(NORDWEST) Hörtipp für Sonntag, 22.11.2009, 11:05 – 12:00 Uhr: DOK 5 – Das Feature
Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
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Von der Abwehr des Feindes: Die Influenzapandemie und das Medikament Tamiflu oder was hat Donald Rumsfeld mit der WHO zu kriegen?
Die AOK Baden-Württemberg wurde vom Magazin “Focus-Money” erneut zur besten regionalen Krankenkasse gewählt. Bereits zum dritten Mal in Folge siegte die Gesundheitskasse damit im großen und unabhängigen Krankenkassenvergleich des Wirtschaftsmagazins (Heft 21/2015). Dabei wurden Leistungen bewertet, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Die AOK Baden-Württemberg konnte als „Beste Krankenkasse für Familien“, „Beste Krankenkasse für Berufseinsteiger“ sowie „Beste Krankenkasse für Selbstständige“ überzeugen. Das attraktive Angebot für Familien der AOK Baden-Württemberg konnte sich im Test durchsetzen: So profitieren Kinder neben den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen durch drei zusätzliche Untersuchungen. Auch eine erweiterte Kostenübernahme von Haushaltshilfen und ein breites Angebot an AOK-Gesundheitskursen wurden positiv bewertet. Besonders wichtig für Familien: Die AOK ist dank einer 24-Stunden-Hotline rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Die Auszeichnung als „Beste Krankenkasse für Berufseinsteiger“ erhielt die Gesundheitskasse für ihr attraktives Bonusprogramm und vielfältige Angebote im Bereich Gesundheitsförderung. Punkten konnte die AOK bei den Berufseinsteigern zudem mit einer App zur Vorsorgeerinnerung, einem Arztsuchportal (AOK-Gesundheitsnavigator) sowie einer virtuellen Geschäftsstelle (aok24.de). Für die Selbstständigen ist die AOK Baden-Württemberg besonders dank ihrer Wahltarife interessant. Hier erhält der Versicherte eine Prämie von bis zu 600 Euro, wenn Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr selbst bezahlt werden. Auch zusätzliche Vorsorgeleistungen bei Haut- und Darmkrebs konnten überzeugen. Die AOK Baden-Württemberg zahlt mehr als 13 Milliarden Euro pro Jahr an Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung. In 36 Gesundheitszentren und 46 AOK-Rückenstudios sowie 230 AOK-KundenCentern erhalten die rund 3,9 Millionen Versicherten der AOK Baden-Württemberg eine umfassende und individuelle Beratung. Auch konkrete Angebote aus den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Psychische Gesundheit finden vor Ort statt. 2014 nahmen mehr als 60.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an über 6.000 Kursen teil. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Mit ärgerlichem Unverständnis nimmt der Bundesverband Internetmedizin den Beschlussentwurf des Bewertungsausschusses zur Einführung der Videosprechstunde zur Kenntnis. Die Videosprechstunde soll mit 137 Punkten bewertet werden und so zu einem Erlös von 14,43 Euro führen. Gleichzeitig soll ein Punktwertvolumen je Arztpraxis von 2393 Punkten im Quartal gebildet werden. Nach Ansicht des Bundesverbands Internetmedizin steht die Bewertung der Online-Videosprechstunde, die gegenüber der telefonischen Beratung lediglich um den Faktor 1,6 höher liegt, in keiner sinnvollen Relation zu der ärztlichen Leistung, die im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht wird. Heutige und künftige Möglichkeiten der Medizintechnik – insbesondere auf dem Gebiet der Sensorik – werden dazu führen, dass Untersuchungen, wie z.B. die Messung der Herz- und Lungenfunktion online unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt und befundet werden können. Bislang waren derartige Prozeduren nur in der konventionellen Sprechstunde möglich. In der jetzt angedachten Bewertung der Online-Videosprechstunde lässt sich nicht ablesen, dass diese hinreichende Entwicklung berücksichtigt wird. Die absehbare Gleichstellung von konventioneller und digital unterstützter Sprechstunde muss in einer adäquat höheren Vergütung abgebildet werden. Weiterhin bedeutet die Deckelung der Anzahl der Videosprechstunden, dass die Videosprechstunde lediglich 17,5 Mal im Quartal erbracht werden kann. Unabhängig von der Zahl der Ärzte in der Praxis. Diese Rationierung der Online-Videosprechstunden bedeutet rein rechnerisch, dass jährlich in Deutschland etwas mehr als 5 Millionen vergütete Videosprechstunden durchgeführt werden könnten. Angesichts von jährlich ca. 600 Millionen Arztkontakten scheint man im Bewertungsausschuss von einem Substitutionspotenzial von weniger als einem Prozent ausgegangen zu sein. Anders ausgedrückt dürfte ein Patient jeden hundertsten Arztkontakt online durchführen. Ausgehend von durchschnittlich 9 Arztkontakten je Jahr, würde ein Patient statistisch gesehen ca. alle 11 Jahre die Möglichkeit einer Online-Videosprechstunde bekommen. Gleichzeitig ist bekannt, dass jeder zweite Patient die Online-Videosprechstunde nutzen würde. Das ging bereits 2015 aus einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann Stiftung hervor. Damit zeigt sich, dass der Beschlussentwurf sowohl an der Versorgungsrealität als auch maximal an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten vorbeigeht. Die Chance, durch die breite Anwendung der Videosprechstunde solchen Patientinnen und Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, eine adäquate Versorgung anzubieten, wird verpasst. Auch die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten mit Infektionskrankheiten online und somit ohne die Gefährdung der Infektionsübertragung im Wartezimmer zu behandeln, wird weitestgehend ignoriert. „Die Beschlussfassung zeugt einmal mehr von der Digital-Phobie des Deutschen Gesundheitswesens“, so Dr. Markus Müschenich, Vorstand des Bundesverbands Internetmedizin e.V.. „Die künstliche und unnötige Verknappung der Online-Sprechstunde erinnert an frühere Zeiten, als für Online-Shops Ladenschlusszeiten gefordert wurden, um digitale Prozess-Innovationen aktiv auszubremsen“, resümiert Müschenich. Der Bundesverband Internetmedizin e.V. fordert, dass die Vergütung der Online-Videosprechstunde angemessen erhöht wird und sich in der Tendenz den medizin-technischen Entwicklungen und dem Patientenwillen anschließt. Die Vergütung muss sich am konventionellen Arztbesuch orientieren. Schon heute kann die Online-Videosprechstunde diesen in erheblichem Umfang ergänzen und in der Zukunft in vielen Anwendungsfällen auch ersetzen. Die Deckelung der Online-Videosprechstunde ist aufzuheben. Stattdessen erwartet der Verband, der für mehr digitale Gesundheit eintritt, ein stärkeres Bewusstsein der Verantwortlichen. Der Bundesverband Internetmedizin e.V. fordert Anreize statt Indikationsstellungen für Online-Sprechstunden mit Restriktionen zu belegen. Allein der ärztlichen Einschätzung in Abstimmung mit den Patientinnen und Patienten sollte es obliegen, Online-Videosprechstunden einzusetzen. Das entspräche dem tatsächlichen Bedarf für Online-Videosprechstunden heute und in Zukunft. Pressemitteilung des Bundesverbandes Internetmedizin e.V.
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Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßt das am Donnerstag (28. Juli 2016) vom Bundesversicherungsamt (BVA) veröffentlichte Gutachten zur Berechnung der Krankengeld-Zuweisungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA): “Das ist ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten, das uns im Vergleich zu vielen anderen RSA-Expertisen auch voranbringt.” Für Krankengeldausgaben gebe es zwei Treiber: Einkommenshöhe und Krankheitslast, also Dauer sowie Häufigkeit der Erkrankung. Das Gutachten mache nun deutlich, dass beides bei der Neujustierung der Zuweisungen zum Krankengeld im Morbi-RSA angemessen gewichtet werden müsse, so Litsch. “Damit ist aber auch klar: Die von einigen Kassen geforderte alleinige Berücksichtigung der Grundlöhne bei der Krankengeld-Berechnung führt in die Irre. Wir brauchen die richtige Balance.” Aber die richtige Gewichtung ist nicht so leicht zu finden. Denn Preis- und Mengeneffekt sind gegenläufig und heben sich grundsätzlich auf: Kassen mit hohen Grundlöhnen haben in der Regel eine geringe Krankheitslast und umgekehrt. So liefert das Gutachten zwar Modellvorschläge zur verbesserten Zuweisungssystematik, diese sollten aber in einem Folgegutachten auf einer erweiterten Datenbasis noch einmal durchgerechnet werden, so die Autoren. Auch bei der Frage, welche Erkrankungen bei der Berechnung des Krankengelds einbezogen werden müssen, sieht Litsch noch Forschungsbedarf: “Sicherlich wird man noch einmal überlegen müssen, ob für Krankengeld nicht eigenständige Morbiditätskriterien gelten sollten. Überzeugender wäre es, wenn man die Einschränkung der Krankheiten im Morbi-RSA endlich ganz fallen ließe. Das hätte den zusätzlichen Charme, mit einem Schlag die unsägliche Debatte zur Auswahl der richtigen Krankheiten im Morbi-RSA zu beenden.” In diesem Zusammenhang erneuert Litsch noch einmal die AOK-Forderung nach einer Gesamtevaluation des Morbi-RSA. “Derzeit kommen unzählige Kassen oder Kassenarten mit ihren Morbi-Wünschen um die Ecke, immer mit dem Argument, durch diese und jene Änderung werde der Morbi-RSA gerechter. Dass dahinter reine Interessenpolitik steckt, ist auch klar.” Es gehe aber nicht um die Subventionierung von Einzelinteressen, sondern um die Vermeidung von Risikoselektion und das Setzen von Wirtschaftlichkeitsanreizen. Das aktuelle Krankengeld-Gutachten respektiere dies, so Litsch weiter. Aus diesen ordnungspolitischen Gründen müsse jetzt schleunigst eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben werden, die auf Grundlage aktueller Daten alle Aspekte analysiere und nächste Schritte ableite. Litsch: “Die letzte Auswertung dieser Art ist von 2011 und arbeitet mit Daten von 2009. Ein Update ist also überfällig. Dabei sollten dann auch die offenen Fragen aus dem Krankengeldgutachten weiter untersucht werden.” Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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