40J. Weinbauer mit metabolisches Syndrom (BMI 35), pathologische Glucosebelastungstest leidet seit vielen Jahren unter einer chronischen Pharyngitis. Der Patient hat auch ein obstruktives Schlafapnoesyndrom und verwendet mit guter Compliance ein mehr…
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Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir stärken die Pflege in dieser Wahlperiode mit zusätzlich fünf Milliarden Euro pro Jahr. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte. Demenzkranke erhalten endlich gleichberechtigten Zugang zu allen Unterstützungsangeboten. Und wir sorgen dafür, dass sich die Unterstützung künftig stärker am persönlichen Bedarf von Pflegebedürftigen und ihren Familien ausrichtet. Das macht aber auch bessere Beratung erforderlich. Diese Beratung geschieht vor Ort. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz bauen wir diese Beratung vor Ort jetzt aus und ermöglichen eine bessere Verzahnung der Pflegeleistungen mit kommunalen Angeboten für ältere Menschen. Außerdem gehen wir entschieden gegen Pflegebetrug vor. Denn die vielen Pflegedienste und Pflegeheime, die sich unermüdlich und mit großem Engagement um pflegebedürftige Menschen kümmern, dürfen nicht von einigen schwarzen Schafen in Misskredit gebracht werden.“ Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: „Bereits heute sind 2,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland pflegebedürftig – 2030 könnten es 3,5 Millionen sein, diese Menschen lassen wir nicht allein. Dieses Versprechen, das bei der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung gegeben wurde, haben wir nochmals erneuert. Denn mit unseren Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Wahlperiode bisher gut genutzt. Alle drei Gesetze sind Ausdruck der Verantwortung gegenüber einer älter werdenden Gesellschaft und ein solidarisches Zeichen gegenüber den Menschen, die unsere Unterstützung und Hilfe brauchen.“ Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen. Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen. Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen. Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können. Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung erg&
auml;nzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen. Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten. Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von […]
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Apotheker aus aller Welt diskutieren Globalisierung der Arzneimittelversorgung im Herbst in Düsseldorf
Mehr als 3.000 Apothekerinnen und Apotheker aus 100 Ländern werden zu ihrem diesjährigen Weltkongress im Herbst in Deutschland erwartet. Die Fédération Internationale Pharmaceutique (FIP) als Veranstalter und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als Gastgeber heißen die Arzneimittelexperten aus Apotheken, Universitäten und Forschungslaboren vom 29. September bis 3. Oktober 2015 in Düsseldorf willkommen. Unter dem Motto “Better Practice – Science based, Evidence driven” werden mehr als 230 Stunden Vorträge von 220 Experten aus 40 Ländern angeboten. Kongresssprache ist Englisch; Veranstaltungsort ist das Congress Center Düsseldorf. Parallel dazu finden dort auch der Deutsche Apothekertag und die Fachmesse Expopharm statt. “Deutschlands Apotheker freuen sich auf einen konstruktiven Dialog mit ihren Kollegen aus aller Welt”, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, der als Vorsitzender vom Local Host Committee (LHC) auch “Chefgastgeber” des FIP-Kongresses ist. “Weltweit stehen die Apotheker vor denselben Herausforderungen der Globalisierung, die zu Lieferengpässen sensibler Wirkstoffe, Arzneimittelfälschungen lebenswichtiger Präparate oder zur möglichen Unbezahlbarkeit innovativer Medikamente führen können. Als Arzneimittelexperten müssen wir die neuesten wissenschaftliche Erkenntnisse austauschen und gleichzeitig nach praktikablen Lösungen vor Ort suchen.” Schmidt weiter: “Mit dem Perspektivpapier ‘Apotheke 2030′ haben sich die Apotheker in Deutschland selbst ein anspruchsvolles Ziel gesetzt, dessen Umsetzung sie nun mit Kollegen aus aller Welt diskutieren können.” Die Fédération Internationale Pharmaceutique (FIP; engl. International Pharmaceutical Federation) ist der Weltverband der Apotheker, Apotheken und Pharmazie. Gegründet wurde der Verband im Jahr 1912 und hat seinen Sitz in Den Haag (Niederlande). 1951 ist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände der FIP beigetreten. Seit 2014 ist Dr. Carmen Pena (Spanien) die Präsidentin der FIP, die 132 nationale Verbände und damit mehr als drei Millionen Apotheker repräsentiert. Das Ziel der FIP besteht darin, die Gesundheit der Menschen rund um den Globus durch fortschrittliche Methoden im Apothekenalltag zu verbessern. Die FIP will aber auch das Ansehen der Apotheker in der Welt stärken, den Beruf zukunftsfähig machen und den Austausch von Best-Practice-Modellen vorantreiben. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.fip.org/dusseldorf2015 Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Entbürokratisierung der Pflegedokumentation startet im Januar 2015
Ab Januar 2015 beginnt die bundesweite Implementierung der neuen Dokumentation in der Pflege. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat die IGES Institut GmbH gemeinsam mit der Expertin Elisabeth Beikirch mit der Einrichtung des Projektbüros zur flächendeckenden Umsetzung des Projekts “Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation” beauftragt. Das Projektbüro wird zum 1. Januar 2015 seine Arbeit aufnehmen. Es hat die Aufgabe, die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bundesweit bei der Umsetzung der neuen Pflegedokumentation (das sogenannte “Strukturmodell”) zu unterstützen. Das Lenkungsgremium des Projekts begrüßte in seiner Sitzung am 16. Dezember den Start des Projekts und alle Mitglieder sagten ihre volle Unterstützung zu. Basis für die bundesweite Umsetzung der entbürokratisierten Pflegedokumentation ist die vorgelegte Expertise zur Implementierung. Diese wurde seitens des GKV Spitzenverbandes, des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) in Auftrag gegeben und im Kern im Lenkungsgremium verabschiedet. Dort sind u.a. der GKV-Spitzenverband, die Spitzenverbände der privaten und gemeinnützigen Einrichtungsträger sowie Vertreter der Medizinischen Dienste und der Bundesländer vertreten. “Überbordende Bürokratie und sinnentleertes Kästchenankreuzen sind für die meisten Beschäftigten in der Pflege der Motivationskiller Nr. 1. Daher freue ich mich, dass mit dem Start des Projektbüros das größte Entbürokratisierungsprojekt in der Geschichte der Pflegeversicherung jetzt so richtig Fahrt aufnehmen kann. Die IGES Institut GmbH und Frau Beikirch verfügen über die nötige Kompetenz und Erfahrung, damit dies ein Erfolg wird. Unser Ziel ist es, in den nächsten anderthalb Jahren mindestens ein Viertel aller Einrichtungen in Deutschland für die vereinfachte Dokumentation zu gewinnen. Ich freue mich auch, dass alle maßgeblichen Beteiligten das Projekt auch mit eigenen Ressourcen unterstützen. Unsere Pflegekräfte müssen endlich mehr Zeit für die Versorgung und Betreuung der Pflegebedüftigen haben”, erklärt Staatssekretär Laumann. “Wenn der Nachtdienst für den Tagdienst aufschreibt, wie ein offenes Druckgeschwür versorgt wurde, dann ist das Teil guter Pflege und keine unnötige Bürokratie. Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, überflüssige Bürokratie abzubauen, damit mehr Zeit für die Menschen bleibt”, sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. “Die Einrichtungen und Pflegekräfte warten auf die konkrete Umsetzung einer Pflegedokumentation, die sich auf das Notwendige konzentriert, die auf Vertrauen anstatt Misstrauen in ihre Kompetenz setzt. Damit bleibt mehr Zeit für die Pflege und die Menschen”, so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa. “Für die Freie Wohlfahrtspflege ist der Abbau überflüssiger Bürokratie, der auf die Fachlichkeit und Verantwortung der Pflegekräfte setzt, ein Gebot der Menschlichkeit gegenüber den zu Pflegenden. Wir freuen uns, dass das Vorhaben jetzt als gemeinsame Anstrengung wirklich ins Rollen kommt und unterstützen es weiterhin nach Kräften”, erklärt Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW. “Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) tragen die Einführung des Strukturmodells voll mit. Die vereinfachte Pflegedokumentation ist eine ausreichende Grundlage für die Durchführung der Qualitätsprüfung. Mehr Dokumentation brauchen die Prüfer nicht”, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS). Das Projektbüro wird nun u. a. einheitliches Schulungsmaterial erstellen und ab dem zweiten Quartal 2015 von den Trägerverbänden benannte Multiplikatoren in der Anwendung des Strukturmodells schulen. Die Multiplikatoren sollen anschließend Ansprechpartner für alle teilnehmenden Einrichtungen sein. Die individuelle Begleitung der einzelnen Einrichtungen wird so durch die jeweiligen Trägerverbände sichergestellt. Das Projektbüro wird darüber hinaus ein Internetportal auf der Homepage des Pflegebevollmächtigten einrichten, das alle wichtigen Informationen für Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungsträger bereithält. Interessierte Pflegeeinrichtungen werden sich darauf registrieren können. Für die Hersteller von Dokumentationssystemen, die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie die Heimaufsichten wird das Projektbüro im kommenden Jahr ebenfalls Informationsveranstaltungen anbieten. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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