Medizinische Versorgung für Illegale: ein paar Fakten

Quasim heißt natürlich in Wirklichkeit anders. Die Geschichte ist erfunden. Oder sagen wir besser: Eine Begebenheit, die sich vor einiger Zeit mal so ähnlich abgespielt hatte wurde in vielen Punkten verändert und auch ein wenig aufgebauscht.
Das ändert aber nichts daran, dass es ziemlich viele Quasims gibt und einige von denen schwer krank sind.

Also, halten wir mal ein paar Dinge fest:

  • Kein Mensch ist Illegal. Aber es gibt Menschen, denen die Behörden (und die Gesezte) dieses Landes nicht das Recht zugestehen, hier leben zu dürfen. Viele Menschen tun es trotzdem. Aus den verschiedensten Gründen. Über die moralische Legitimation dieser Gründe möchte ich nicht urteilen. Nicht alle von ihnen sind Unschuldslämmer.
  • Niemand weiß, wie viele Menschen in diesem Land ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus leben. Man geht davon aus, dass es etwa eine Millionen sind, aber es können auch nur halb so viele sein. Oder doppelt so viele. Das wären immerhin, über den Daumen gepeilt, rund ein Prozent unserer Bevölkerung.
  • Wer illegal ist, lebt in ständiger Furcht, entdeckt zu werden. Er vermeidet daher nach Möglichkeit jeden Kontakt zu Behörden. Aus gutem Grund: Ämter müssen Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.
  • Krankenhäuser und Arztpraxen sind keine Behörden. Ein Arzt hat keinerlei Verpflichtung, seine Patienten beim Ausländeramt anzuzeigen!
  • Genausowenig ist ein Arzt dazu verpflichtet, die Identität seiner Patienten zu überprüfen – es kann ihm eigentlich egal ein, ob der Patient sich Rumpelstilzchen oder Donald Duck nennt.
  • Wichtig: In Notfällen sind Ärzte (z.B. in Krankenhausambulanzen und Notaufnahmen oder Niedergelassene Kollegen) zur akuten Hilfe verpflichtet – auch dann, wenn keine Krankenkassenkarte vorliegt. Allerdings haben sie auch das Recht, anschließend eine Rechnung zu schreiben und das Geld auch z.B. durch Inkassofirmen eintreiben zu lassen. Allerdings kann niemand gegen seinen Willen im Krankenhaus „bis zur Begleichung der Rechnung“ festgehalten werden.
  • Wenn ein Arzt einen nicht versicherten Patienten behandelt, kann er sich seine Vergütung vom Sozialamt holen. Das Sozialamt muss die Daten wiederum an die Ausländerbehörde weitergeben.
  • Alternativ könnte der Arzt natürlich auch auf Privatliquidation bestehen (Käsch in die Täsch!). Oder auf sein Honorar verzichten.
  • Ersteres dürfte aufgrund der begrenzten finanziellen Kapazitäten der Patienten eher selten durchsetzbar sein. Versucht wird es gelegentlich. Letzteres hingegen ist gar nicht mal so selten.
  • Manch ein niedergelassener Kollege behandelt einen Nicht versichterten Ausländer, obwohl er weiß, dass er daran keinen Cent verdient und hängt das einfach nicht an die große Glocke. Und dann gibt es Kollegen, welche ehrenamtlich bei caritativen Organisationen mitarbeiten.
  • In vielen Orten gibt es Initiativen welche spezielle Sprechstunden für „Papierlose“ anbieten. Diese Initiativen sind teilweise durch Spenden finanziert, teilweise auch sogar mit öffentlichen Geldern. Beispiele sind:
    • Die Malteser-Migranten-Medizin (mehrere Standorte)
    • Das „Büro für Medizinische Flüchtlingshilfe“ (Berlin)
    • Die „Medizinische Hilfe für nicht versicherte Menschen in München e.V“
    • Das Medinetz Dresden
    • …und viele weitere Organisationen. Wenn jemand weitere örtliche Initiativen kennt, bitte mit Link und/oder Telefonnummer als Kommentar posten!

Quellen und Weitere Informationen:
Ganz viele nützliche Infos gibt’s bei „Pro Asyl“
Süddeutsche Zeitung
Deutsches Ärzteblatt
Via Medici
Spiegel Online
…und natürlich:
Quasim’s Geschichte

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