Weitere Informationen zu den Sendungen erhalten Sie durch Anklicken des Titels.
Tag7: "Urlaub im Hospiz"
Sonntag 13. Dezember, 16.25 Uhr, WDR
Philosophie: "Intimsphäre"
Montag 14. Dezember, 11.30 Uhr, Arte
"Der Traum vom Glück" – Reportage
Dienstag 15. Dezember, 22.00 Uhr, WDR
"Wie Geschwister unser Leben beeinflussen"
Samstag 19. Dezember, 11.05 Uhr, WDR
Visite: "Gutes Essen oder gute Gene: Wie wird […]
Related Posts
Gassen: „Patientensteuerung ist auch beim Röntgen gefragt“
Zur Aussage der Techniker Krankenkasse, dass jährlich bis zu 50.000 Patienten mit Rückenschmerzen unnötig mit Röntgenuntersuchungen belastet werden, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen: „Röntgenaufnahmen gehören elementar zur Diagnostik von Skeletterkrankungen. In der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung sind sie gedeckelt, das heißt, sie werden nur bis zu einer bestimmten Anzahl von den Krankenkassen bezahlt. Diese Budgetierung hat auf das Verordnungsverhalten eines Arztes einen eher hemmenden Effekt – es kann also nicht von ausufernden und unnötigen Röntgenuntersuchungen die Rede sein. Auch ist die Zahl von 50.000 Untersuchungen bei der hohen Zahl an Rückenschmerzpatienten nicht besonders groß. Zum Vergleich: Die Diagnose Rückenschmerz bekamen (bezogen auf das Jahr 2012) rund 18 Millionen Patienten gestellt. Davon wurden bei 2,2 Millionen Patienten radiologische Leistungen erbracht (Röntgen der Wirbelsäule). Hinzu kommt, dass manche Patienten besonders oft zu verschiedenen Ärzten gehen. Häufig erwähnen sie nicht, bei wem sie vorher schon untersucht worden sind und ob es bereits Röntgenuntersuchungen gegeben hat. So kommen unnötige Aufnahmen zustande, weil niemand die Untersuchungen koordiniert. Dieser Punkt sollte bei der Diskussion um die künftige Gestaltung unseres Gesundheitswesens aufgegriffen werden. Beispielsweise wären verschiedene Versicherungstarife denkbar, die sich unter anderem danach bemessen, inwieweit der Versicherte sein Recht auf freie Arztwahl ausüben möchte oder ob er eine zentrale Koordination zulässt.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
The post Gassen: „Patientensteuerung ist auch beim Röntgen gefragt“ appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige – die Vorbereitungen sind im Plan
Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit wird der notwendige Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung vollzogen. Durch die umfassende Berücksichtigung von körperlichen und psychischen/kognitiven Beeinträchtigungen werden die Belange von 1,6 Millionen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung erstmals gleichberechtigt berücksichtigt. „Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Die Pflegekassen werden sich ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren.“ Ab dem 1. Januar 2017 orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen tatsächlich erbracht werden. Zu bewerten ist allein, ob die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, betont: „Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs findet eine grundlegende Änderung der Pflegebegutachtung statt. Ab Januar 2017 wird mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ bei den Medizinischen Diensten ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Der zentrale Vorteil des neuen Verfahrens besteht darin, dass die verschiedenen Dimensionen der Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen werden besser eingestuft. Sie erhalten nun einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.“ Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zum 1. Januar 2017 Realität. Endlich bekommen demenziell erkrankte Menschen, die körperlich noch fit sind, aber ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, die notwendigen Hilfen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben wir einen Paradigmenwechsel in der Pflege. Wichtig ist, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Verbesserungen ab 2017 auch spüren. Die Hilfsangebote und die Unterstützung müssen bei den Betroffenen auch ankommen. Dazu gehört vor allem, dass sie gut informiert werden. Daher brauchen wir in der Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für die Pflegeberatung und keinen Flickenteppich aus verschiedenen Beratungsangeboten. Diese Anlaufstelle sollte nach unserer Auffassung ein fachlich umfassend besetzter Pflegestützpunkt sein“. Zahl der Leistungsberechtigten steigt durch Pflegereform Bei der Überleitung von den alten Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden gilt der Grundsatz, dass Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad erhalten. Pflegebedürftige, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. Zu den bisherigen drei Millionen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung kommen rund 200.000 Personen hinzu, die im kommenden Jahr allein durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben werden. Das Bundeministerium für Gesundheit geht mittelfristig von bis zu 500.000 Personen aus. Hier wird augenfällig, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den tatsächlichen Unterstützungsbedarfen der Pflegebedürftigen besser entspricht. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige – die Vorbereitungen sind im Plan appeared first on Healthcare Netzwerk.
Umstellung erfolgreich abgeschlossen: Deutsche BKK nutzt ab sofort iskv_21c
Mit der Deutschen BKK setzt ab sofort die größte deutsche Betriebskrankenkasse auf die GKV-Branchensoftware iskv_21c. Dies teilten die Deutsche BKK das itsc, Hannover sowie die BITMARCK-Unternehmensgruppe anlässlich des erfolgreichen Abschlusses der Umstellung mit. Somit werden die rund 1,2 Millionen Versicherten der Deutschen BKK ab sofort mit der etablierten IT-Lösung von BITMARCK betreut. Zeitgleich wurden vor dem Hintergrund der zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Fusion der Deutschen BKK mit der BKK Essanelle die Versichertendaten beider Krankenkassen erfolgreich zusammengeführt. Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK: „Der erfolgreiche Umstieg auf iskv_21c war eine besondere Herausforderung für eine Krankenkasse unserer Größe. Das gemeinsame Projektteam von Deutscher BKK, itsc und BITMARCK hat die Herausforderungen termingerecht in hervorragender Zusammenarbeit bewältigt. Gerade in Zeiten des sich weiter verschärfenden Wettbewerbs in der GKV müssen Krankenkassen ihre Geschäftsprozesse optimieren, um dadurch ihre Verwaltungskosten weiter zu senken. iskv_21c bietet hierfür eine wichtige Grundlage.“ „Im Rahmen der Endanwenderschulungen hat die itsc GmbH zusammen mit ihren Partnerunternehmen den Übergang auf iskv_21c so effizient wie möglich gestaltet. Die vor Ort eingesetzten Dozenten haben es verstanden, die Kolleginnen und Kollegen der Deutschen BKK an die neuen Funktionen der Branchensoftware heranzuführen. Es war von allen Seiten ein gelungenes Umstellungsprojekt“, so Andreas Dahm-Griess, Geschäftsführer der itsc-Gruppe. „Mit der Umstellung der Deutschen BKK auf iskv_21c ist ein weiterer Meilenstein in Richtung Großkassenimplementierung unserer GKV-Branchensoftware getan. Die enge Kooperation zwischen der Deutschen BKK, dem itsc und BITMARCK war der Schlüssel zum Erfolg des Projekts“, erläutert Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der BITMARCK-Unternehmensgruppe. Durch den Umstieg der Deutschen BKK sind nunmehr 115 Umstellungsprojekte erfolgreich abgeschlossen. Bedingt durch Fusionen im Rollout-Zeitraum sind derzeit 102 Krankenkassen mit 14,1 Millionen Versicherten in Produktion. Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen BKK, der itsc Gmbh und der BITMARCK-Unternehmensgruppe
The post Umstellung erfolgreich abgeschlossen: Deutsche BKK nutzt ab sofort iskv_21c appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.