Um ihren Versicherten eine innovative augenchirurgische Versorgung zu bieten, hat die AOK Bayern zum 1. April einen Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC) geschlossen. Zu den neuen Leistungen gehört beispielsweise das sogenannte korneale Crosslinking – eine spezielle Behandlung mit UVA-Licht. Mit der neuartigen Methode kann bei Versicherten, die unter einer zu geringen Hornhautstabilität (z.B. bei Keratokonus) leiden, das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt oder unter Umständen sogar aufgehalten werden. Das korneale Crosslinking ist derzeit im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Für AOK-Versicherte, die am Vertrag teilnehmen, ist das Verfahren künftig kostenfrei.
Vorteile bietet der Vertrag auch Versicherten, die unter speziellen Erkrankungen der Netzhaut leiden – etwa der feuchten altersbedingten Makuladegeneration. Dabei entstehen unter der Netzhautmitte (Makula) krankhafte Blutgefäße, aus denen Flüssigkeit oder Blut unter oder in die Netzhaut austritt. Durch die wiederholte Injektion von Medikamenten in das Auge lässt sich der Krankheitsverlauf positiv beeinflussen. Der Eingriff wird ambulant unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Auch bei der Nachsorge profitieren AOK-Versicherte von besonderen Leistungen. So lässt sich der Krankheitsverlauf mittels spezieller Schichtaufnahmen des Auges (sogenannte optische Kohärenztomographie) optimal überwachen. Diese Leistung wird bisher privat in Rechnung gestellt. Für eingeschriebene AOK-Versicherte entstehen künftig keine Zusatzkosten.
Weitere Informationen über die Einschreibung in den Vertrag und die teilnehmenden Augenärzte gibt es in den AOK-Geschäftsstellen oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 265 10 20.
Pressemitteilung der AOK Bayern
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