The post vdek zur 1. Lesung Krankenhausstrukturgesetz: Krankenhausreform wird immer teurer: Mehr als 8 Milliarden Euro bis 2020 appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Die Ersatzkassen erwarten dringend, dass mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nun einheitliche Qualitätsstandards in die deutschen Krankenhäuser kommen“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung habe nun eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Nun stünden die Länder in der Pflicht, diese Qualitätsstandards bei der Krankenhausplanung umzusetzen.
Allerdings werde die Qualitätsorientierung erst in vier bis fünf Jahren ihre Wirkung zeigen können. Ebenso wichtig sei es, endlich das Mengenproblem in den Griff zu bekommen, forderte die Vorstandsvorsitzende. Doch hier passiere viel zu wenig. Die wenigen Regelungen zur Mengensteuerung (z. B. Fixkostendegressionsabschläge) wollen die Länder nun weiter aufweichen. „Ökonomisch motivierte Fallzahlsteigerungen erhalten durch den nun wieder von den Krankenhäusern geforderten und nach dem Gießkannenprinzip verteilten Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich weiteren Nährboden. Dies ist verbunden mit einem Risiko für die Indikationsqualität.“
Auch die Regelungen zur Investitionsfinanzierung – eigentlich Sache der Länder – seien enttäuschend. Die nun im Gesetz vorgesehene Verpflichtung der Länder, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, „ist allenfalls ein Zugeständnis auf dem untersten Niveau“, so Elsner. So werde es dabei bleiben, dass die Krankenhäuser zunehmend ihre Investitionskosten über die Krankenkassen, sprich Beitragszahler, finanzieren.
Der vdek befürchtet, dass die Klinikreform nicht zuletzt durch zahlreiche Interventionen der Krankenhausseite und der Länder weitaus teurer wird als ursprünglich von der Bundesregierung beziffert. „Wir gehen davon aus, dass die Klinikreform statt 5,4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 weit über 8 Milliarden Euro kosten wird.“ Diese Kosten müssten allein die gesetzlich Krankenversicherten über die Zusatzbeitragssätze tragen. Elsner forderte erneut, die reformbedingten Mehrausgaben der Reform aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds zu finanzieren. So könnten die Reserven aus dem Fonds (Ende 2014 circa 12,4 Milliarden Euro) sinnvoll im Interesse der Beitragszahler genutzt werden.