LG München urteilt gegen Jameda

Das Landgericht München I hat kürzlich dem Ärztebewertungsportal Jameda untersagt, Ärzte auf der Bewertungsskala oben einzublenden, nur weil diese für das Ranking bezahlen. (LG München I, Urteil vom 18. März 2015; 37 O 19570/14). Ärzte, die das Risiko einer Abmahnung … Weiterlesen