Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten aus dem Rheinland erhalten ab kommender Woche Unterstützung bei der Suche nach Facharztterminen. Am Montag, den 25. Januar, nimmt die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein ihren Betrieb auf – damit kommt die KV fristgerecht der Vorgabe der Bundesregierung aus dem Mitte 2015 in Kraft getretenen Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) nach. Aufgabe der neuen Einrichtung wird es vor allem sein, Patientinnen und Patienten aus dem Landesteil Nordrhein, die eine „dringliche Überweisung“ zum Facharzt haben, innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Arzt der benötigten Fachgruppe zu vermitteln. Eine Ausnahme sind Termine bei Augen- oder Frauenärzten, bei denen keine Überweisung notwendig ist, um die Servicestelle in Anspruch nehmen zu können. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich telefonisch unter der Rufnummer 0211 5970 8990.
„Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir die Einrichtung einer Termin-Servicestelle für nicht erforderlich halten. Jetzt werden wir jedoch die Vorgaben des Gesetzgebers umsetzen und das Serviceangebot für die Patientinnen und Patienten so effizient und unbürokratisch wie möglich gestalten“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein.
Klar definierter Anspruch auf Vermittlung
Die Termin-Servicestelle kann von nordrheinischen Patientinnen und Patienten mit einer ärztlichen Überweisung in Anspruch genommen werden. Die gesetzlich formulierte Vier-Wochen-Frist bis zum Termin gilt gemäß Gesetz unter der Voraussetzung, dass eine zum Beispiel vom Hausarzt als dringlich gekennzeichnete Überweisung vorliegt, also nicht für Routineuntersuchungen oder Bagatellfälle. Die Kennzeichnung durch den überweisenden Arzt erfolgt zunächst durch Buchstaben im Feld „Auftrag“ der Überweisungen (A für dringliche, B für „nicht dringliche“ Überweisungen). „Wir arbeiten daran, die Möglichkeit der Kennzeichnung durch einen Code auf der Überweisung in die Praxissoftware zu integrieren, um den Aufwand für unsere Mitglieder zu verringern“, so Potthoff. Die medizinische Einschätzung obliegt dem überweisenden Arzt.
Patientinnen und Patienten mit einer als dringlich gekennzeichneten Überweisung haben Anspruch auf einen Facharzttermin binnen vier Wochen; die Wartezeit beginnt dabei mit dem Bekanntwerden des Vermittlungswunsches bei der Servicestelle. Sollte die Servicestelle innerhalb dieses Zeitfensters keinen Facharzttermin anbieten können, vermittelt sie eine ambulante Behandlung in einem geeigneten Krankenhaus. „Da diese Behandlung zu Lasten der niedergelassenen Fachärzte geht, werden wir in jedem Fall versuchen, einen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt zu finden“, betont Potthoff. „Allerdings ist zu beachten, dass es der Servicestelle nicht möglich ist, einen Wunschtermin beim Wunscharzt zu vereinbaren. Sie wird einen Termin bei einem Arzt der benötigten Fachgruppe vermitteln, auch wenn sich dieser nicht um die Ecke befindet.“
Was zumutbar ist
Als zumutbare Entfernung bei der Vermittlung gilt für fachärztliche Grundversorger, wie Augenärzte, Orthopäden oder Neurologen, ein Radius von maximal 30 Minuten Fahrtzeit. Für hochspezialisierte Ärzte, etwa Radiologen oder Kardiologen, beträgt der Radius maximal 60 Minuten Fahrtzeit. Maßgeblich für die Berechnung der zulässigen Fahrtzeit ist der dem Patienten entstehende Zeitaufwand bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Berücksichtigt werden dabei die individuelle Mobilität des Patienten, besondere örtliche Verhältnisse sowie die öffentliche Verkehrsanbindung.
Die Arbeit der Termin-Servicestelle wird mittelfristig durch elektronische Verfahren optimiert. Sowohl die Kennzeichnung von Überweisungen als auch das Melden von Terminen durch Fachärzte soll künftig elektronisch erfolgen. „Es ist auch vorstellbar, dass Patienten in Zukunft selber freie Termine suchen und buchen können“, sagt Potthoff. „Jetzt geht es aber erstmal darum, die aktuellen Anforderungen zu erfüllen und den Patienten erfolgreich Termine zu vermitteln.“
Kontakt zur Termin-Servicestelle der KV Nordrhein:
Telefonnummer 0211 5970 8990
Erreichbarkeit: montags, dienstags, donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, mittwochs von 14 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kvno.de/tss
Pressemitteilung der KV Nordrhein
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