Oh, wie schön! Es ist Sommer. Wenn es am Freitag um 18 Uhr noch freie Parkplätze gibt, bedeutet das, es ist auch Reisezeit. Für uns geht es dieses Jahr an die schöne spanische Küste. Rund um die Gegend von Malaga will ich Tapas Essen und Wein trinken. Aber natürlich kommt man in dieser Gegend nicht umhin sich auch mit der besonderen Architektur vor Ort zu beschäftigen – besonders in Granada. Als Neuseeländer ist mein Mann immer ganz besonders beeindruckt von… weiter
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260 Euro für einen Hausbesuch
Die Jobcenter sollen jetzt verstärkt “Blaumacher enttarnen“, denn “trotz einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnten im Einzelfall Zweifel an der Erkrankung bestehen”. Verdächtige werden zum medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgeladen, und der soll entscheiden, ob jemand wirklich krank ist oder nur so tut.
Unabhängig davon, dass eine solche Misstrauenskultur speziell bei psychisch Kranken zu einer unnötigen Verschlimmerung der Symptomatik führen kann, und dass dieser planwirtschaftliche Kontrollzwang schon fast wahnhafte Züge annimmt, entstehen dadurch auch noch zusätzliche Kosten, die in einem unbekannten Verhältnis zu dem nicht näher bezifferten, finanziellen Schaden durch “Blaumachen” stehen. Nach meiner Einschätzung werden die Kosten des Verfahrens um ein Vielfaches höher sein, als der zu erwartende Nutzen (nicht nur wegen der zu erwartenden Sozialgerichtsverfahren, die sich mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens werden befassen müssen).
Nein, auch die Verfahrenskosten selbst sind erwartungsgemäß hoch. Da der MDK keine Unterorganisation der Arbeitsagentur, sondern der Krankenkassen ist, müssen den Kassen natürlich ihre Auslagen erstattet werden: für eine Entscheidung nach Aktenlage werden 130 €, mit Untersuchung 210 €, und für einen Hausbesuch sogar 260 € fällig.
Wenn man dem gegenüber stellt, dass die umfassende Behandlung eines psychisch kranken Menschen für volle drei Monate mit knapp 50 € abgehakt wird, und dass ein Hausbesuch mit 28 € schon mehr als die Hälfte davon verbraucht, dann bekommt man ein klares Gefühl für die Perversion dieses Systems Fehlallokation der Mittel: die Kontrollbürokratie macht sich selbst fett, während die richtige Arbeit mit richtigen Menschen misstrauisch abgewertet wird.
Moderne Zeiten: „Tele-Tagen“ beim Deutschen Medizinrechtstag
Rund acht Stunden im Auto, zwei Nächte im Hotel, Koffer einpacken, Koffer auspacken: Im September machen wir vom Medizinrechtsanwälte e.V. uns wieder auf den Weg nach Berlin zum 13. Deutschen Medizinrechtstag. Schon aufwändig, so ein Zwei-Tages-Kongress. Potenzielle Teilnehmer, die an den Vorträgen durchaus Interesse hätten, letztlich aber doch Mühe und Kosten scheuen, sich zum Beispiel aus dem tiefen, fernen Süden in die Bundeshauptstadt zu begeben, gibt es sicher so einige. Daher bieten wir in diesem Jahr eine Alternative zur herkömmlichen Vor-Ort-Teilnahme: das Symposium via Web-Konferenz. Die Teilnehmer verfolgen dabei den Deutschen Medizinrechtstag bequem von zu Hause aus, ob im Büro oder auf dem Sofa.