Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Pflegestützpunkte hat sich am Donnerstag (26.11.2015) für den Ausbau der Pflegestützpunkte im Stadt- und Landkreis Karlsruhe und im Landkreis Rastatt entschieden. Damit gibt es künftig insgesamt 51 Beratungsstellen im Land. „Zusammen mit den Außenstellen in den Landkreisen sind es jetzt 112 Stellen, an denen Experten über die Pflegeangebote in Baden-Württemberg beraten. Dieses Angebot an Ratsuchende in Baden-Württemberg ist einmalig und kann beispielgebend für andere Bundesländer sein“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte und Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. Einigkeit konnte auch über den Ausbau der Pflegestützpunkte erzielt werden, der an klare Qualitätsanforderungen geknüpft ist: Baden-Württemberg wird bis 2018 bis zu insgesamt 72 Pflegestützpunkte bekommen und somit das Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger im Land signifikant erweitern. Spitzenvertreter der Kranken- und Pflegekassen sowie der kommunalen Landesverbände einigten sich aktuell am 12.11.2015 auf die Entwicklung eines Ausbaukonzepts, das stärker als bisher die Beratung, Koordinierung und Vernetzung als Aufgabe der Pflegestützpunkte definiert. Teil des Ausbaukonzepts ist auch ein Qualitätssicherungskonzept, das vom Stuttgarter Institut für angewandte Sozialwissenschaften (IfaS) unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Susanne Schäfer-Walkmann bis zum Frühjahr 2016 erarbeitet wird. „Angesichts der vielfältigen Aufgaben, die von den Mitarbeitenden in den Pflegestützpunkten schon heute und insbesondere künftig im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes geleistet werden, dienen Qualitätsstandards als Orientierungshilfe, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflegestützpunkte messbar zu machen. Außerdem erleichtern Qualitätsstandards künftige Planungen, weil sich Aufbau und Ausgestaltung von Pflegestützpunkten stärker an den regionalen Gegebenheiten orientieren können“. Nach Einführung des neuen Ausbaukonzepts sollen für alle gestellten Anträge die darin enthaltenen Bewertungskriterien gelten. Bis dahin gestellte Anträge unterliegen dem Vertrauensschutz. Den Antragsstellern wird eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob der Vorstand der LAG über ihren Antrag auf Grundlage der geeinten Kriterien entscheidet oder ob sie zunächst eine Überarbeitung anhand der Kriterien des neuen Ausbaukonzepts abwarten. In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe sollen jetzt jeweils sogenannte Pilotstandorte eingerichtet werden, die für Erprobung und Entwicklung des Qualitätskonzeptes des IfaS-Instituts dienen. Die dazu notwendigen Beschlüsse hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte am 26.11.2015 gefasst. Die LAG orientiert sich bei der Bewertung der Anträge auf den Ausbau der Pflegestützpunkte an eindeutigen Kriterien. So wird zum Beispiel die Auslastung der bestehenden Pflegestützpunkte geprüft und die Gesamtsituation im jeweiligen Kreis berücksichtigt. Bei den Beratungsleistungen spielt die wichtige Netzwerkarbeit eine Rolle, welche die Qualität der Beratung erhöht. Die Kranken- und Pflegekassen im Land fördern den Auf- und Ausbau von Pflegestützpunkten, die von den Kommunen bei der LAG beantragt werden. Vorstandschef Hermann erklärt die Bedingung klarer Richtlinien, nach denen die Anträge bewertet und vom LAG-Vorstand entschieden werden: „Pflegestützpunkte übernehmen eine wichtige Funktion im Gesamtsystem. Die Kassen bieten tiefergehende Beratung an, weshalb die Aufgabenverteilung der unterschiedlichen Beratungsangebote sorgfältig definiert sein muss. Doppelstrukturen helfen keinem weiter und schließlich geht es ja um Beitragsgelder der Solidargemeinschaft, die zielführend zu investieren sind“, so Hermann weiter. Durch das regionale Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten sei es gelungen, diese am Bedarf vor Ort ausgerichteten Strukturen im Land nachhaltig aufzubauen. Ein wichtiges Anliegen der LAG Pflegestützpunkte ist es, dieses weitreichende Angebot noch bekannter zu machen. Hermann: „Um den Bürgerinnen und Bürgern noch effizienter Hilfsangebote vorstellen zu können, sollte das Angebot noch viel bekannter werden, denn das Gute liegt in dem Fall so nah: Pflegestützpunkte sind für jeden erreichbar.“ In den Pflegestützpunkten erhalten Ratsuchende eine Erstberatung und wertvolle Tipps, um sich in den oft komplizierten Strukturen des Pflegesystems besser zurecht zu finden. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sind zur Neutralität verpflichtet, kennen die regionale Situation genau und sind so in der Lage, qualifiziert auf die individuellen Fragen besonders gut einzugehen. Der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e. V. gehören die Landesverbände der Pflegekassen und Krankenkassen sowie die Kommunalen Landesverbände an. Die Finanzierung eines Pflegestützpunktes wird mit insgesamt 84.000 Euro jährlich gefördert und setzt eine Personalausstattung von 1,5 Vollzeitkräften voraus. Die Kosten tragen zu je einem Drittel die Kranken- und Pflegekassen sowie die Kommunen oder Kreise mit Pflegestützpunkt. Pressemitteilung der LAG Pflegestützpunkte
The post Flächendeckende Versorgung – künftig bis zu 72 Pflegestützpunkte und klare Qualitätsanforderungen appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.