Die Bundesregierung hat dem Bundestag ihren Gesetzesentwurf zum Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (sog. Antikorruptionsgesetz) vorgelegt. Im Februar 2016 wird dieses Gesetz final im Bundestag und Bundesrat beraten, so dass das Gesetz aller Voraussicht nach noch im 1. … Weiterlesen
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Privat oder gesetzlich krankenversichern? Erst ab einem Jahreseinkommen ab 50.850 Euro ist der Wechsel in eine private Krankenkasse einem Angestellten möglich. Einkommensunabhängig dagegen ist der Beitritt für Beamte, Studenten, Selbständige und Freiberufler. Angestellte und Arbeiter mit Jahreseinkommen unter 45.000 Euro sind pflichtversichert. In diesem Falle sind Ehepartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Wer jedoch die private Krankenversicherung für sich gewählt hat, zwingt damit Lebenspartner und Nachkommenschaft dazu, sich ebenfalls privat zu versichern oder mitversichern zu lassen.
69,64 Millionen Versicherten in den Gesetzlichen Krankenkassen stehen nur 8,95 Millionen in den Privaten Krankenkassen gegenüber. Während die Privaten aber nur knapp ein Drittel ihrer Beitragseinnahmen (ca. 33,3 Milliarden Euro beispielsweise in 2010) wieder an Leistungen auszahlen müssen, haben die gesetzlichen Krankenkassen fast ebenso hohe Leistungsausgaben wie Beitragseinnahmen.
Wo sind die Unterschiede in der Leistung?
Beide Krankenkassenarten bieten im Krankheitsfalle Basisschutz. Bei der gesetzlichen KV gibt es inzwischen diverse Bonusprogramme. Die Private Krankenkasse dagegen errechnet den jeweiligen Tarif aufgrund der ausgewählten zusätzlichen Leistungen: Chefarztbetreuung, Zahnersatz, Unterstützung bei der Sehhilfe beispielsweise.
Während bei den gesetzlichen Krankenkassen die Beitragserstattung oder die Erhebung von Zusatzbeiträgen abhängig ist von der Wirtschaftlichkeit und dem jeweiligen Wahltarif,
kann die private Krankenkasse oft Beiträge bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen für bis zu 6 Monate zurückerstatten! Bei der privaten Krankenkasse richtet sich die Beitragshöhe nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Ein Nachteil der Privaten Krankenkasse: Der Patient muss finanziell in Vorleistung gehen und erhält rückwirkend seine Behandlungskosten von der Krankenkasse erstattet. Ist man gesetzlich versichert, rechnet der Arzt direkt mit der Krankenkasse ab. In der Regel sind keine Vorleistungen zu entrichten.
Für das Alter vorzusorgen hilft nur die Private Krankenkasse: Sie bildet Altersrückstellungen, die übrigens bei einem Wechsel in eine andere Kasse vom Versicherten auch übertragen werden können.
Während die GKV bei betagten Versicherten durchaus fallweise die Leistungen kürzt, tun die Privaten das nicht. Beitragserhöhungen sind in beiden Versicherungsarten an der Tagesordnung, jedoch kann man in der Privaten Versicherung wahlweise den Tarif wechseln.
Die Privaten Krankenkassen haben nur eingeschränkte Aufnahmepflicht, währen die GKV jeden Versicherten akzeptieren muss, ausgenommen Personen über 55 Jahre, die bis dato nicht versicherungspflichtig, also eventuell lebenslang privat versichert waren.
Während bei den gesetzlichen Krankenkassen jederzeit ein Wechsel in eine andere GKV oder eine Kündigung gemäß den Vertragsbedingungen möglich ist, ist ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche nur bedingt möglich.
(Bitte auf das Bild klicken, um die Infografik zu sehen – Quelle: www.tarifcheck24.com)
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