Selten müssen die Zusammenarbeit zwischen Chef und Angestellten so fein abgestimmt sein wie in einer Arztpraxis. Im Wartezimmer besteht zudem für den Patienten die Möglichkeit, die kleinsten “Unebenheiten” sofort genau zu sezieren. Dazu hat man es mit kranken Menschen zu tun, die wesentlich sensibler reagieren. Jeder Fehler hat auch gleich gravierendere Folgen für den Patienten, aber auch für den Ruf der Praxis. Ein optimale Fein- Abstimmung zwischen Chef und Angestellten ist deswegen Grundvoraussetzung. Sicher kennen wir alle die Grundvoraussetzung für ein optimales Betriebsklima. Was tun Sie zusätzlich, um die Mitarbeiter zu motivieren und das Betriebsklima noch weiter zu verbessern?
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IT verändert die Pflege
Das Forum „Pflege im Krankenhaus“ widmete sich den drei großen Problemstellungen des Pflegebereichs: Fachpersonalmangel, Pflegeberufegesetz und Digitalisierung. „Es war ein gutes Zeichen, dass die Politik bei der Auftaktveranstaltung des Deutschen Krankenhaustages in Aussicht gestellt hat, dass das Problem des Fachkräftemangels angegangen werden soll. Wir fordern aber einen umfassenden Masterplan Pflege, bei dem es um mehr Personal, bessere Vergütung, aber natürlich auch um die Frage der Ausbildung gehen muss. Das Pflegeberufegesetz muss nunmehr durch eine adäquate Ausbildungs- und Prüfungsverordnung untermauert werden“, erklärte Irene Maier für den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und die Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS). Als weiteren Schwerpunkt benannte sie eines der Generalthemen des Krankenhaustages, die Digitalisierung. Die Pflegedirektorin der Josefinum Fachklinik Augsburg, Dr. Sabine Berninger, sieht in der IT „einen nutzbaren Baustein, um den Pflegealltag transparenter und leistbarer zu gestalten, aber eben nur einen Baustein unter anderen“. Für Prof. Daniel Flemming, Leiter des Studiengangs Bachelor Pflegemanagement an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, ergibt sich der Zwang zur IT in der Pflege durch den Personalmangel, die hohen Qualitätsanforderungen und den wirtschaftlichen Druck. Allein der Umsetzungsstand sei noch nicht befriedigend. „Wenn man das Bild des Marathons verwendet, sind wir zwar international im Mittelfeld der Länder, aber eben auch erst bei Kilometer drei. Die Spitzenreiter hingegen sind schon bei Kilometer 30“, so Flemming. Als Beispiel nannte er, dass 2015 nur 20 Prozent der Kliniken eine elektronische Pflegedokumentation hatten. Einig waren sich Berninger und Flemming, dass zwar viel entwickelt würde, es aber schlussendlich nicht in den Markt käme, auch aus finanziellen Gründen. Was im Bereich der Robotik möglich ist, zeigte Dr. Birgit Graf, Gruppenleiterin Haushalts- und Assistenzrobotik am Fraunhofer IPA in Stuttgart. „Robotik kann überall da sinnvoll eingesetzt werden, wo Laufarbeit reduziert werden kann oder körperlich schwere Arbeit erleichtert wird. Es kann nur darum gehen, das Pflegepersonal zu entlasten.“ Sie nannte bespielhaft den intelligenten Pflegewagen, der selbständig zum Bestimmungsort fährt oder einen robotischen Lifter, der sich selbständig positioniert. „Ich vergleiche das gerne mit der Einparkhilfe“, so Graf. Sie machte aber auch klar, dass Robotik nie die eigentliche Pflegtätigkeit am Menschen ersetzen könne. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückte die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) in den Fokus. „Wir fordern von den künftigen Koalitionären ein klares Bekenntnis zur Rolle und Funktion der Krankenhaus-MVZ als Teil der Strukturvielfalt im ambulanten Sektor“, erklärte BMVZ-Vorstand Dr. Bernd Köppl. Die Sektorengrenzen würden zunehmend durchlässig. Über drei Viertel aller Krankenhäuser seien im Feld des ambulanten Operierens aktiv; über ein Drittel betreibe aktuell ein MVZ oder sei zumindest an einem solchen Zentrum beteiligt. Die Mehrheit aller Krankenhäuser plane überdies eine Ausweitung der MVZ-Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund sei es zwingend, dass sich die künftige Regierung weiter mit den besonderen Belangen der kooperativen Versorgungsstrukturen beschäftigte. „Es ist unabdingbar, künftig bisherige Grundpfeiler der Vergütungsordnung neu zu hinterfragen“, so Köppl. So besteht aus Sicht des BMVZ dringender Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Schaffung von Gerechtigkeit hinsichtlich der Honorarsituation für MVZ und fachübergreifende Gemeinschaftspraxen. Es gehe dabei nicht darum, mehr Geld zu bekommen, sondern gleiche Vergütung für gleiche Leistung gemäß der niedergelassenen Einzelpraxis zu erhalten. Nach Angaben des BMVZ gab es im Jahr 2016 insgesamt 2.490 Medizinische Versorgungszentren – davon bereits 1.010 in Trägerschaft eines Krankenhauses. Für ein standardisiertes Controlling plädierten die Referenten der DVKC-Session „Krankenhaus Controlling 4.0“. „Wir sind dabei ein einheitliches Controllingsystem und eine verbesserte Qualifizierung der Mitarbeiter im Controlling umzusetzen, um eine wirtschaftliche und qualitative Steigerung in den Krankenhäusern zu erreichen“, erklärte Prof. Dr. Björn Maier, Vorsitzender des Deutschen Vereins der Krankenhaus Controller (DVKC). Derzeit würden 70 Prozent der Zeit mit dem Sammeln und Aufbereiten von Daten verbracht und nur 30 Prozent mit der Kommunikation der Ergebnisse. „Aufbereitete Zahlen sind wichtig für Führungsentscheidungen“, stellte Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie in München, fest. Für eine ursachengerechte Zuordnung von Defiziten und um entsprechend handeln zu können, brauche man vergleichbare Zahlen. Er schlug außerdem vor, das DRG-System für Patienten transparenter zu machen und sie darüber zu informieren, welche Preise hinter den einzelnen medizinischen Leistungen stehen. Der 40. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 16. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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vdek: Transplantationsregistergesetz sorgt für mehr Transparenz in der Versorgung – Datenzusammenführung und -nutzung jedoch verbindlicher gestalten – gute Ergebnisse sonst erst in zehn Jahren nutzbar
„Die Politik setzt mit dem Transplantationsregistergesetz endlich jahrelangen Forderungen der Ersatzkassen nach mehr Transparenz im Transplantationswesen um. Wir erhoffen uns, dass dadurch das Vertrauen der Menschen in die Organspende wieder gestärkt wird und die Zahl der Spender weiter wächst“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Anhörung zum Transplantationsregistergesetz vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages. Infolge des Transplantationsskandals von 2012 war die Zahl der Organspender in Deutschland erheblich gesunken. Damals war bekannt geworden, dass in einigen großen Transplantationszentren Wartelisten für Spenderorgane manipuliert worden waren. Das neue Gesetz sieht die Einrichtung einer zentralen Transplantationsregisterstelle vor, in der medizinische Daten aller Organspender, Transplantierten, Spenderorgane usw. in einer standardisierten Form zusammengeführt werden sollen. „Wir erwarten, dass sich mit dem geplanten Register die Qualität der Versorgung, aber auch die Verteilung der Spenderorgane verbessert“, so Elsner. Das zentrale Datenregister sei ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung: Es zeigt auf, wo Transplantationen bereits gut und mit wenigen Komplikationen ablaufen, weist aber auch auf Qualitätsdefizite hin. Für kritisch hält der vdek die Regelung, dass alle Patienten der Erfassung ihrer medizinischen Daten zustimmen müssen. Damit ist zu befürchten, dass das Register notwendige Informationen für seine Arbeit nicht vollzählig erhält. Im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus würden schon seit Jahren Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Patienten gesammelt und ausgewertet, etwa bei bestimmten Herzoperationen oder in der Geburtshilfe. „Diese Einschränkung dient nicht der Patientensicherheit“, so Elsner. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass das Register bereits in der Vergangenheit erhobene Daten nicht nutzen können soll. Mit ersten Ergebnissen des Registers sei daher erst in etwa zehn Jahren zu rechnen. Mit großem Unverständnis reagierte Elsner auf die Regelung, nach der die Krankenkassen die Krankenhäuser und nachsorgenden Einrichtungen für die Datenübermittlung an das Register vergüten sollen. „Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Die Daten liegen bereits jetzt bei Eurotransplant (ET), Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) vor und können quasi auf Knopfdruck von diesen Stellen an das Register übermittelt werden.“ Durch den im Gesetzentwurf geplanten Vergütungsweg entstünden zudem unnötige Bürokratiekosten, so Elsner. „In diesen Punkten muss der Gesetzgeber noch einmal dringend korrigieren.“ Pressemitteilung des vdek
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DKG zum BARMER GEK Krankenhausreport 2016: Kliniken fordern nüchterne Faktenanalyse bei Adipositas-Operationen
“Der BARMER GEK-Report macht einmal mehr deutlich, dass die Krankenkassen immer wieder versuchen, den steigenden medizinischen Behandlungsbedarf der Bevölkerung in die Nähe von nicht notwendigen Leistungen der Kliniken zu rücken”, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, zu dem heute vorgestellten “BARMER GEK Report Krankenhaus 2016”. Es sei unredlich, aus dem Anstieg der bariatrischen Operationen den Kliniken die Erbringung unnötiger Operationen zu unterstellen. “Diese Statistiken, mit denen nachgewiesen werden soll, dass vermeintlich zu viel und sinnlos operiert wird, zeichnen ein schiefes Bild”, machte Baum deutlich. Richtig sei zwar, dass ein Anstieg der Operationen – bei geringer Fallzahl – in diesem Bereich zu verzeichnen ist. Dies sei schon deshalb zwingend, da auch die Zahl der Adipositaskranken im Zeitraum 2003 bis 2013 um 22 Prozent angestiegen ist. Fakt sei aber auch, dass sich die Krankenhäuser streng an die Leitlinien zur Adipositasbehandlung der Deutschen Adipositas-Gesellschaft sowie weiterer medizinischer Fachgesellschaften halten. Darüber hinaus sei der operative Eingriff immer die letzte Möglichkeit in der Behandlungskette: Erst wenn ernsthaft unternommene konservative – also nicht-operative – Versuche einer Gewichtsreduktion des Patienten wiederholt gescheitert seien, könne eine Operation in Betracht gezogen werden. Zudem wies der DKG-Hauptgeschäftsführer darauf hin, dass sich die Krankenhäuser zum Anspruch der Patienten auf eine Zweitmeinung bei geplanten Eingriffen klar bekennen würden. Angesicht dieser Fakten sei es für die Krankenhäuser nicht nachvollziehbar, dass die BARMER GEK ihre Ergebnisse als angeblichen Beleg für “lukrative” Eingriffe der Krankenhäuser heranziehen würde. “Für diesen Vorwurf gibt es keine Anhaltspunkte”, stellte Baum fest. Es sei Fakt, dass die Vergütungen jedes Jahr neu kalkuliert und zusammen mit den Krankenkassen vereinbart werden. Statt die Krankenhäuser pauschal zu diffamieren, sollte die BARMER GEK vielmehr darüber nachdenken, ob nicht eine neue Sicht auf das Krankheitsbild Übergewicht und die Behandlungsmöglichkeiten erforderlich sei. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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