Korruptives Verhalten schlecht für die Qualität

„Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom März 2012 zur Frage der Bestechlichkeit von Vertragsärzten hat der GKV-Spitzenverband konsequent gefordert, die entsprechenden Lücken im Strafrecht zu schließen. Die mit dem aktuellen Gesetzentwurf absehbare Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen begrüßen wir daher ganz ausdrücklich. Sie ist nötig und war überfällig.

Korruptives Verhalten im Gesundheitswesen geht zu Lasten der Qualität der medizinischen Versorgung und verursacht im Ergebnis ganz erhebliche Kostensteigerungen. Deshalb schützt der neue Straftatbestand letztlich auch die Finanzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und damit die Geldbeutel der Beitragszahler.

Neue Straftatbestände zu schaffen, reicht allein noch nicht aus. Deshalb begrüßen wir zugleich, dass der Gesetzgeber auch die bei allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie beim GKV-Spitzenverband eingerichteten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen stärken will. Damit korruptives Verhalten tatsächlich bekannt wird, wäre eine klare gesetzliche Regelung zum Schutz der Hinweisgeber (Whistleblower) sehr wichtig. Niemand soll unverhältnismäßige Maßregelungen seitens seines Arbeitsgebers befürchten müssen, nur weil er auf Korruption und Fehlverhalten hinweist.

Ebenso wichtig für eine wirksame Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist schließlich der Aufbau von entsprechend spezialisierten (Schwerpunkt-)Staatsanwaltschaften in allen Bundesländern“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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