…die Frage der Fragen, ausführlich beantwortet:
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Ermittlungsbeamte im Ausseneinsatz
Diese Woche hat es gleich zwei Fälle von Razzien wegen Abrechnungsbetrug gegeben.
In Bremen waren die Beamten beim Klinikum Links der Weser aktiv. Laut dem Weser Kurier bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dass es bei den Ermittlungen um die Frage gehe, ob medizinische Leistungen korrekt abgerechnet worden seien. Die Untersuchungen bezögen sich auf die Zeit zwischen den Jahren 2003 und 2005. Wie formuliert es die Zeitung: Die Fachkombination Medizin und Juristerei hat in der Hansestadt inzwischen eine beachtliche Tradition.
Bundesweite Durchsuchungen gab es bei Labormedizinern. Die Ermittlungsbehörden räumten ein umfangreiches Verfahren gegen 23 Ärzte wegen Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit ärztlichen Laborleistungen und Vorenthaltens von Abeitsentgelt ein. Schwerpunkt der Untersuchung war ein Augsburger Grosslabor, dessen Inhaber schon 2007 wegen Korruption verurteilt worden ist.
Wissenschaftsverlage verlieren vor Bundesgericht gegen ETH-Bibliothek
Die Grossverlage Elsevier, Springer und Georg Thieme haben 2011 gegen die ETH Zürich bzw. die ETH-Bibliothek Klage beim Handelsgericht Zürich eingereicht. Sie wollten den bereits seit vielen Jahren existierenden Dokumentenlieferdienst der ETH gerichtlich verbieten lassen. Sie sahen ihr Urheberrecht verletzt. Die Wissenschaftsverlage verlieren nun in allen Punkten vor Bundesgericht in Lausanne. Der Dokumentenlieferdienst der ETH ist rechtlich zulässig und kann weiterbetrieben werden.
Die Wissenschaftsverlage Elsevier, Springer und Georg Thieme wollten den langjährigen Dokumentenlieferdienst der ETH-Zürich verbieten lassen, damit die Hochschule gezwungen würde die Online-Publikationen bei den Verlagen lizenzieren („kaufen“) zu müssen. Sie wollten mehr Geld aus dem vorhanden Fachzeitschriftenangebot herausholen. Die Forschenden wären eingeschränkt worden. Wohlgemerkt, es geht um Forschungsartikel, die von den Forschern den Verlagen gratis zur Verfügung gestellt und gratis kontrolliert (peer reviewed) wurden.
Erfleulicherweise sah das Bundesgricht keine rechtlichen Probleme beim Dokumentenlieferdienst der ETH. Diese Klage zeigt, dass das Wohl der Wissenschaft bei den Grossverlagen nicht an oberster Stelle steht. Es lässt sich vielmehr eine wissenschaftsbehindernde Haltung erkennen.
Die ETH-Zürich hält fest,
dass im vorliegenden Fall die Interessen von Wissenschaft, Forschung und Lehre gegenüber den kommerziellen Interessen einiger Verlage die Oberhand behalten haben. Die Standhaftigkeit der ETH Zürich hat auf diese Weise einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Sicherung des Wissenschaftsstandortes Schweiz beigetragen.
Quellen:
- NZZ, 18.12.2014
- Bundesgerichtsurteil, 28.11.2014
- ETH, 18.12.2014
Teamplayer gesucht: Nur die wenigsten Ärzte setzen auf Gemeinschafts-Denken und -Handeln
Lieber solo Eine zentrale Erkenntnis aus vielen tausend Valetudo Check-up©-Untersuchungen ist, dass Praxisinhaber – die Best Practicioner unter ihnen und die nachrückende Mediziner-Generation ausgenommen – keine Teamplayer sind. Oder anders formuliert: die Arzthelferinnen arbeiten für die Ärzte, man kooperiert aber nicht im Sinne eines Teams. Beziehungslos Die Gründe hierfür sind vielfältig, die Auswirkungen eindeutig: Produktivität, […]