Nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist die Weiterentwicklung der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) ein auch für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu wichtiges Projekt, als dass dies in Verbändestreitigkeiten untergehen dürfe. „Wir müssen hier gemeinsam den Sachverstand bündeln, um eine zukunftssichere Lösung zu erreichen. Mit der Installierung einer gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ, die nunmehr gesetzlich verankert werden soll, kann hier eine langfristige tragfähige Selbstverwaltungsstruktur geschaffen werden. Die GOÄ hat in den Krankenhäusern mit einer finanziellen Größenordnung von ca. 3 Milliarden Euro für erbrachte private ambulante und stationäre Leistungen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Zu berücksichtigen ist, dass die GOÄ nicht nur für die Ärzte, sondern auch für die Krankenhäuser als Institution die gesetzlich vorgegebene Abrechnungsgrundlage ist. Die Bundesärztekammer, deren Aufgaben primär berufsrechtliche Aspekte sind, kann deshalb nicht das alleinige Mandat haben, über originäre Vergütungsaspekte der Krankenhäuser Regelungen zu treffen. Deshalb muss den Krankenhäusern Sitz und Stimme in der neuen Kommission gegeben werden“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Pressemitteilung der Deustchen Krankenhausgesellschaft e.V.
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