(NORDWEST) So, für alle, die es interessiert: der DBfK Nordwest besetzt im Rahmen eines Projektes eine neu geschaffene Stelle – gesucht wird ein Jugendreferent oder eine Jugendreferentin, der/die sich um die Betreuung und den Ausbau der Arbeitsgruppe junger Pflegender in Nordwest kümmert. Die Stelle ist brandneu und zunächst bis zum Ende des kommenden Jahres befristet. Und was er oder sie sonst noch wissen muss, steht auf der Seite der AG Junge Pflege. (Zi)
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KKH um 1,4 Millionen Euro betrogen
Bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse ist im vergangenen Jahr durch Abrechnungsbetrug ein Schaden von 1,4 Millionen Euro entstanden. Das neunköpfige Ermittlerteam der Kasse griff bundesweit 287 neue Fälle auf und erstattete in zwölf Fällen Strafanzeige. „Leider werfen einige schwarze Schafe durch ihr illegales Verhalten einen Schatten auf eine Branche, in der 99 Prozent aller dort Tätigen nach bestem Wissen und Gewissen ihre Patienten heilen wollen“, sagte KKH-Chef Ingo Kailuweit. Die höchste Schadenssumme verzeichnete die KKH im Bereich der Apotheken mit knapp 588.000 Euro. Unter anderem entstanden Schäden durch so genannte Luftrezepte, die mit der Krankenkasse abgerechnet wurden, ohne tatsächlich einem Patienten Medikamente auszuhändigen. 323.000 Euro betrug die Schadenssumme im Bereich der ambulanten Pflege. Hier hat sich zum Bespiel ein Pflegedienst Gelder erschlichen, indem er Pflegedienstnachweise fälschte und Dienstpläne für Mitarbeiter erfand. Auf Platz drei bei der Schadenshöhe folgen Krankengymnasten und Physiotherapeuten, die beispielsweise nicht erbrachte Leistungen abgerechnet haben. Die TOP TEN der neu aufgedeckten Fälle 2015 (Fallzahlen in Klammern): 1) Krankengymnasten/Physiotherapeuten (138) 2) Ambulante Pflege (43) 3) Apotheke (26) 4) Zahnärztliche Leistungen (12) 5) Ärztliche Leistungen (11) Krankenhaus (11) 7) Fahrkosten (9) 8) Massage / med. Badebetriebe (5) Orthopädische Hilfsmittel/Sanitätshäuser (5) 10) Ergotherapie (4) Logopäden (4) Orthopädietechnik/Orthopädieschuhmacher/Schuhmacher (4) Anti-Korruptionsgesetz stößt auf Zustimmung Neben Betrugsfällen mit eindeutig messbaren Schadenssummen hat das Gesundheitswesen auch mit dem Problem der Korruption massiv zu kämpfen. In Teilen der Ärzteschaft hat hier bereits ein Umdenken stattgefunden. „Interessenkonflikte unterscheiden sich grundlegend von Korruption, sie sind im ärztlichen Berufsalltag häufig unvermeidlich und müssen nicht zu Fehlverhalten führen“, sagte David Klemperer, Professor für Sozialmedizin und Public Health an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg. „Die mittlerweile gewachsene Kultur der Offenlegung und des Umgangs mit Interessenkonflikten dürfte auch dazu geführt haben, dass Ärzte sensibler gegenüber der eigenen unangemessenen Beeinflussung durch Geschenke und Vorteile jeder Art von Seiten der Industrie sind. Die Arzneimittelkommission der Ärzteschaft und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften haben hier wichtige Pionierarbeit geleistet.“ Darüber hinaus ist laut KKH-Chef Ingo Kailuweit auch die Politik in der Pflicht: „Es wird höchste Zeit, dass das Anti-Korruptionsgesetz endgültig verabschiedet und somit eine fast vierjährige Gesetzeslücke endlich geschlossen wird.“ Fachtagung mit großem Zulauf Vom 2. bis 3. März findet bei der KKH die 7. Fachtagung „Betrug im Gesundheitswesen“ statt. Die Veranstaltung gehört mittlerweile zu den größten und wichtigsten ihrer Art in Deutschland. 200 Experten diskutieren in Hannover über Strategien für erfolgreiche Ermittlungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Unter ihnen finden sich zahlreiche Richter, Staatsanwälte, Wissenschaftler, Rechtsanwälte sowie Vertreter von Krankenkassen und Verbänden. Pressemitteilung der KKH
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vdek begrüßt neues Präventionsgesetz – Kosten müssen aber gerecht verteilt werden
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sieht in dem Referentenentwurf zum neuen Präventionsgesetz (PrävG) Erfolg versprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und -förderung. „Wir begrüßen insbesondere, dass der Gesetzgeber mit dem Entwurf sozial benachteiligte Gruppen stärker in den Blick nimmt. Die Aufstockung der Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten („Settings“) wie Kindergärten und Schulen, aber auch Pflegeeinrichtungen, ist ein geeigneter Schritt dazu. Dort können verstärkt auch jene erreicht werden, die den Angeboten bislang fern bleiben“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Hier sei ein gemeinschaftliches Handeln von Sozialversicherung, Kommunalen Spitzenverbänden, Bundes- und Landesbehörden erforderlich. „Der Gesetzentwurf schafft dafür eine gute Grundlage.“ Kritisch bewertete Elsner, dass die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, nicht aber die übrigen Sozialversicherungsträger, an den zusätzlichen Kosten beteiligt werden sollen. „Prävention und Gesundheitsförderung sind Gemeinschaftsaufgaben. Daher müssen die Ausgaben auch auf alle Schultern gerecht verteilt werden“, erklärte Elsner. Ein weiterer Mangel sei, dass es der privaten Krankenversicherung freigestellt wird, sich inhaltlich wie finanziell zu beteiligen. Der Entwurf sieht vor, dass die Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ab 2016 insgesamt auf mindestens sieben Euro je Versicherten erhöht werden sollen. Davon sollen mindestens zwei Euro in die nicht betrieblichen Lebenswelten fließen. Insgesamt sind Mehrausgaben in Höhe von 240 Millionen Euro vorgesehen. Elsner betonte: „Die Ersatzkassen nehmen ihre Verantwortung in diesem Bereich gerne war. Allerdings müssen die Mehrausgaben auch in qualitativ hochwertigen Maßnahmen münden. Geld allein kann es nicht richten.“ Zum Teil fehlten noch Strukturen und Partner, die sicherstellen können, dass die zusätzlichen Mittel effizient und zielführend verwendet werden. Der vdek beanstandet, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) künftig als Geschäftsstelle für die Koordinierung der Prävention fungieren soll. „Dies ist ein Eingriff in das Selbstorganisationsrecht der sozialen Selbstverwaltung. Die Ersatzkassen lehnen einen solchen Schritt entschieden ab“, so Elsner. Den Plan, dass die BZgA mindestens 0,50 Euro je Versicherten aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die primäre Prävention in Lebenswelten erhalten soll, sehen die Ersatzkassen ebenfalls kritisch. Elsner: „Die BZgA sollte bei ihren Aufgaben bleiben.“ Pressemitteilung des vdek
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Pflege stärken – Start der zweiten Runde der Regionaldialoge und neue Informationsangebote
Am 1. Januar 2017 treten die Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und neuen Begutachtungsverfahren in Kraft. Damit werden Menschen mit Demenz alle Leistungen der Pflegeversicherung gleichberechtigt in Anspruch nehmen können. Die automatische Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade betrifft etwa 2,7 Millionen Pflegebedürftige. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: ,,Gut 100 Tage vor dem Jahreswechsel kommt es darauf an, dass die Menschen umfassend über alle Leistungen und Angebote informiert sind. Denn unsere Pflegestärkungsgesetze sollen bestmögliche Wirkung entfalten. Unser Ziel ist mehr Pflege nach Maß, noch besser zugeschnitten auf die Bedürfnisse des oder der Einzelnen und der Angehörigen. Eine ganze Reihe von Verbesserungen tragen dazu bei. Die Aufgabe, darüber aufzuklären, fällt uns allen zu: Nicht nur der Politik, sondern auch den Kommunen, den Verbänden und Kassen, den Beratungsstellen und der Pflegepraxis selbst.“ Wichtige Informationsangebote im Überblick: Mitte September ist die zweite Runde der Regionaldialoge „Pflege stärken“ in Berlin und Mitteldeutschland gestartet. Wie können die Pflegestärkungsgesetze bestmöglich umgesetzt werden? – Zu dieser Frage lädt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) deutschlandweit regionale Vertreter ein. Die kommenden Termine der Regionaldialoge im Überblick: 15.9. Regionaldialog HH/SH/Bremen-Oldenburg 16.9. Regionaldialog Hannover/Braunschweig/Göttingen/Wolfsburg 5.10. Regionaldialog Region München 6.10. Regionaldialog Region Nürnberg 11.10. Regionaldialog Frankfurt am Main/Rhein-Main 12.10. Regionaldialog Rhein-Neckar/Saarland 13.10. Regionaldialog Region Stuttgart Das Info-Poster „So stärken wir die Pflege“ bietet einen Überblick über alle Verbesserungen durch die Pflegestärkungsgesetze und lässt sich auch in Beratungseinrichtungen einsetzen. Die Broschüre „Die Pflegestärkungsgesetze“ und die Broschüre „Alle Leistungen zum Nachschlagen“ enthalten vertiefte Informationen. Diese und weitere Ratgeber, Informationsbroschüren, Flyer und Poster zu allen Themen rund um Pflege, Demenz und die Pflegestärkungsgesetze können kostenfrei bestellt werden, sei es zum Nachlesen zu Hause oder zum Auslegen in der Arztpraxis, in Beratungsstellen oder Pflegeeinrichtungen. Eine Übersicht über alle Medien und die Bestellmöglichkeit dafür ist auf www.wir-stärken-die-pflege.de zu finden. Für Beschäftigte in der Pflege wurde das Fachangebot „Praxisseiten Pflege“ aktualisiert und ergänzt. Die neuen Seiten, die detailliert das Begutachtungsinstrument und die neuen Pflegegrade mit Fallbeispielen erläutern, können nun auch online über www.wir-stärken-die-pflege.de zum kostenfreien Herunterladen aufgerufen werden. Die erweiterte Service-Website www.wir-stärken-die-pflege.de bietet einen schnellen Einstieg für alle Interessierten. Sie erklärt wichtige Stichworte zur Pflege im „Pflege-Wissen“ und verschafft einen Überblick über die finanziellen Leistungen und die Neuerungen der Pflegestärkungsgesetze. Die Website wird kontinuierlich erweitert und an aktuelle Fragen angepasst. Das BMG informiert zudem über Facebook und Twitter über die Neuerungen für den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Geundheit
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