungen, der Mitteilungen der Kollegen und der Anstrengungen um die Impfung scheint die Neue Grippe eine ernsthafte Bedrohung sowohl für das Morbiditätsgeschehen als auch für das Mortalitätsgeschehen darzustellen. Ist es an dieser Stelle angezeigt, über Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Elektivoperationen nachzudenken und diese umzusetzen. Kennt jemand in diesem Zusammenhang Empfehlungen der Gesundheitsämter?
Denkbar wäre eine stationäre Aufnahme am Vortag der Operation oder zumindest 12 Stunden vorher, um bei eintreten von Symptomen die Patienten von einer Elektivoperation (Hernie, Hüfte, Knie, Galle) vorerst auszuschließen.
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Welt-Alzheimer-Tag
(NORDWEST) Den früheren Fußballtrainer Helmut Schön, die Hollywood-Legende Rita Hayworth oder den amerikanischen Schauspieler Charles Bronson einte zu Lebzeiten das gleiche Schicksal: sie alle litten unter Alzheimer-Demenz. Am heutigen Welt-Alzheimertag wird nicht nur der Situation prominenter Alzheimer-Erkrankter gedacht, sondern gerade auch derer, die sonst nicht im Lichte der Öffentlichkeit stehen. Mit einer Reihe von Aktionen […]
Vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen wichtiges Zeichen
Zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Auch wenn vieles noch unklar ist, zeigen sich wichtige und richtige Bekenntnisse im Eckpunktepapier der Sondierungsergebnisse. Vor allen Dingen das klare Bekenntnis zu einem vollen Tarifausgleich, d.h. zur vollständigen Refinanzierung der Tarifkosten, ist für die Krankenhäuser ein starkes Signal, dass sich die schwierige betriebswirtschaftliche Situation der Kliniken verbessern könnte. Die vorgesehene Ausweitung der Personaluntergrenzen auf alle bettenführenden Abteilungen ist eine methodisch anspruchsvolle Aufgabe, der sich die Krankenhäuser stellen werden, die aber Vorbereitungszeit braucht. Ebenso notwendig sind Flexibilitäten zur Berücksichtigung der Situation am Arbeitsmarkt. Erfreulich ist, dass die zukünftige Regierung die wohnortnahe Geburtshilfe ausdrücklich im Sondierungspapier verankert hat. Dies sollte auch der GKV-Spitzenverband endlich als Zeichen anerkennen, den Sicherstellungszuschlag für die Geburtshilfe zu öffnen. Das Ziel der sektorübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere bei der Notfallversorgung, wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft klar unterstützt. Wesentlich wird hierbei aber sein, dass faire Rahmenbedingungen geschaffen werden und sich die Besonderheiten der Vorhaltungen im Klinikbereich wieder finden. Erfreulich ist auch, dass in der Politik angekommen ist, dass die Situation im Fachkräftebereich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein muss. Sowohl die angedachte Ausbildungsinitiative für den Pflegebereich als auch die sonst vorgesehenen Maßnahmen zum Kampf gegen Fachkräftemangel sind zwingend notwendig. Beim Thema Digitalisierung ist es erfreulich, dass erhöhte Investitionen für den Krankenhausbereich vorgesehen sind. Wir brauchen ein Sofortprogramm Digitalisierung, um die Chancen dieses Bereiches für die stationäre Versorgung zu heben.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2017
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2017 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für über 18 Millionen stationäre Fälle und steuert ein Finanzierungsvolumen von ca. 70 Milliarden Euro. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2017) erzielt. Der PEPP-Katalog kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Ein Schwerpunkt der Weiterentwicklung des DRG-Systems sind Verfeinerungen zur besseren Erfassung von Schweregraden bei der Krankenhausbehandlung. In die Überarbeitung des DRG-Kataloges für das Jahr 2017 sind wesentliche Umsetzungsvorgaben aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeflossen. Fast eine Milliarde Euro sind im jetzt verabschiedeten DRG-Katalog durch die Abwertung von Sachkostenanteilen und durch die gezielte Absenkung bzw. Abstufung einzelner Fallpauschalen auf die Personalkosten umgewichtet worden. Darüber hinaus haben die Selbstverwaltungspartner weitere KHSG-Regelungen umgesetzt und sich auf ein Konzept zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation verständigt. Außerdem haben sie Regelungen getroffen, wie Mengensteigerungen bei den Verhandlungen zwischen einzelnen Krankenhäusern und Krankenkassen berücksichtigt werden (Fixkostendegressionsabschlag). Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte: „Die jetzt verabschiedeten Entgeltkataloge bilden die entsprechenden Leistungen der Krankenhäuser noch ein Stück besser ab. Die Umsetzung der aus Krankenhaussicht nicht einfachen Vorgaben aus dem KHSG zeigt, dass die Selbstverwaltung auch unter erschwerten Bedingungen handlungsfähig ist.“ Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Finanzierung abrechenbarer Leistungen über Fallpauschalen wird auch in 2017 auf Basis neuer Kalkulationen sachgerecht gelingen. Die Umverteilung von Sachkosten hin zu Personalkosten ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Vergütungsgerechtigkeit.“ Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßt die Einigung auf die neuen DRG-Kataloge, mit denen die originäre und regelmäßige Weiterentwicklung des DRG-Systems fachgerecht mit den gesetzlichen Anforderungen verbunden wurde. Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2017 im Vergleich zu 2016 eine Vielzahl von Detailverbesserungen. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuser, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft. Hintergrund Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Höhe der Vergütung wird maßgeblich durch die auf Ebene der Bundesländer vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP-Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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