Pflegereform nutzen: Mit Reha Pflege vermeiden

Der BDPK fordert die Politik auf, jetzt zu handeln! Der Gesetzgeber muss die Pflegereform nutzen, um den Zugang zu Rehabilitation zu verbessern, im Präventionsgesetz wurde die Chance vertan. Rehabilitation vermeidet oder verzögert nachweislich Pflegebedürftigkeit.

Längst ist es wissenschaftlich erwiesen und die Fachleute sind sich einig: Medizinische Rehabilitation kann die Abhängigkeit von Pflege hinauszögern und vermeiden. Zwanzig Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung muss mit der Pflegereform endlich die Chance ergriffen werden, um Menschen den bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu verschaffen.

Seit Jahren macht der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen darauf aufmerksam, dass es Probleme an der Schnittstelle zwischen Rehabilitation und Pflege gibt. Die zuständige Krankenversicherung hat keinen Anreiz für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege, da sie von vermiedener Pflegebedürftigkeit nicht profitiert. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese bekannte Schnittstellenproblematik erneut zu prüfen.

Es gibt drei denkbare Lösungen:

  • Ein Finanzausgleich zwischen der Pflegekasse und der Krankenversicherung, der die Kosten für pflegevermeidende Rehabilitationsleistungen erstattet.
  • Die Pflegeversicherung wird zum Reha-Träger.
  • Die hausärztliche Verordnung wird gestärkt.

Der Gesetzgeber greift die Problematik bisher lediglich im Bereich der Pflegebegutachtung auf. Die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs soll im Rahmen der Pflegebegutachtung nach einem bundesweit standardisierten Verfahren erfolgen. Der Hintergrund ist die extrem niedrige Reha-Empfehlungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) von 0,4 Prozent bei den Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung erfolgt jedoch erst, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Viel wirksamer sind medizinische Rehabilitationsleistungen, wenn sie früher einsetzen. Und zwar dann, wenn erste Anzeichen von drohendem Pflegebedarf sichtbar werden. Das wiederum kann der Hausarzt am besten einschätzen. Bislang liegt die letzte Entscheidung über die Gewährung der Reha-Leistung aber bei der Krankenkasse. Selbst dann, wenn der behandelnde Hausarzt den bestehenden Rehabilitationsbedarf attestiert und eine Reha-Verordnung ausgestellt hat. Aktuell wird fast die Hälfte der vom niedergelassenen Arzt verordneten Rehabilitationsmaßnahmen (sog. Heilverfahren) abgelehnt.

Die Kosten einer Rehabilitationsleistung sind schon nach vier Monaten vermiedener Pflegebedürftigkeit mit den eingesparten Pflegekosten verrechnet. Für den älteren Menschen, der dadurch in seiner eigenen Wohnung bleiben und ohne fremde Hilfe seinen Alltag bewältigen kann, rechnet sich die Leistung bereits ab dem ersten Tag vermiedener Pflege.

Zahlen und Fakten:

In Deutschland gibt es rund 2,6 Mio. pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2030 werden es voraussichtlich 3,5 Mio. Menschen sein. Die Pflegekassen geben jährlich 25,45 Mrd. € für Pflegeleistungen aus. Rehabilitationsleistungen, ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt wurden im Jahr 2013 185.477 mal erbracht. Sie kosteten die Krankenkassen 473 Mio. €. Das sind 0,26 % der jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.

Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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