Freiberufliche Hebammen erhalten bei der Versorgung von privatversicherten Müttern im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt im Schnitt 1,86mal so viel Honorar wie bei der Betreuung gesetzlich Versicherter. Für das Jahr 2013 konnten Ausgaben der Privatversicherten für ambulante Hebammenleistungen in Höhe von 79,0 Millionen Euro berechnet werden. Würde auch bei Privatversicherten die Abrechnung nach den Gebührensätzen des GKV-Kollektivvertrages erfolgen, lägen die Ausgaben bei 36,5 Millionen Euro.
Der Leiter des Wissenschaftlichen Institutes der PKV (WIP), Dr. Frank Wild, kommentiert die Ergebnisse der Studie wie folgt: „Mit der vorliegenden Studie liegen erstmals Daten zur Bedeutung der PKV für die Vergütung der freiberuflichen Hebammen vor. Es wird deutlich, welche erheblichen finanziellen Leistungen die PKV beisteuert, damit Hebammen ihrer unverzichtbaren Fürsorge zur Gesundheit von Schwangeren, jungen Müttern sowie Neugeborenen nachgehen können.“
Die Abrechnung über eine Private Gebührenordnung ermöglicht es der Hebamme, bei privatversicherten Müttern deutlich höhere Gebühren anzusetzen als bei einer Vergütungsvereinbarung gemäß GKV-Kollektivvertrag. Die Private Gebührenordnung orientiert sich in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland an der Vereinbarung, die die GKV mit den Hebammen geschlossen hat. Im Unterschied zu GKV-Versicherten können bei PKV-Versicherten jedoch Steigerungsfaktoren angesetzt werden, die zur ermittelten Honorardifferenz führen.
Das WIP vergleicht regelmäßig den Finanzierungsbeitrag der PKV und der GKV zum Gesundheitssystem und berechnet daraus den so genannten Mehrumsatz. Die vorliegende Studie zu den Hebammen ist im Kontext dieses Forschungsschwerpunktes zu sehen. Der größte Teil des PKV-Mehrumsatzes entfällt auf die ambulante ärztliche Versorgung.
Das WIP-Diskussionspapier „Ausgaben der Privatversicherten für ambulante Hebammenleistungen“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de unentgeltlich heruntergeladen werden.
Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV
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