AOK Baden-Württemberg hält an ihrer Position fest: Arzneimittel-Importquote hat sich endgültig überlebt

Erneut steht die umstrittene Importquote für Arzneimittel im Fokus der öffentlichen Diskussion. Die AOK Baden-Württemberg hält die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Quote für überholt. Reimporteuren garantiere die Quote einen Marktanteil im patentgeschützten Hochpreismarkt. Gerade dort sei eine Vorfahrtsregelung aufgrund eines Preisvorteils von 15 Euro pro Packung aber alles andere als zeitgemäß. „Bei den meisten innovativen Arzneimitteln liegt der Preis bei dem Hundertfachen oder mehr dieses Wertes“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.
„Die Reimporteure insgesamt lagen 2014 mit ihrem Umsatz zum Apothekenverkaufspreis von rund 1,2 Milliarden Euro auf Rang zwei aller pharmazeutischen Anbieter im patentgeschützten, verschreibungspflichtigen GKV-Markt. Der Marktführer allein belegte mit einem Umsatz von über 280 Millionen Euro Rang elf. Angesichts der marginalen Einsparungen durch die Quote dient diese im Wesentlichen den Reimporteuren – und wird dadurch zum wettbewerbswidrigen Marktdirigismus“, so Hermann.
Auswertungen zum Reimportmarkt der AOK Baden-Württemberg haben für das Jahr 2014 nur noch einen marginalen wirtschaftlichen Nutzen der Quote ergeben. Die tatsächlichen Einsparungen durch die Reimportquote lagen demnach bei 0,2 Prozent, gemessen an den Gesamt-Arzneimittelausgaben von rund 1,8 Milliarden Euro. Hinzu kamen im Zuge der Quote automatisch verrechnete Strafgelder von Apotheken, die die Quote nicht erfüllten, in Höhe von 270.000 Euro. „Alles in allem eine Größenordnung, die leicht etwa mit einer minimalen Anhebung des Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel problemlos ausgeglichen werden könnte – und die mit Sicherheit auch gerne von den forschenden Herstellern kompensiert würde“, so Hermann. „Die Quote hat sich zudem wiederholt als Einfalltor für Fälschungen und gestohlene Ware herausgestellt. Es geht auch darum, kriminelle Aktivitäten nicht auch noch per Quote zu befördern. Patientensicherheit bei der Arzneimittelversorgung muss absolute Priorität genießen.“
Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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