Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe haben mit dem Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, einen Rahmenvertrag zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen geschlossen. Der Vertrag gilt ab 1. Oktober und sieht vor, dass die beiden NRW-KVen künftig die Arztabrechnungen aus den aktuell mehr als 160 Einrichtungen des Landes zur Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen. „Die jetzt gefundene Regelung ist sinnvoll und führt zu einer sach-gerechten Aufgabenverteilung bei der ärztlichen Versorgung der zu uns kommenden Flüchtlinge“, betont Regierungspräsidentin Diana Ewert. Bislang wurden sämtliche Einzelabrechnungen aus den Landeseinrichtungen durch die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet. „Wir haben gegenüber der Landesregierung frühzeitig deutlich gemacht, dass wir in der Lage und willens sind, bei einer möglichst effizienten medizinischen Versorgung der Menschen, die so zahlreich nach Deutschland kommen, mitzuhelfen – obwohl wir als KV für die Versorgung der GKV-Versicherten zuständig sind“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. „Durch die Unterstützung der KVen wird die Organisation bei der flächendeckenden Erstversorgung erheblich vereinfacht und beschleunigt. Zudem erhalten die Mediziner Sicherheit in Abrechnungs- und Verordnungsfragen“, ergänzt Dr. med. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe. Die in enger Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium erarbeitete vertraglich geregelte Zusammenarbeit von KVen und dem Land NRW, soll auch dazu dienen, weitere Ärzte für die Flüchtlingsversorgung in der Landesaufnahme zu gewinnen. Um die Teilnahme für die Mediziner so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten, erstellen die Landeseinrichtungen Listen mit Namen und Geburtsdaten der Flüchtlinge. Auf diesen Listen dokumentieren die behandelnden Ärzte die geleisteten Erstuntersuchungen, durchgeführte Impfungen und etwaige Röntgenuntersuchungen auf Tuberkulose. Anschließend werden die Listen bei der zuständigen KV eingereicht und abgerechnet. An der medizinischen Flüchtlingsversorgung in den Landeseinrichtungen können sich auch Nicht-Vertragsärzte beteiligen, also beispielsweise Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden. Dazu haben diese Mediziner lediglich einen schriftlichen Antrag und eine Kopie ihrer Approbation sowie ihres Facharztnachweises bei ihrer KV einzureichen – sofern diese Unterlagen dort nicht mehr vorliegen. Der nun geschlossene Vertrag beider KVen mit dem Land bezieht sich auf die Erstuntersuchung, das Impfangebot sowie die ärztliche Versorgung der Flüchtlinge während der Unterbringung in den Einrichtungen des Landes. Alle ärztlichen Rechnungen, die Leistungen für Asylbewerber in Unterbringungseinrichtungen des Landes betreffen, müssen ab dem 1. Oktober unmittelbar an die KVen Nordrhein bzw. Westfalen Lippe und nicht mehr an die Bezirksregierung Arnsberg gereicht werden. Für die ambulante ärztliche Behandlung erkrankter Asylbewerber, die bereits auf die Kommunen verteilt sind und dort auf den Ausgang ihres Verfahrens warten, haben beide KVen bereits vor Jahren Verträge mit dem Städte- und Gemeindebund geschlossen, die die Behandlung, Abrechnung und Vergütung ärztlicher Leistungen regeln. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.kvno.de oder auf www.kvwl.de. Zukünftig können Kommunen auch auf der Basis einer vom NRW-Gesundheitsministerium mit Krankenkassen geschlossenen Rahmenvereinbarung stattdessen die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge insgesamt in die Hand der Krankenkassen geben. Gemeinsame Presseinformation der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe
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