eGK: Vorabidentifizierung für den elektronischen Heilberufsausweis in Sachsen für Ärzte

Ab sofort ist eine Vorabidentifizierung für den elektronischen Heilberufsausweis in Sachsen möglich. Der Gesetzgeber hat mit dem eHealth-Gesetz zur Einführung der medizinischen Telematikinfrastruktur Fakten geschaffen. Der elektronische Arztbrief, der elektronische Entlassbrief, der Notfalldatensatz und weitere Anwendungen werden kommen. Gleichzeitig ist deren Einführung an klare Terminvorgaben geknüpft.

Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird jeder Arzt deshalb einen elektronischen Heilberufsausweis für qualifizierte elektronische Signaturen, für die Authentifikation in der Telematikinfrastruktur und für Verschlüsselungsprozesse benötigen.

Der Antragsprozess für einen solchen Arztausweis ist zwingend mit einer persönlichen Identifizierung verbunden! Die Sächsische Landesärztekammer bietet den sächsischen Ärzten deshalb ab sofort eine Vorabidentifizierung in Dresden, Bautzen, Leipzig und Chemnitz an. Danach kann der Antragsprozess weiter Online bequem von zu Hause aus erfolgen.

Die klassischen Arztausweise als Sichtausweis im Scheckkartenformat behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit und werden unverändert auf Antrag kostenfrei ausgegeben.

Der Informationsflyer der Sächsischen Landesärztekammer finden Sie hier…

Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer

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