Der BDPK teilt das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD formulierte Leitbild der Patientenorientierung. Positiv ist die Zusage von Investitionsmitteln für Umstrukturierungen, neue Technologien und für Digitalisierung in Krankenhäusern. Dazu gehört auch die geplante Förderung arbeitsteiliger Prozesse durch die Etablierung neuer Berufsbilder in der stationären Patientenversorgung. Das befähigt Kliniken dazu, gute Patientenversorgung zu organisieren und ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Personaluntergrenzen sind keine Lösung Erhebliche Folgeprobleme sieht der Verband mit der Festlegung von abteilungsbezogenen Personaluntergrenzen für die Pflege auf die Kliniken und ihre Patienten zukommen: Wenn in allen Pflegeheimen und Krankenhäusern starre Personalvorgaben eingeführt werden, besteht die Gefahr, dass wegen Fachkräftemangels Krankenhausbetten und Pflegeplätze in Pflegeheimen wegfallen. Wartelisten und Unterversorgung wären die Folge. Der Bedarf an pflegerischem Personal lässt sich nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren, sondern ergibt sich unter anderem aus den Versorgungsbedürfnissen der Patienten des einzelnen Hauses. Moderne Patientenversorgung erfolgt wegen der Mulitmorbidität der Patienten zunehmend interdisziplinär und abteilungsübergreifend. Außerdem bestehen viele neue Berufsbilder, die in die Patientenversorgung eingebunden sind, die sich dem klassischen Pflege- und Arztberuf nicht eindeutig zuordnen lassen. Zusätzliche Bürokratie durch MDK-Prüfungen halten Pflegekräfte und Ärzte vom Patienten fern. „Besser wäre es, pflegerelevante Qualitätsindikatoren (Häufigkeit Dekubitus, nosokomiale Infektionen, Komplikationsraten) und Patientenzufriedenheit konsequent zu messen und zu veröffentlichen. Das schafft die Grundlage, Pflegepersonal sinnvoll einzusetzen. Eine solche Herangehensweise wäre weitaus konstruktiver und sinnvoller, als sich mit dem Zählen von Köpfen zu beschäftigen,“ sagt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Krankenhausbehandlung ist Teamarbeit! Rückwärtsgewandt ist die Entscheidung, das DRG-System bei den Personalkosten für Pflege außer Kraft zu setzen. „Damit werden Pflegekräfte willkürlich aus der organisatorischen Einheit Krankenhaus gehoben. Das heißt auch, dass Krankenhäuser für ca. ein Drittel ihrer Personalkosten, die sie für die Pflege aufwenden, zur Selbstkostendeckung zurückkehren,“ kritisiert Thomas Bublitz. Bestehende Organisationsstrukturen werden konserviert, Arbeitsteilung verhindert und Anreize für organisatorische Weiterentwicklung verschwinden. Um eine Vision der medizinischen Versorgung der Zukunft zu entwickeln, benötigen Krankenhäuser organisatorische und finanzielle Hilfestellungen. Eine Expertenkommission auf Bundesebene sollte Vorschläge zur Organisation des Krankenhauses der Zukunft erarbeiten. Handlungsbedarf gibt es vor allem bei der Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und dem Einsatz der Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung bei Diagnostik und leitliniengerechter Behandlung. Sehr sinnvoll ist die Intention der Koalitionäre, die rehabilitative Versorgung der pflegenden Angehörigen zu verbessern und den Ärzten die Direktverordnung von Rehabilitationsleistungen zu erlauben. Das allein reicht nicht. Der wachsenden Zahl von Pflege abhängigen Menschen, kann nur mit Rehabilitation begegnet werden. Deshalb ist die Direktverordnung für alle Patienten der GKV notwendig. Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Privatkliniken e.V.
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