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INDAMED plant Integration der Videosprechstunde in MEDICAL OFFICE
Der Softwarehersteller INDAMED kündigt die Integration der Videosprechstunde in MEDICAL OFFICE an. Die Umsetzung will das Unternehmen für die Anwender gemeinsam mit TerMed „von der Terminvergabe bis zur Durchführung der Videosprechstunde denkbar einfach gestalten“, betont das Unternehmen. Sobald der Patient am Tag der Behandlung das virtuelle Wartezimmer betreten hat, wird dies in der MEDICAL OFFICE-Tagesliste angezeigt. Aus der Liste heraus kann der Arzt nun den Patienten in das “virtuelle Behandlungszimmer” ziehen und die Videosprechstunde beginnen. INDAMED hebt hervor, dass „wir mit MEDICAL OFFICE ein modernes System mit neuesten Technologien anbieten. So können unsere Anwender eine zukunftsorientierte Patientenbetreuung gewährleisten.” Seit dem 1. April 2017 kann die Videosprechstunde als neue telemedizinische Leistung durchgeführt und abgerechnet werden: die EBM-Gebührenordnungsposition (GOP) 01450 (4,21 Euro) für einen Technikzuschlag und die GOP 01439 (9,27 Euro) für den Videokontakt – sofern keine Versichertenpauschale angesetzt wurde. Die kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich im Bewertungsausschuss auf eine Vergütungsregelung geeinigt und eine entsprechende Anpassung des EBM beschlossen. Zugutekommen soll die Videosprechstunde beispielsweise Patienten mit Mobilitätsproblemen und Ärzten, für die einige längere Anfahrten zu Hausbesuchen entfallen könnten. „Für uns ist das Aufgabe und Verpflichtung gegenüber unseren Anwendern, ihnen möglichst zeitnah eine entsprechende Funktion für unsere Praxissoftware MEDICAL OFFICE anzubieten“, heißt es bei INDAMED. Wann genau die neue Funktion umgesetzt ist, lässt das Unternehmen noch offen, betont aber, „die Arbeiten laufen auf Hochtouren“. Weitere Informationen: www.medical-office.de | www.termed.de
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Anhörung im Bundestag: Große Mehrheit der Experten befürwortet Laumann-Vorschlag zur Aussetzung der Pflegenoten
Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur Aussetzung der Pflegenoten erklärt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: “Die große Mehrheit der Experten hat heute in der Anhörung erneut bestätigt: Die Pflegenoten sind in ihrer jetzigen Form für einen Qualitätsvergleich vollkommen ungeeignet und müssen schnellstmöglich ausgesetzt werden. Jeder, der an den Noten festhält, macht sich zum Fürsprecher von Tricksen, Tarnen und Täuschen. Echte Transparenz und ein funktionierender Verbraucherschutz bleiben dabei auf der Strecke. Die Noten sind nichts als Nebelkerzen und müssen verschwinden, damit wir endlich klare Sicht haben. Selbstverständlich muss es weiterhin die unangemeldeten Kontrollen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und die Berichte darüber geben. Aber die Übersetzung der Ergebnisberichte in Schulnoten ist komplett gescheitert. Wie kann es sonst dazu kommen, dass ein Pflegeheim wegen schwerer Pflegemängel geschlossen werden muss, obwohl es die Note 1,0 hat? Wir brauchen einen Neustart beim Pflege-TÜV. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.” In der heutigen Anhörung wurde Laumanns Forderung zur Aussetzung der Pflegenoten von der großen Mehrheit der Sachverständigen gestützt. So stellen sie etwa für das Zentrum für Qualität in der Pflege “in der derzeitigen Form ein Risiko dar: Sie können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in die Irre führen.” Auch nach Ansicht des Deutschen Pflegerats haben sich die Kriterien zur Ermittlung der Noten aufgrund einer “fehlenden pflegewissenschaftlichen Fundierung sowie der unzureichenden methodischen Güte” für einen “einheitlichen Qualitätsvergleich von Einrichtungen (…) als ungeeignet” erwiesen. Ähnlich äußert sich der AOK-Bundesverband: “In seiner heutigen Fassung bietet das Bewertungssystem zur Pflegequalität keine Orientierungshilfe – weder für die Ratsuchenden (Pflegebedürftige und ihre Angehörigen) noch für die Einrichtungen.” Deutlich wird auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) in ihrer Stellungnahme: “Das Bestreben, die Pflegequalität in ihrer Gänze in einer Gesamtnote abzubilden, ist gescheitert. Verbraucher werden hierbei in die Irre geführt”. Laut dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln “ist der Schritt die ‘Pflegenoten auszusetzen’ überfällig”. Und der VdK spricht davon, dass Qualitätsunterschiede durch die bisherige Systematik geradezu “verschleiert” würden. Die Aussetzung der Noten, so der Vorschlag von Laumann, soll als Übergangslösung durch eine Kurzzusammenfassung der MDK-Prüfberichte ersetzt werden. Langfristig brauche es jedoch eine andere Lösung. “Ich sage ganz klar: Wir sollten einen Pflegequalitätsausschuss errichten, der ein neues, wissenschaftlich fundiertes und aussagekräftiges Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem erarbeitet und beschließt. In diesem Ausschuss müssen sowohl die Einrichtungs- als auch die Kostenträger vertreten sein – und auch die Vertreter der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe. Denn es kann nicht sein, dass die unmittelbar Betroffenen überhaupt nicht in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Zudem braucht es einen unparteiischen Vorsitzenden, dessen Stimme ausschlaggebend ist, wenn sich die Selbstverwaltung blockiert. In der Vergangenheit hat es das leider viel zu oft gegeben”, sagt Laumann. Das ausführliche Konzept von Staatssekretär Karl-Josef Laumann zur Reform des Pflege-TÜV finden Sie im Internet unter http://www.patientenbeauftragter.de/index.php/11-pressemitteilungen/pflege/80-endlich-gute-pflege-erkennen-neues-konzept-fuer-den-pflege-tuev. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Sprachlos: Jeder sechste pflegende Angehörige vermisst Gespräche mit anderen
Fehlender Austausch ist für Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen, ein Problem. Bisher unveröffentlichte Zahlen aus der Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK) zeigen: Jeder Sechste (17 Prozent) vermisst es, über die Pflege mit anderen sprechen zu können. Besonders stark betroffen sind offenbar Pflegende, die in einer Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohnern leben: Hier klagt sogar jeder vierte pflegende Angehörige (27 Prozent) über fehlende Gespräche. Das Onlineportal www.pflegen-und-leben.de setzt bei diesem Problem an: Pflegende Angehörige können hier Hilfe bei seelischen Belastungen bekommen. Besonders geschulte Psychologen beraten in einem schriftlichen Austausch bei Sorgen und Problemen im Pflegealltag. Die Beratung ist anonym und für TK-Versicherte kostenlos. „Angehörige treibt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Mitgefühl an, wenn sie eine Pflegeaufgabe übernehmen. Sie müssen deshalb unbedingt darauf achten, dass sie selbst im Alltag nicht untergehen“, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. Die TK-Pflegestudie zeigt: Nur die Hälfte der pflegenden Angehörigen (56 Prozent) gibt an, dass ihr genügend Zeit für die eigenen Bedürfnisse bleibt. Jeder Vierte (24 Prozent) empfindet sich sogar manchmal nicht mehr richtig als eigenständiges Individuum. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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