In den nächsten Jahren werden tausende Mediziner altersbedingt aus der Versorgung der Patienten ausscheiden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unternehmen sehr viel, um frei werdende Praxissitze wieder zu besetzen. Der Maßnahmenkatalog reicht von Investitionshilfen, Umsatzgarantien bis hin zur Bildung von Eigeneinrichtungen und dem Aufbau von kompletten Strukturfonds.
„Der drohende Ärztemangel ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Notwendig ist daher auch ein gezieltes, vom Bund ausgehendes Förderprogramm zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin. Dafür bietet sich aus Sicht der KBV beispielhaft das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz an. Mit dem Gesetz richtete die Bundesregierung einen Förderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ein.
„Öffentliche Mittel sollten nicht ausschließlich in Krankenhäuser investiert werden. Tatsächlich wird die Medizin immer ambulanter. Dieser Entwicklung muss die öffentliche Hand bei der Vergabe ihrer Fördermittel folgen“, erläuterte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann. Nach festgelegten Kriterien könnte die Bundesregierung beispielsweise Finanzmittel den jeweiligen Strukturfonds der KVen zur Verfügung stellen. Die KBV werde der Politik dazu noch einen Vorschlag vorlegen.
Zum Hintergrund: Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz soll erforderliche Investitionen in finanzschwachen Gemeinden unterstützen, damit sich Strukturunterschiede zwischen Regionen nicht verfestigen. Allerdings sind ambulante Versorgungsstrukturen durch diesen Fonds derzeit nicht förderfähig.
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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