Das Formular für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist aus gutem Grunde dreiteilig. Der erste und der dritte Teil sind für die Krankenkasse und für den Arzt, auf diesem ist ein Feld für die Diagnosen vorgesehen. Der zweite Teil ist für den Arbeitgeber. Er ist kürzer und daher fällt in diesem kürzeren Durchschlag auch das Diagnosenfeld weg. Und das ist auch richtig so. Den Arbeitgeber gehen die Diagnosen nichts an. Er soll ab dem ersten Tag wissen, wie lange der Arbeitgeber voraussichtlich krank sein wird, ab dem dritten Tag braucht er auch eine Krankmeldung. Aber er braucht zu keinem Zeitpunkt eine Information, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist.
Das Formular der AU-Bescheinigung bildet das eigentlich gut ab.
Was soll man also nicht tun:
– Man soll dem Arbeitgeber nicht den ersten Teil der AU mit Diagnose faxen, schicken oder mailen.
– Man soll auch bei der telefonischen Krankmeldung nicht sagen, was man hat. Man soll sagen, dass man krank ist, und wie lange man voraussichtlich krank sein wird. Das reicht völlig aus, und der Arbeitgeber darf auch nicht nachfragen.
Diagnosen sind ein zu Recht hoch geschütztes Gut, und es ist sinnvoll, sie so zu behandeln. Die Möglichkeit, dass eine Diagnose, gerade wenn es eine Diagnose aus dem psychiatrischen Bereich ist, von irgend jemandem falsch verstanden wird, ist ja ganz lebensnah. Also: Schützt, was Schutz verdient.
Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Prozeß der Krankmeldung gemacht? Wird bei eurem Arbeitgeber erwartet, dass ihr sagt, was ihr habt? Schreibt eure Erfahrungen hier in die Kommentare!
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