Nichts illustriert den aktuellen Wandel des ärztlichen Standes so gut wie die Insignie des Arztes schlechthin: der weiße Kittel. Im Anfang dieses Wandels waren die Rollen noch klar verteilt: Der Arzt trug weißen Kittel, wusste Bescheid und heilte die Patienten. Der Gesetzgeber erkannte vor fünfzig Jahren die Gefahr darin und verbot, dass sich Angehörige der Heilberufe in Berufskleidung abbilden lassen durften (HWG § 11 „Kittelparagraph“) Das sollte, so Kommentatoren seinerzeit, die Patienten vor einer Art psychosozialer Duldungsstarre angesichts eines Weißen Kittels bewahren. Mancher mags vernommen haben: Das Patientenbild hat sich gewandelt und so hat der Gesetzgeber reagiert und den Kittelparagraphen mit dem Jahreswechsel ersatzlos gestrichen. Als Nebenwirkung entfällt damit nun ein Instrument der auch interkollegialen Abmahnung, insbesondere seit Erfindung der Website. Andere Transitionsprozesse verlaufen weniger pittoresk und vor allem schneller.