(NORDWEST) Hörtipp für Sonntag, 22.11.2009, 11:05 – 12:00 Uhr: DOK 5 – Das Feature
Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
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Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
Rechtzeitig zum Beginn des Bundestagswahlkampfs hat der IKK e.V., die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf der Bundesebene, seine Broschüre „Zahlen, Daten und Fakten“ neu aufgelegt. Der 56-seitige Sammelband basiert auf den Daten aus dem Jahr 2016. „Mit unserer nunmehr zum achten Mal erscheinenden Zahlen, Daten und Fakten-Broschüre liefern wir eine fundierte und verlässliche Datenquelle im Gesundheitswesen. Ziel ist, das Gesundheitswesen transparenter zu machen“, sagt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. Sie richtet sich an Akteure des Gesundheitswesens, Politik- oder Medienvertreter sowie Interessierte der Branche. In diesem Jahr steht die Broschüre ganz im Zeichen der Bundestagswahl. Beleuchtet und mit Daten fundiert werden die wichtigen gesundheitspolitischen Themenbereiche Finanzierung und ambulante/stationäre Versorgungsstrukturen, aber auch das Thema Digitalisierung. Zum Schwerpunktthema sagt Geschäftsführer Hohnl: „Die Innungskrankenkassen haben bereits Ende 2016 ihre Forderungen an eine nachhaltige und solidarische Gesundheitspolitik in der 19. Legislaturperiode formuliert. Die Positionen zum Thema Selbstverwaltung, Finanzierung und Morbi-RSA sowie Innovationen/Digitalisierung können hier noch einmal nachgelesen werden.“ Für die neue Bundesregierung stelle sich die Frage der Finanzierung. Hohnl hierzu: „Vor allem die Reform des Morbi-RSA, der dringend transparenter, unbürokratischer und manipulationssicherer gestaltet werden und Präventionsanreize setzen muss, steht auf der Agenda.“ Pressemitteilung des IKK e.V.
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Auf den 8. Mai 2008 datiert der Aufbruch in eine völlig neue qualitätsgesicherte gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg. An diesem Tag besiegelten AOK, Hausärzteverband und MEDI in Baden-Württemberg den bundesweit ersten freien Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Diese vertrauensvolle Partnerschaft trägt von Jahr zu Jahr mehr Früchte. Mittlerweile profitieren 4.000 Haus- und Kinderärzte von besseren Arbeitsbedingungen durch Honorierung ohne Budgetierung sowie einer einfachen Abrechnung, was insbesondere mehr Zeit für die sprechende Medizin lässt. 1,55 Millionen einge-schriebene Versicherte, davon 60 Prozent mit chronischen Krankheiten und Mehrfacherkrankungen, werden besser versorgt, wie die Evaluation der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg bestätigen. Auch ansonsten ist die HZV als alternative Regelversorgung zukunftsweisend, etwa durch die schnellere Terminvergabe in den seit 2010 sukzessive angeschlossenen Facharztverträgen oder bei Antworten auf den Hausärztemangel. HZV-Praxen stehen für team- und arbeitsteilig orientierte Strukturen, sind für den Ärztenachwuchs nachweislich attraktiver und wirken somit dem Hausärzteschwund entgegen. Die „Gesellschaft des langen Lebens“ mit weiterer Zunahme chronischer Erkrankungen und Multimorbidität geht mit dem Trend zu einer ausgeprägten Spezialisierung der Medizin einher. Für die Patientinnen und Patienten fehlt es an der notwendigen Abstimmung ihrer Behandlung. Dem Hausarzt als qualifiziertem „Rundum-Versorger“ vor Ort kommt daher eine zentrale Aufgabe zu. Er behandelt nicht nur alle Patientinnen und Patienten mit vielen unterschiedlichen gesundheitlichen Problemen, sondern steht als Koordinator im engen Austausch mit seinen Fachkolleginnen und -kollegen. Der sich auch bereits vor zehn Jahren angesichts starrer Budgetierung, zunehmenden Honorarverlusten und fehlender Anerkennung abzeichnende Hausärztemangel ist mittlerweile in aller Munde. Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, erinnert sich: „Allen Beteiligten war damals klar, dass das Versorgungssystem dringend eine wettbewerbliche Frischzellenkur der tradierten Strukturen benötigte. Dessen zentralistisches Einheitssystem hatte sich bei zudem immer mehr bürokratischen Vorgaben total festgefahren. Wir sehen heute, dass wir trotz anfangs massiver Gegenwehr der Altstrukturen durch Verbindlichkeit und Strukturierung für über 1,5 Millionen AOK-versicherte Patientinnen und Patienten im Land eine nachweislich bessere Versorgung auf freiwilliger Basis ermöglichen.“ Die HZV steht für einen Paradigmenwechsel in der hausärztlichen Versorgung. Den teilnehmenden Versicherten der AOK Baden-Württemberg bietet sie die Sicherheit des für sie jederzeit Verantwortung übernehmenden Hausarztes bei qualitätsorientierter und besser koordinierter Versorgung. Basis sind vertragliche Kriterien, wie eine durch Leitlinien gestützte Diagnostik und Therapie, verbindliche Qualitätszirkel unter den teilnehmenden Ärzten und eine rationale Pharmakotherapie. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg und Teilnehmer der ersten Stunde kann das bestätigen: „Die HZV ist die wichtigste Errungenschaft für die Hausärzte. Die leistungsgerechte Honorierung in festen Eurobeträgen ohne Budgetierung sichert die wirtschaftliche Zukunft unserer Praxen und bietet Planungssicherheit, zum Beispiel für die Anstellung von angestellten Ärzten. Und die HZV steht auch für moderne, teamorientierte Praxisstrukturen. Die Erfahrungen belegen, dass die Weiterführung von HZV-Praxen eindeutig besser gelingt als in reinen KV-Praxen.” Rund 2.200 Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) entlasten landesweit die Ärzte unter anderem durch Routinehausbesuche und spielen so eine zentrale Rolle bei einer zeitgemäßen Patientenversorgung. Zur alternativen Regelversorgung gehören mittlerweile sechs erfolgreich laufende Facharztverträge für neun Facharztgruppen mit über 1.900 teilnehmenden Ärzten und Psychotherapeuten. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, erklärt dazu: „Die Kombination aus Hausarzt- und Facharztverträgen ist wegen der Zunahme älterer und versorgungsintensiver Patienten zunehmend wichtiger. Dazu bedarf es insbesondere verbindlich geregelter Schnittstellen, was systembedingt in der KV-Regelversorgung nicht funktionieren kann.“ Innovativ sind die Vertragspartner in vielen Bereichen unterwegs. „Durch unsere eigene Gestaltungsautonomie in den Haus- und Facharztverträgen wollen wir gemeinsam auch die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzen. Hohe Priorität hat dabei, die strukturierte Zusammenarbeit der an den Verträgen teilnehmenden Praxen auf eine jederzeit sichere, elektronisch vernetzte Basis zu stellen“, so AOK-Chef Hermann. Im Herbst werden die aktuellen Ergebnisse der mittlerweile vierten Evaluationsrunde veröffentlicht. Der HZV-Vertrag wird seit Beginn durch eine unabhängige Versorgungsforschung der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg begleitet. Sie überprüft die alternative Regelversorgung im direkten Vergleich mit der bekannten Regelversorgung und identifiziert Anhaltspunkte zur weiteren Entwicklung der Verträge. Damit sind die HZV- und Facharztverträge auch Vorbild in punkto Transparenz und Zukunftsorientierung. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Zum zweiten Mal bekommen knapp 70 Millionen Menschen in Deutschland, die 16 Jahre oder älter sind, einen Organspendeausweis zugeschickt. Die Reform des Transplantationsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Ausweis mit Informationen zur Organspende zuzuschicken. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) versendet zwischen dem 11. August und dem 27. Oktober 2015 über acht Millionen Briefe. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: „Umfragen, die das Meinungs-forschungsinstitut Forsa in unserem Auftrag gemacht hat, zeigen, dass wir bereits mit der ersten Versandaktion den Anteil der Versicherten, die einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, deutlich erhöhen konnten. Wir hoffen, dass auch diesmal viele Versicherte, die seitdem 16 Jahre alt geworden sind oder sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt haben, eine Entscheidung für sich treffen und diese dokumentieren. Eine so persönliche Frage sollte jeder selbst beantworten und nicht anderen überlassen.“ Diese sogenannte Entscheidungslösung gilt seit der Reform des Transplantationsgesetzes 2012. Was viele nicht wissen: Spricht man sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen die Organspende aus, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Und: Die Wahrscheinlichkeit, einmal ein Spenderorgan zu benötigen ist größer als das man selbst als Organspender in Frage kommt. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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