Belastung durch Bürokratie: Ärzte brauchen mehr Zeit für Patientenbehandlung

„An den Ergebnissen können wir sehen: Es gibt nicht nur eine gefühlte Belastung durch ein Zuviel an Bürokratie. Es gibt sie wirklich!“, kommentierte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), den Abschlussbericht des Projektes „Mehr Zeit für Behandlung“ des Nationalen Kontrollrates (NKR). Er wurde heute im Bundeskanzleramt in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Feldmanns Fazit: „Wir müssen den Fokus wieder stärker auf die Behandlung der Patienten richten.“

In dem aufwendigen Projekt wurden Arzt-, Psychotherapie- und Zahnarztpraxen nach der zeitlichen Belastung durch Informationspflichten befragt, um den konkreten bürokratischen Aufwand zu erfassen. Die erfassten Bürokratiekosten in Höhe von 4,33 Milliarden Euro lassen sich auch anders ausdrücken: In jeder Praxis ist durchschnittlich eine Person etwa 100 Tage lang mit dem Abarbeiten von Informationspflichten beschäftigt. Dabei entsteht die größte Belastung nicht durch die medizinische Dokumentation oder durch Maßnahmen der Qualitätssicherung. Es sind vielmehr die Bereiche, in denen Kostensteuerung eine große Rolle spielt – bei Verordnungen und Bescheinigungen sowie Anfragen von Kostenträgern.

Die am Projekt beteiligten Organisationen haben aus der Analyse der Praxisdaten nun konkrete Änderungen und Handlungsempfehlungen abgeleitet und der Öffentlichkeit präsentiert. Dazu gehört beispielsweise die Vereinfachung der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und der Verordnung der medizinischen Rehabilitation. Hier soll zukünftig das Muster zur Einleitung, der sogenannte „Antrag zum Antrag“, entfallen.

Das NKR-Projekt ist eine Gemeinschaftsleistung zahlreicher Akteure. Beteiligt waren die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen von Bayern, Niedersachsen, Nordrhein und Westfalen-Lippe. Außerdem auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer, der GKV-Spitzenverband, der Gemeinsame Bundesausschuss und das Bundesministerium für Gesundheit. Zuständig für die methodische Umsetzung war das Statistische Bundesamt. Koordiniert wurde das umfangreiche Projekt durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats, Wolf-Michael Catenhusen.

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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