Die diskutierte Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge stößt bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse grundsätzlich auf Zustimmung. „Die Verantwortlichen im Gesundheitswesen sind gut beraten, vor den humanitären Herausforderungen nicht die Augen zu verschließen“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Wichtig ist, dass es jetzt nicht zu faulen Kompromissen kommt sondern stattdessen zu einer Lösung, die eine unbürokratische medizinische Versorgung von Flüchtlingen ermöglicht.“
Vor diesem Hintergrund stößt der geplante Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bei der KKH nicht nur auf Zustimmung. Die Kosten der Versorgung übernähmen weiter die Kommunen, sodass eine Belastung der Krankenkassen ausgeschlossen sei. Dies sei nur folgerichtig und sachgerecht. Allerdings sehe der Gesetzentwurf Vereinbarungen auf Ebene der Länder, Landkreise und kreisfreien Städte vor, nach denen die Krankenkassen zu einer Gesundheitskarte verpflichtet werden können. „Diese Pläne würden jedoch unweigerlich zu einem gigantischen Flickenteppich führen und die Einführung der Karte und damit praxisgerechte Lösungen unnötig erschweren.“ Die KKH fordert vielmehr eine bundesweit einheitliche Lösung bei der Gesundheitskarte für Flüchtlinge.
Außerdem mahnt die KKH an, die Krankenkassen nicht auf den zusätzlichen Verwaltungskosten durch die Gesundheitskarte für Flüchtlinge sitzen zu lassen. „Der im Entwurf vorgesehene Passus, wonach es eine ’angemessene Aufwandsentschädigung der Verwaltungskosten‘ geben soll, ist zu unkonkret“, so Kailuweit. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Teile der Verwaltungskosten aus Mitgliedsbeiträgen quersubventioniert würden.
Pressemitteilung der KKH
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