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Asthma-Therapie durch gentechnisch hergestellte Medikamente ergänzt
Eine wichtige Ergänzung für die Behandlung von schwerem Asthma sind Wirkstoffe, die gentechnisch hergestellt wurden. „Bei etwa jedem fünften Asthmatiker reicht die bisherige Behandlung nicht aus. Diese Patienten können von den Antikörpern profitieren“, sagte Prof. Dr. Gerd Bendas von der Universität Bonn beim internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Bislang sind drei dieser spezifischen Antikörper zugelassen, weitere fünf sind derzeit in der Entwicklung.“ Etwa fünf Prozent der Erwachsenen und sieben bis zehn Prozent der Kinder in Deutschland leiden unter Asthma. Der Begriff Antikörper stammt aus der Immunologie. Er bezeichnet Eiweiße, die von weißen Blutkörperchen gebildet werden. Die gentechnisch hergestellten Antikörper imitieren die körpereigenen Abwehrstoffe und greifen gezielt an verschiedenen Botenstoffen des jeweiligen Asthmatikers an. Sie ergänzen damit die unspezifische entzündungshemmende Wirkung Kortison-artiger Arzneimittel. Gentechnisch hergestellte Antikörper werden nicht nur gegen Asthma, sondern auch gegen andere immunologisch bedingte Krankheiten wie Rheuma oder Schuppenflechte eingesetzt. Alle Antikörper sind verschreibungspflichtig. Die Wirkstoffnamen enden auf die Silbe -mab, das steht für die englische Bezeichnung der Antikörper, monoclonal antibody. Antikörper sind als Eiweiße relativ empfindlich. Sie können nicht als Tabletten geschluckt werden, weil sie sonst im Magen abgebaut würden. Deshalb müssen alle Antikörper gespritzt werden. Vor dem Spritzen werden die getrockneten Eiweißpulver in einer Flüssigkeit gelöst. „Beim Auflösen sollte man sich an James Bond orientieren: Rühren statt schütteln! Werden Antikörper geschüttelt, können sich zu viele Luftblasen in der Injektionslösung bilden. Das würde die Wirkung verringern“, sagte der Apotheker. Auch bei der Lagerung muss einiges beachtet werden. So vertragen sie weder Hitze noch Kälte, sondern sollten im Kühlschrank zwischen zwei und acht Grad gelagert werden. Bendas: „Frost gibt es nicht nur im Eisfach. An der hinteren Kühlschrankwand kann es zu kalt werden. Deshalb sollten Arzneimittel im Kühlschrank am besten im Gemüsefach liegen.“ Auch beim Transport müssen sie gekühlt sein. Durch Licht können sich die Eiweiße abbauen. Deshalb sollten Antikörper immer in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Qualität und Patientensicherheit sind Kernkompetenz der Krankenhäuser
“Die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit sind die Kernkompetenzen der Krankenhäuser in Deutschland”, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Thomas Reumann, vor den Besuchern des erstmals durchgeführten Krankenhaus-Träger-Forums. Die Kliniken hätten hier in den letzten Jahren sehr viel investiert, um sich ständig zu verbessern. Dies müsse als Führungsaufgabe verstanden und vor allem gelebt werden, sagte der BWKG-Vorsitzende. Dazu gehöre auch eine offene Fehlerkultur. Auch dies trage dazu bei, dass die überragende Anzahl der Behandlungen in hoher Qualität zur Zufriedenheit der Patienten erfolgt. Reuman, zugleich Reutlinger Landrat, nannte als Beispiel für das erfolgreiche Engagement der Krankenhäuser auch die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherung, bei der kontinuierliche Verbesserungen zu verzeichnen seien. Im Forum “Pflege im Krankenhaus der Zukunft” steht in diesem Jahr das Thema der zunehmenden Akademisierung und Professionalisierung der Pflege auf der Tagesordnung. Die Beherrschung neuer Technologien ist dabei Teil des Arbeitsalltags des Pflegepersonals. Dem fortschreitenden Rückgang von Pflegekräften könne auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel entgegengewirkt werden. Prof. Dr. Ursula Hübner, Professorin für Krankenhausinformatik an der Hochschule Osnabrück, machte deutlich, dass es darauf ankomme, neue Techniken wie beispielsweise das Telenursing in den Arbeitsalltag des Pflegepersonals einzubringen. “Es ist daher notwendig, Pflegekräfte noch intensiver für den Umgang mit neu entwickelten Systemen zu schulen”, so Hübner. Ziel sei es, Menschen und Maschinen miteinander zu vernetzen. Mit der IT-Schwerpunktveranstaltung “Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz” werden innovative Themen aus dem Bereich der Krankenhaus-Informationstechnik vorgestellt. Die IT durchdringt inzwischen alle Prozesse im Krankenhaus. “Ein Klinikum ohne IT ist heute und in Zukunft unvorstellbar”, erklärte Dr. Ralf-Michael Schmitz, Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart. Zunehmende Komplexität werde beherrschbar und ermöglicht es, den Patienten in den Mittepunkt des Behandlungsprozesses zu stellen, der über alle Sektoren hinweg gesteuert werden kann. Von den vorgestellten Projekten einzelner Kliniken, IT- und Beratungsfirmen auf dem Kongress profitierten nicht nur die beteiligten Krankenhäuser, sondern auch andere Klinikunternehmen, die vor ähnlichen Fragestellungen stehen. Ebenfalls am zweiten Veranstaltungstag finden Vortragsveranstaltungen der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen im BDA e.V. (AKG) und der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG statt. In der Veranstaltung “Aktuelle Brennpunkte” erwartet die Besucher ab 15:30 Uhr ein Streitgespräch zum Thema “Pay for Performance” zwischen DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum und Uwe Deh, geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Der 37. Deutsche Krankenhaustag bietet bis zum 15. November 2014 Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Muster-Auftragsverarbeitungs-Vertrag für das Gesundheitswesen auf die Datenschutz-Grundverordnung angepasst
Im Rahmen einer Zusammenarbeit haben fünf Verbände aus dem Gesundheitswesen gemeinsam die bisherigen Empfehlungen zur Datenverarbeitung im Auftrag an die aktuellen, durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung veränderten rechtlichen Anforderungen angepasst. Zusätzlich wurde ein Hinweis-Papier zum Umgang mit bereits bestehenden Datenverarbeitungs-Verträgen erstellt. Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 24. Mai 2016 und deren Wirksamwerden am 25. Mai 2018 gelten ab diesem Datum hinsichtlich der Auftragsverarbeitung (AV) die Regelungen der DS-GVO unmittelbar in Deutschland. Diese lösen die nationalen Regelungen für die Datenverarbeitung im Auftrag ab. Auch die Anforderungen an die datenschutzrechtlichen Inhalte von Auftragsverarbeitungs-Verträgen (AV-Verträgen) wurden im Rahmen der DS-GVO festgelegt. Diese entsprechen weitestgehend dem jetzigen deutschen Recht, jedoch gibt es Abweichungen, die bei zukünftigen Vertragsabschlüssen zu beachten sind. Beispielsweise werden neben begrifflichen Änderungen die Anforderungen an die Verpflichtung zur Vertraulichkeit, an die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie an die Unterstützung des Auftraggebers (neu „Verantwortlichen“) durch den Auftragnehmer (neu „Auftragsverarbeiter“) geändert bzw. spezifiziert. „Die Regelungen der DS-GVO gelten nicht nur für zukünftige Vertragsabschlüsse, sondern auch für alle schon vorhandenen und noch laufenden Verträge. Das bedeutet, dass die verschiedenen Gesundheitseinrichtungen, wie Arztpraxen und Krankenhäuser, die Verträge, die sie mit ihren Dienstleistern abgeschlossen haben, auf ihre Konformität mit den Anforderungen der DS-GVO überprüfen sollten und gegebenenfalls die Verträge abändern müssen. In diesem Kontext fungieren die Leistungserbringer als Dateninhaber und müssen sich im Klaren sein, dass sie bei Nicht-Einhaltung der datenschutzrechtlichen Standards unbeschränkt haftbar gemacht werden können. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit DKG, BvD, GMDS und GDD zusammengesetzt und eine Hilfestellung für unsere Kunden erarbeitet“, erläutert Katrin Keller, zuständiger Vorstand für Datenschutz und IT-Sicherheit im bvitg. Für ihr umfassendes Werk haben die Verbände hierzu einen kommentierten Muster-AV-Vertrag entworfen, der auf die besonderen Belange des Gesundheitswesens eingeht: „Der Mustervertrag hilft den Datenschutzbeauftragten aller beteiligten Unternehmen – in Arztpraxen, Krankenhäusern und bei IT-Herstellern – eine rechtssichere Datenverarbeitung zu bewerkstelligen“, erklärt Nikolaus Schrenk, Vorstand des BvD. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum begrüßt die gemeinsam erarbeitete Fassung: „Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung“, so Baum. Für die Krankenhäuser sei der aktualisierte Mustervertrag eine große Hilfestellung, um das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen so weit wie möglich sicher und praxisgerecht umzusetzen. Den Muster-Vertragstext finden Sie unter: http://ds-gvo.gesundheitsdatenschutz.org/html/adv-vertrag.php Alles rund um den Umgang mit Altverträgen erhalten Sie unter: http://ds-gvo.gesundheitsdatenschutz.org/html/adv_altvertraege.php Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
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