Die IFABS Benchmarking-Praxisanalyse© ist ein validiertes, Fragebogen-gestütztes System zur Untersuchung der Management-Qualität von Arztpraxen. Das seit mehr als zehn Jahren erfolgreiche Konzept ermöglicht die Erstellung repräsentativer Benchmarking-Vergleiche der Praxisführung und die Ermittlung von Optimierungsansätzen für die untersuchten Praxen. Die Publikation „Die Benchmarking-Praxisanalyse© als Direktmarketing-Instrument der Pharma-Industrie – Nutzen und Anwendung“ wendet sich an Mitarbeiter des pharmazeutischen Marketings, die niedergelassene Ärzte im Rahmen von Direktwerbe-Aktionen durch Praxisberatungen unterstützen möchten. Sie beschreibt am Beispiel des Benchmarking-Praxisanalyse©-Systems die Möglichkeiten und Umsetzung dieses Ansatzes.
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Vom Discogewinn zum OP-Desaster
Die Brust-OP, die von einer Discothek im niedersächsichen Celle verlost worden war, endete für die Gewinnerin in einem Horrortrip. Im November 2008 hatte die Verlosung der Brust-OP grosses Medienecho hervorgerufen. Ärzteverbände, Verbraucherorganisationen und Kirchen hatten das reisserische, nicht menschenwürdige Vorgehen kritisiert. Trotz der einhelligen Missbilligung und einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale hatten die Discothek und die Agentur, die den Eingriff in Polen vermittelte und bezahlte, die Veranstaltung durchgezogen. Es zeigte sich, dass alle Bedenken bezüglich der Sicherheit und Risiken wahr geworden sind.
Die Frauenzeitschrift “Jolie” aus dem Axel Springer Verlag berichtet in der aktuellen Ausgabe unter der Überschrift “Wie mein Hauptgewinn zum Albtraum wurde” über den Ärztepfusch und die Komplikationen, die die Gewinnerin erleiden musste. Die BILD-Zeitung veröffentlicht eine Zusammenfassung in ihrem eigenen Stil mit einer Breitseite gegen Polen.
Die – im Gegensatz zu dem BILD-Schmierenartikel – sehr gute Reportage in “Jolie” offenbart ein Vorgehen, das aus dem Drehbuch einer Vorabend-Soap enstammen könnte, inklusive Happy-End. Nachdem die 23-jährige Nadine L. sich vier Stunden “total zum Affen machte”, konnte sie den Gutschein in den Händen halten. Statt des Gewinns von 3700 Euro hatte sie jedoch 3700 Euro Schulden gewonnen, die nach dem Vertrag fällig geworden wären, wenn sie die Reise zur polnischen Klinik nicht angetreten hätte. Es folgte ein Bratungsgespräch auf polnisch, das Notwendigste von der Chefin der Vermittlungsagentur übersetzt, in der Risiken nicht zur Sprache kamen. Nach deutschen Recht wäre das nicht statthaft, wie auch die Operation nur drei Stunden später. Laut Gesetz müssen hierzulande 24 Stunden zwischen dem Beratungsgespräch und einem OP-Termin als sogenannte Bedenkzeit liegen. Am nächsten Tag wird die Patientin schon aus der polnischen Klinik entlassen, ohne dass ein Arzt noch einmal die Brust sich angeschaut hatte. Erst 10 Tage später kommt es zu einer Kontrolluntersuchung in Hannover – in den Räumen der Agentur. Ohne Arzt, den Verband soll die Sekretärin abgenommen haben. Im Ergebnis waren die Brüste statt geformt eher “verformt”.
Schadensersatz von der Klinik aussichtslos und die Patientin ohne finanzielle Mittel für eine Korrekturoperation in einer seriösen deutschen Klinik. Die Agentur war durch den Vertrag gegen Forderungen abgesichert. Happy-End: Durch eine Suche im Internet gelangte sie an einen Arzt, der pro bono, nur gegen die Erstattung der Kosten für die Anästhesie und die Implantate, die Silikon-Kissen aus Polen ausgetauscht hat.
Die Agentur vermittelt weiter Patientinnen nach Polen. Die Frage aus meinem Blogposting im November 2008 bleibt unbeantwortet: Warum dürfen nebenberuflich betriebene Agenturen verzweifelte Patienten in ausländische Kliniken verfrachten, deren Qualifikation der Betreiberinnen einzig in Werbung, Marketing und Promotion besteht?
"Schweinegrippe": Arzneitelegramm wirft Behörden…
Bereits in zwei Ausgaben des “biltz a-t”, die zunächst nur für Abonnenten zugänglich waren, hat sich der unabhängige Arzneimittel-Informationsdienst “arznei-telegramm” (a-t) in den vergangenen Wochen kritisch mit der bevorstehenden Massenimpfung gegen die “Schweinegrippe” befasst. In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift findet sich nun ein aktualisierter und kostenlos zugänglicher Beitrag, der die Einschätzung der Redaktion zusammenfasst, mit Links zu den erwähnten “blitz a-t”-Ausgaben.
Zur Arroganz der hiesigen Behörden:
Zur Anzahl der bestelten Impfstoffdosen:
Zu den Bedenken gegen die Verwendung von Impfstoffen mit Wirkverstärkern bei Schwangeren:
Zu den ungewöhnlichen und geheimen Vertragskonditionen:
[….] Die schlecht verträgliche Wirkverstärkervariante verteuert die Impfstoffkosten demnach um 75% (3 € pro Dosis), bei 50 Millionen bestellten Impfdosierungen um 150 Millionen €. Eine “Kalkulation”, bei der 6 € für 27,4 mg Wirkverstärker – eine Emulsion aus Squalen, Polysorbat 80 und Tokopherol – angesetzt werden, bewerten wir als Abzockerei.
Einseitig zu Gunsten des Herstellers fallen auch andere Vertragsvereinbarungen aus: Lieferbedingungen fehlen, stattdessen wird eine “Bereitstellung” definiert. […]
Und schließlich hat sich GSK vertraglich eine weitgehende Haftungsfreistellung zusichern lassen. […]
Mit Wirkverstärker-Vakzinen gegen Schweinegrippe verlassen Zulassungsbehörden und Hersteller die Strategie, eine optimale Verträglichkeit von Impfstoffen sicher zu stellen und verstoßen gegen ein Grundprinzip des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Stattdessen ziehen sie billiger herzustellende, aber teuer verkaufte und schlecht verträgliche Produkte vor.
Fazit des Arzneitelegramms:
Arztpraxen: Professionelle Kommunikation spart Zeit
Passivität am Telefon Praxisteams verschenken mit der Art ihrer Patientenkommunikation nicht nur vielfältige Möglichkeiten, die Organisation besser zu gestalten und Zeit zu gewinnen, sondern nutzen auch kaum das Marketing- und Imagebildungs-Potential. Das zeigen die ersten hundert Pilotuntersuchungen der Benchmarking-Patientenkommunikations-Analyse. So verzichtet beispielsweise über die Hälfte der Medizinischen Fachangestellten darauf, bei telefonischer Terminvereinbarung durch gezielte Fragen […]