Von der vergessenen Kompresse im Bauch bis zur OP am falschen Arm – wenn Ärzten Fehler unterlaufen, hat das für die Patienten oft gravierende Folgen. Mehr als 3.200 Versicherte haben sich 2015 bei der Techniker Krankenkasse (TK) wegen des Verdachts auf einen ärztlichen Fehler gemeldet. Dies teilte die TK am Montag mit. Besonders viele Verdachtsfälle verzeichnet die Krankenkasse im chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse 1.204 Fälle gemeldet. Auf Platz zwei landeten die Zahnmediziner mit 387 Verdachtsfällen, gefolgt von den Orthopäden (194 Verdachtsfälle) und den Allgemeinmedizinern (192 Verdachtsfälle). Im vergangenen Jahr hat die TK 14 Millionen Euro für die Versichertengemeinschaft von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Falschbehandlungen zurückgefordert. „Längst nicht jeder Verdachtsfall entpuppt sich tatsächlich als Fehler. Oftmals handelt es sich um einen schicksalhaften Verlauf, wobei der Unterschied für den Patienten nur schwer erkennbar ist“, so Christian Soltau, Medizinrechtsexperte bei der TK. „Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass hinter den gemeldeten Fällen auch noch eine Dunkelziffer liegt. Etwa weil viele nicht wissen, an wen sie sich wenden können.“ Patienten, die vermuten, dass ihrem Arzt Fehler unterlaufen sind, sollten ihn zunächst direkt darauf ansprechen. Die TK unterstützt ihre Versicherten zudem mit einem Online-Lotsen (www.tk.de, Webcode: 132622) und einer Beratungshotline (Telefonnummer:03 85 – 77 88 59 70). Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die Krankenkasse medizinische Sachverständigengutachten erstellen lassen. Diese sind für die Versicherten in der Regel kostenfrei und können von ihnen auch für Schadensersatz-Verhandlungen mit dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden. Beschreitet die TK den Klageweg, übernimmt sie für den Versicherten die Vorreiterrolle im gerichtlichen Verfahren. Dieser kann den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat. Im vergangenen Jahr hat die TK in 1460 Fällen Gutachtenaufträge erstellt. 68 Fälle wurden vor Gericht verhandelt. „Leider ist die Verfahrensdauer in der Regel viel zu lang. In schweren Fällen können Versicherte nach einem Behandlungsfehler nicht mehr arbeiten und sind in ihrer finanziellen Existenz bedroht“, erklärt Soltau. Dennoch müssten die Betroffenen häufig mehrere Jahre warten, bis klar ist, ob sie Schadensersatz erhalten. Teilweise dauerten die Verfahren zehn Jahre oder länger. „Sie müssen viel schneller abgewickelt und die Betroffenen frühzeitig entschädigt werden. Dafür müssten die Landgerichte mehr Spezialkammern für arzthaftungsrechtliche Fragen einrichten“, so der Medizinrechtsexperte. Zudem müssten Verzögerungstaktiken seitens der Haftpflichtversicherungen verhindert werden. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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