Um eine rasche Klärung für den Bereich der hausarztzentrierten Versorgung zu erreichen, hat die AOK Bayern jetzt zusätzlich zur bereits eingereichten Klage Eilantrag beim Sozialgericht München gestellt. Danach soll das Gericht den Schiedsspruch vorläufig außer Kraft setzen. „Die Lösung kann nicht darin liegen, auf der Umsetzung eines nicht umsetzbaren Schiedsspruchs zu beharren“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Mit der schnellen Aussetzung des Schiedsspruchs wegen Unvollständigkeit und Rechtswidrigkeit wäre der Weg frei für neue Verhandlungen über die nächste Generation der Hausarztverträge.
Dem Eilantrag waren Angebote der AOK an den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) vorausgegangen. So hatte die Krankenkasse eine Anhebung der Vergütungsobergrenze um zehn Prozent angeboten. Das Unternehmen hat die Abschlagszahlungen an den BHÄV um diesen Prozentsatz bereits erhöht. Nach Angaben der AOK hat der BHÄV die Angebote bislang ignoriert.
Die bayerische Gesundheitskasse sieht sich als Motor der hausarztzentrierten Versorgung – noch vor einer gesetzlichen Verpflichtung hat die AOK flächendeckende Hausarztverträge vereinbart. Das Interesse an einer qualitätsorientierten hausarztzentrierten Versorgung ist nach Aussage des AOK-Chefs ungebrochen. Allerdings dürften die Verträge dazu nicht in erster Linie als Beschaffungsinstrument für höhere Honorare angesehen werden. Notwendig sei vielmehr eine Weiterentwicklung der Versorgungsqualität.
Pressemitteilung der AOK Bayern
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