Der deutsche Begriff der “Weltanschauung” hat nicht nur eine komplexe Entstehungsgeschichte, sondern wirkt sich auch bis in die Gegenwart hinein aus. So kennt das bundesdeutsche Religionsverfassungsrecht einerseits die Religionsgemeinschaften, andererseits aber auch die (nichtreligiösen) Weltanschauungsgemeinschaften, denen schon die Weimarer Reichsverfassung (WRV) die rechtliche Gleichstellung gewährte. In das Grundgesetz wurden diese Paragrafen übernommen, so dass beispielsweise heute “Die Humanisten Baden-Württemberg” nicht nur eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, sondern auch Staatsleistungen erhalten. Und diese gehen, spannenderweise, noch auf ihre Zeit als “Freireligiöse Landesgemeinschaft” zurück – waren also eine Religionsgemeinschaft (KdÖR), bevor sie nun zu einer nichtreligiösen Weltanschauungsgemeinschaft wurden! (Die Freireligiösen Baden haben diese Umwandlung übrigens nicht mitgemacht.)
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