The post vdek veröffentlicht Broschüre „vdek-Basisdaten des Gesundheitswesens 2015/2016“ appeared first on Healthcare Netzwerk.
Related Posts
vdek: Transplantationsregistergesetz sorgt für mehr Transparenz in der Versorgung – Datenzusammenführung und -nutzung jedoch verbindlicher gestalten – gute Ergebnisse sonst erst in zehn Jahren nutzbar
„Die Politik setzt mit dem Transplantationsregistergesetz endlich jahrelangen Forderungen der Ersatzkassen nach mehr Transparenz im Transplantationswesen um. Wir erhoffen uns, dass dadurch das Vertrauen der Menschen in die Organspende wieder gestärkt wird und die Zahl der Spender weiter wächst“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Anhörung zum Transplantationsregistergesetz vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages. Infolge des Transplantationsskandals von 2012 war die Zahl der Organspender in Deutschland erheblich gesunken. Damals war bekannt geworden, dass in einigen großen Transplantationszentren Wartelisten für Spenderorgane manipuliert worden waren. Das neue Gesetz sieht die Einrichtung einer zentralen Transplantationsregisterstelle vor, in der medizinische Daten aller Organspender, Transplantierten, Spenderorgane usw. in einer standardisierten Form zusammengeführt werden sollen. „Wir erwarten, dass sich mit dem geplanten Register die Qualität der Versorgung, aber auch die Verteilung der Spenderorgane verbessert“, so Elsner. Das zentrale Datenregister sei ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung: Es zeigt auf, wo Transplantationen bereits gut und mit wenigen Komplikationen ablaufen, weist aber auch auf Qualitätsdefizite hin. Für kritisch hält der vdek die Regelung, dass alle Patienten der Erfassung ihrer medizinischen Daten zustimmen müssen. Damit ist zu befürchten, dass das Register notwendige Informationen für seine Arbeit nicht vollzählig erhält. Im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus würden schon seit Jahren Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Patienten gesammelt und ausgewertet, etwa bei bestimmten Herzoperationen oder in der Geburtshilfe. „Diese Einschränkung dient nicht der Patientensicherheit“, so Elsner. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass das Register bereits in der Vergangenheit erhobene Daten nicht nutzen können soll. Mit ersten Ergebnissen des Registers sei daher erst in etwa zehn Jahren zu rechnen. Mit großem Unverständnis reagierte Elsner auf die Regelung, nach der die Krankenkassen die Krankenhäuser und nachsorgenden Einrichtungen für die Datenübermittlung an das Register vergüten sollen. „Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Die Daten liegen bereits jetzt bei Eurotransplant (ET), Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) vor und können quasi auf Knopfdruck von diesen Stellen an das Register übermittelt werden.“ Durch den im Gesetzentwurf geplanten Vergütungsweg entstünden zudem unnötige Bürokratiekosten, so Elsner. „In diesen Punkten muss der Gesetzgeber noch einmal dringend korrigieren.“ Pressemitteilung des vdek
The post vdek: Transplantationsregistergesetz sorgt für mehr Transparenz in der Versorgung – Datenzusammenführung und -nutzung jedoch verbindlicher gestalten – gute Ergebnisse sonst erst in zehn Jahren nutzbar appeared first on Healthcare Netzwerk.
Verhandelte Erstattungsbeiträge für Arzneimittel nicht per se wirtschaftlich – Kein Grund zur Panikmache durch Pharmaindustrie
Der AOK-Bundesverband wendet sich gegen Forderungen aus Pharmaindustrie und Ärzteschaft, die im Rahmen des AMNOG-Verfahrens zwischen GKV-Spitzenverband und Pharmaunternehmen verhandelten Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel pauschal für wirtschaftlich zu erklären. „Das sind lediglich Preise, die auf Basis eines zuvor festgestellten Zusatznutzens für ganz konkrete Anwendungsgebiete bestimmt werden. Mit Wirtschaftlichkeit hat das zunächst noch gar nichts zu tun“, stellt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, klar. Es gebe keinen Grund, vom Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs abzurücken und die Ärzte aus ihrer Verantwortung für eine auch wirtschaftliche Verordnungsweise zu entlassen. Litsch: „Wenn Ärzte die Wahl zwischen mehreren Arzneimitteln mit gleichem Nutzen und gleicher medizinischer Notwendigkeit haben, dann sollten sie auch weiterhin das wirtschaftlichste Arzneimittel darunter aussuchen.“ Mit ihren Forderungen reagieren Pharmaindustrie und Ärzteschaft auf einen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin/Brandenburg von Anfang März, der die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete bei vorliegendem Zusatznutzen für teilweise rechtswidrig erklärt. Litsch kritisiert, dass nun von Pharmaseite unter Patienten die Angst vor Versorgungsengpässen geschürt wird: „Die Behauptung, dass mit dem Beschluss des Landessozialgerichts gegen Mischpreiskalkulationen plötzlich 40 Prozent der Patienten ihr Arzneimittel nicht mehr erhalten, ist reine Panikmache. Offenbar werden hier mit einem Taschenspielertrick die vom Gemeinsamen Bundesausschuss theoretisch angenommenen Patientenkollektive in der aktuellen Versorgung bereits als real postuliert.“ Dadurch seien die in den Raum gestellten Patientenzahlen völlig übertrieben. Auch sei verwunderlich, in welchem Ausmaß die Pharmaindustrie den Ärzten unterstellt, an den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbei zu therapieren, indem sie die neuen Arzneimittel nicht indikationsgerecht verordneten. Und die beschworene Regressgefahr für Ärzte sei ebenfalls unbegründet. Die Meldungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigten regelmäßig, dass Regresse gegen Ärzte heute kaum mehr ausgesprochen werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung beweise hier Augenmaß. Litsch weiter: „Statt nach genereller Freistellung vom Wirtschaftlichkeitsgebot zu rufen, sollten Arzneimittelhersteller und Ärzte daran mitwirken, schnellstmöglich ein detailliertes Arztinformationssystem auf die Beine zu stellen.“ Darin müssten Informationen zu den Bewertungen des G-BA ebenso wie die Frage der Therapiekosten aufbereitet sein, damit die ärztliche Verordnungspraxis effizient unterstützt wird. Das LSG hat Anfang März in einem Einstweiligen Rechtschutzverfahren zum Arzneimittel Albiglutid einen Schiedsspruch außer Kraft gesetzt mit der Begründung, die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete bei vorliegendem Zusatznutzen sei teilweise rechtswidrig. Sie verstoße gegen den Paragrafen 130b Absatz 3 des Fünften Sozialgesetzbuchs, wonach bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen keine höheren Kosten entstehen dürften als durch die zweckmäßige Vergleichstherapie. Der ausgehandelte Erstattungsbetrag sichere zudem nicht automatisch die Wirtschaftlichkeit in allen Anwendungsgebieten. Der G-BA könne vielmehr durch Verordnungseinschränkungen bei Indikationen ohne Zusatznutzen die Bildung eines nutzengerechten Erstattungsbetrages ermöglichen. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
The post Verhandelte Erstattungsbeiträge für Arzneimittel nicht per se wirtschaftlich – Kein Grund zur Panikmache durch Pharmaindustrie appeared first on Healthcare Netzwerk.
Der Verband digitale Gesundheit e.V. ist offizieller Co-Host der XPOMET Convention
Der Verband digitale Gesundheit e.V. ist offizieller Co-Host der XPOMET© Convention, die vom 21. – 23. März 2018 in der KONGRESSHALLE am Zoo in Leipzig stattfinden wird. Der Verband digitale Gesundheit e.V. (VdigG) besteht seit August 2014 mit dem Ziel, eine gesellschaftspolitische Umgebung zu schaffen, in der digitale Innovationen im Gesundheitswesen in Deutschland sowohl möglich als auch angstfrei nutzbar werden. Hierfür agiert der Verband erfolgreich im Bereich der politischen Meinungsbildung und Beratung nationaler und internationaler Multiplikatoren. Die XPOMET© Convention für Innovation und Hightech in der Medizin besteht aus einem Innovationskongress auf fünf Bühnen, themenspezifischen Think Tanks, erfrischenden Diskussionsformaten, der Future Health Ausstellung sowie diversen Side-Events, der Startup-Section und dem Festival of Medicine. Über 40 Experten und Visionäre aus der Gesundheitsbranche bilden den Beirat für die 12 Themenbereiche der XPOMET©. Allein drei der Beiräte entstammen dabei dem Vorstand des VdigGs: Prof. Dr. Arno Elmer (Vorstand Strategie & Markt), Dr. Florian Fuhrmann (Vorstand Vernetzung & Versorgung) sowie Dr. Philipp M. Schäfer (Vorsitzender des Vorstands). Chairman der XPOMET© ist Ulrich Pieper, Vorsitzender des Vorstands VdigG. Aber auch das Ziel des Verbands sowie der XPOMET© Convention ist deckungsgleich: Eine Plattform für eine neue Kultur und ein Verständnis für fächerübergreifenden Austausch zu schaffen – dass Innovationen im Gesundheitswesen nicht nur im Silicon Valley, sondern auch auf dem DACH-Markt schnell und sinnvoll umgesetzt werden können. Mitglieder des VdigG erhalten durch diese Kooperation nicht nur kostenfreien Zugang zur XPOMET©, sondern auch attraktive Sonderkonditionen für Ausstellerflächen. Pressemitteilung des Verbandes digitale Gesundheit e.V.
The post Der Verband digitale Gesundheit e.V. ist offizieller Co-Host der XPOMET Convention appeared first on Healthcare Netzwerk.