DKG zum Kabinettsbeschluss des Pflegeberufereformgesetzes: Auskömmliche Finanzierung muss gesichert sein

Die Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen bleibt nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mit vielen Unsicherheiten behaftet. Vor allem die Frage der Finanzierung der Ausbildung sei nicht hinreichend geklärt. „Wer Ausbildung zukunftssicher gestalten will, muss deren auskömmliche Finanzierung sichern. Die Umstellung auf Finanzierungspauschalen nimmt keine Rücksicht auf die individuellen Kosten in den Häusern und Schulen. Das kann Ausbildungsstätten und damit Ausbildungsplätze gefährden. Wir brauchen die individuellen Kostenverhandlungen als gleichberechtigte Option“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Es sei zu begrüßen, dass die besondere Problematik der Kinderkranken-pflegeausbildung erkannt worden sei. Trotzdem bleibe das Problem bis dato ungelöst. „Rund 6.300 Auszubildende in der Kinderkrankenpflege stehen rund 126.000 Auszubildenden in der Kranken- und Altenpflege gegenüber. Diese Zahlen machen deutlich, dass die sogenannten „pädiatrischen Pflichteinsätze“ für über 100.000 Auszubildende der Kranken- und Altenpflege in den Kinderabteilungen in keiner Weise geleistet werden können. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass die ohnehin knappen Ausbildungsplätze in der Kinderkrankenpflege durch diese Pflichteinsätze aller Auszubildenden so verknappt werden, dass keine Plätze für die Schwerpunktausbildung zur Verfügung stehen. Besser wäre, die Ausbildung der Kinderkrankenpflege zumindest zunächst eigenständig fortzuführen“, so Baum.

Grundsätzlich sehen die Krankenhäuser in der Zusammenführung der Alten- und Krankenpflegeausbildung auch Chancen, den steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften besser decken zu können.

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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