Zu den Plänen der Koalition zur Weiterentwicklung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
“Dass der Zugang zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung in Zukunft wieder für alle onkologischen Patienten und auch bei Rheumaerkrankungen unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung möglich sein soll, ist ein gutes Ergebnis. Auf dieser Grundlage können vor allem auch die bislang im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffenen Beschlüsse zu den Brustkrebserkrankungen so angepasst werden, dass alle Patienten von den besonders qualitätsgesicherten und interdisziplinären Behandlungsmöglichkeiten profitieren.
Ebenfalls zu begrüßen ist die die Verlängerung der Übergangsregelung für die Krankenhäuser, die schon seit Jahren in diesem Bereich tätig sind.
Wenig Verständnis haben die Krankenhäuser allerdings für die Streichung der Möglichkeit, die Abrechnungen der ASV-Leistungen über Abrechnungsstellen vornehmen lassen zu können. Es sind keine inhaltlichen Gründe ersichtlich, dass die Krankenhäuser die Abrechnungen der ASV-Leistungen in Zukunft nur noch durch Beauftragung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z. B. Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), über Dritte durchführen lassen können. Wenn sämtliche hausärztlichen Leistungen über nicht verkörperschaftete Stellen abrechenbar sind und bleiben, müsste dies doch auch für die ASV-Leistungen möglich sein. Arbeits- und Umsatzbeschaffungen für KVen können keine akzeptablen Motive sein.”
Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
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