Eine Behinderung kann angeboren sein, sie kann aber auch jederzeit jeden treffen – durch einen Unfall, eine Krankheit oder das Alter. Heute, am 3. Dezember, ist der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderung“. Die Vereinten Nationen haben diesen Gedenk- und Aktionstag ausgerufen, um das Bewusstsein der Menschen für die Probleme der Personen mit Beeinträchtigung zu schärfen.
Eines dieser Probleme – und keineswegs das geringste – ist die mangelnde Zugänglichkeit zu medizinischer Versorgung: Gipsbein, Kinderwagen, Rollstuhl oder Seh- wie Hörbehinderung sind mit dem System der Gesundheitsversorgung hier in Deutschland erstaunlicherweise immer noch in weiten Teilen unvereinbar.
Der Ursprung dieses Tages
Die Vereinten Nationen haben das Jahr 1981 als das „internationale Jahr der Behinderten“ ausgerufen. Die Ideen und Maßnahmen wurden von ‘83 bis ‘93 in der Dekade der behinderten Menschen weitergeführt. Zum Abschluss der Dekade verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 62/127. Dabei wurde der 3. Dezember als „Internationaler Tag der Behinderten“ benannt. Im Dezember 2007 wurde der Gedenktag in den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ umbenannt.
Damit nicht genug: Es ist noch nicht lange her, da haben die Vereinten Nationen die „Magna Charta der Behindertenrechte“ ausgerufen – die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Der Deutsche Bundestag hat zur Umsetzung dieser UN-Konvention den „NAP“ verabschiedet: den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Damit ist all dies keineswegs mehr nur Papier, sondern die ausdrückliche Aufgabe für die Exekutive, also die Regierung, zur Umsetzung.
Übrigens bekennt sich der NAP ausdrücklich zu den Aufgaben und Services der Stiftung Gesundheit. Dort wurde unter anderem unser Projekt Barrierefreie Praxis als weiterzuentwickelndes Projekt betont.
Barrierefreiheit gewinnt mehr Wahrnehmung
Mal eben mit der U-Bahn fahren, die Speisekarte im Restaurant lesen oder zum Arzt gehen – für die meisten Menschen hierzulande ganz alltäglich und vor allem selbstverständlich. Für so manchen allerdings eine Herausforderung, die es zu meistern gilt – oder wo ein Scheitern vorgegeben ist. Menschen mit Behinderung bleibt der Zugang zu vielen Orten und Informationen verwehrt. Um genau das ins Bewusstsein der „Nicht-Betroffenen“ zu rufen ist der heutige Tag vorgesehen.
Immerhin lebten 2013 laut dem Statistischen Bundesamt über 10 Millionen behinderte Menschen in Deutschland – davon 7,5 Millionen schwerbehindert. Somit ist rund jeder achte Deutsche behindert (13 Prozent). Davon sind mehr als 73 Prozent 55 Jahre alt oder älter. Daraus folgt, dass mit zunehmendem Alter eine Behinderung immer wahrscheinlicher wird. Mit 85 Prozent ist der überwiegende Teil der Behinderungen durch eine Krankheit verursacht worden, nur vier Prozent der Beeinträchtigungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Seit 2009 ist die Zahl der Behinderten um sieben Prozent gestiegen.
Barrierefreiheit bedeutet also Zukunft und mehr Lebensqualität für alle Menschen mit eingeschränkter Seh- oder Hörfähigkeit, einem Gehstock, Rollator, Rollstuhl oder temporären Mobilitätseinschränkungen, wie zum Beispiel einem gebrochenen Bein. Und – ich mag es kaum erwähnen – die hinreichend bekannte demographische Entwicklung wird den Bedarf an Barrierefreiheit anwachsen lassen. Übrigens auch bei Ihnen.
Das Projekt „Barrierefreie Praxis“
Es fehlt nicht nur an der grundsätzlichen, freien Zugänglichkeit von zum Beispiel Cafés, Restaurants, Arztpraxen und Kinos, sondern auch an den Navigations-Instrumenten, in denen diese Locations verzeichnet sind, damit sie einfach und schnell zu identifizieren sind. Ganz besonders im Bereich der ambulanten Versorgung sind Arztpraxen mit verschiedenen Barrierefreiheitskomponenten fundamental wichtig. Aus diesem Grund haben wir von der Stiftung Gesundheit – finanziert allein von unserer Fördergemeinschaft – das Projekt „Barrierefreie Praxis“ initiiert. In diesem Rahmen befragen wir kontinuierlich bundesweit alle Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten nach der Barrierefreiheit ihrer Praxen. Die Ergebnisse dieser jährlichen Erhebungen können bei der Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit online eingesehen werden.
Rund 68.000 Ärzte gibt es, deren Praxis eine oder mehr Komponenten der Barrierefreiheit bietet. Sie sind in der Arzt-Auskunft entsprechend gekennzeichnet und recherchierbar. Doch freuen Sie sich nicht zu früh. Diese Zahl umfasst die Ärzte, deren Praxis mindestens eine Vorkehrung im Sinne der Barrierefreiheit hat. Wenn also beispielsweise ein behindertengerechter Parkplatz vorhanden ist, so nutzt dieser einem Sehbehinderten noch lange nichts.
Die Arzt-Auskunft zeigt den Patienten die nächstgelegene Praxis mit den jeweils passenden Vorkehrungen an – wo sich also beispielsweise die nächste Hausarztpraxis befindet, die sehbehindertengerecht ausgestattet ist. Erstmals überhaupt gibt es damit eine flächendeckende Möglichkeit, die heute vorhandenen barrierefreien Praxen einfach zu identifizieren. Damit erleichtert die Arzt-Auskunft die Zugänglichkeit zur ambulanten medizinischen Versorgung für Menschen mit Behinderung.
Das ist allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Tatsache, dass der Zugang zur medizinischen Versorgung in Deutschland noch immer derart dürftig ist, das bleibt ein schon langewährender Skandal.