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Claus Moldenhauer geht nach fast 50 Jahren in Ruhestand
Claus Moldenhauer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, geht nach fast 50 Jahren in den Ruhestand. Der 65-Jährige war elf Jahre stellvertretender Chef der drittgrößten Krankenkasse und verantwortete die Bereiche Personal, Organisation und IT-Services sowie das Kundenbeziehungsmanagement, zu dem neben der Kundenbetreuung in der Fläche auch der Vertrieb und das Marketing der DAK-Gesundheit gehören. Unter seiner Regie wurde die BITMARCK gegründet, die als Full-Service-Dienstleister IT-Lösungen für die gesetzliche Krankenversicherung bereitstellt. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit verabschiedet und würdigt Claus Moldenhauer heute bei einem Festakt in der Hamburger Zentrale. „Unter der Führung von Claus Moldenhauer hat sich die traditionsreiche Deutsche Angestellten Krankenkasse zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen weiterentwickelt“, betont Hans Bender, Verwaltungsratsvorsitzender der DAK-Gesundheit. Sein besonderer Verdienst sei eine zukunftsweisende Kombination aus effizienten IT-Prozessen und innovativen Serviceangeboten. „Für Claus Moldenhauer stand immer der Kunde im Mittelpunkt“, sagt Bender. Vorausschauend habe er auf die zunehmende Online-Affinität der Kunden reagiert und den Aufbau von modernen webbasierten Service- und Versorgungs-Angeboten vorangetrieben. „Notwendige Neuerungen wurden unter seiner Regie durchgeführt, aber Bewährtes auch bewahrt“, so Bender. So gehöre zum Geschäftsmodell der DAK-Gesundheit – neben neuen Online- und Facebook-Filialen – weiter die Präsenz in 486 Servicezentren vor Ort. Internetisierung der Krankenkasse Die Vorstandszeit von Claus Moldenhauer war geprägt vom Aufstieg des Internets. Von 1995 bis 2004 war er Landesgeschäftsführer der DAK in Baden-Württemberg. Zuvor hatte er verschiedene Führungsaufgaben bei der DAK in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen inne. Im Januar 2004 wurde er Mitglied des DAK-Vorstands, zum Jahresbeginn 2005 dessen stellvertretender Vorsitzender. Die rasante Entwicklung des Internets begriff Claus Moldenhauer als Herausforderung für den Kundenservice: „Online-Erlebnisse prägen die Erwartungen unserer Kunden – auch an ihre Krankenversicherung. Digitalisierung, Schnelligkeit und ein erstklassiger Service müssen die logischen Antworten sein“, betont Claus Moldenhauer zum Abschied. Der Kassenmanager verlässt eine Krankenkasse, die zu den größten in Deutschland gehört. Die DAK-Gesundheit hat rund sechs Millionen Versicherte und beschäftigt bundesweit etwa 10.900 Mitarbeiter. Sie wird bei unabhängigen Vergleichen regelmäßig für ihren Kundenservice und ihr großes Leistungsangebot ausgezeichnet und hat jüngst im aktuellen Krankenkassenvergleich des Magazins Focus Money (Ausgabe 06/2016) einen Spitzenplatz belegt. Pressemitteilung der DAK Gesundheit
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Wichtiges Etappenziel bei der Korruptionsbekämpfung erreicht
Zum Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Korruption untergräbt das Vertrauen der Patienten in Ärzte und andere Heilberufler und schadet damit allen ehrlichen Menschen in unserem Gesundheitswesen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass Korruption in Zukunft endlich in den meisten Fällen bestraft werden kann. Wichtig ist dabei, dass es sich bei den neuen Straftatbeständen nicht um Antragsdelikte, sondern um Offizialdelikte handeln wird. Die Staatsanwaltschaften haben Korruption im Gesundheitswesen zukünftig also stets „von Amts wegen“ zu verfolgen. Auch Whistleblower können damit eine anonyme Strafanzeige stellen und ihr nicht selten maßgebliches Insiderwissen direkt und nicht über Umwege weitergeben. Allerdings sind wir noch nicht am Ziel, denn kurz vor Schluss sind Streichungen im Gesetzentwurf erfolgt, die weitreichende Folgen haben werden. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Tatbestandsvariante Nr. 2, das heißt, die Verletzung von berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit, wurde gestrichen. Damit sollten Bedenken im Hinblick auf die Unbestimmtheit und Uneinheitlichkeit bei einem Teil der in Bezug genommenen Berufsordnungen Rechnung getragen werden. Das ist im Ergebnis nicht überzeugend, sondern ein höchst problematisches Zugeständnis an die Ärztekammern, die Medizinprodukte- und Pharmaindustrie. Es hat seinen Grund, dass die Apotheker die Einigung begrüßen, die Bundesärztekammer sehr zufrieden ist und auch die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten froh sind: Das Gesetz in seiner jetzigen Form läuft darauf hinaus, dass Zuwendungen von Monopolen zukünftig nicht unter Strafe gestellt werden, weil sich damit per Definition keine Bestechung verbindet. Das geht jedoch an der Wirklichkeit im Gesundheitswesen vorbei, wo es durchaus Monopole gibt mit einem Interesse daran, durch Zuwendungen ihre Stellung zu stärken. Neue, innovative Arzneimittel, zu denen es keine vergleichbare Alternative im Markt gibt, sind ein Beispiel dafür. Hier tritt das Pharmaunternehmen als Monopolist auf. Es könnte die Verkaufszahlen seines Medikaments steigern, indem es den Ärzten Geld zusteckt, ohne dafür Strafen fürchten zu müssen. Da die Pharmaunternehmen im ersten Jahr die Preise beliebig festlegen dürfen, ist der Anreiz dafür nicht zu unterschätzen. Der Passus, dass Apotheker künftig belangt werden können, wenn sie für die Abgabe bestimmter Medikamente vom Hersteller Sonderrabatte oder andere Vergünstigungen bekommen, wurde auf den letzten Metern einfach gestrichen! Ein Beispiel dafür sind die Arzneimittelrabatte, wo die Kassen zunehmend mehrere Rabattverträge für den gleichen Wirkstoff abschließen. Um mehr von seinem Rabattarzneimittel abzugeben, könnte eines dieser Unternehmen den Apotheker bestechen, ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen. Der Gesetzgeber hat heute einen entscheidenden Schritt zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen gemacht. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die nächsten Schritte folgen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Hebammenverband beendet endlich Zickzackkurs bei Versicherungsunterlagen
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat seinen ca. 2.300 Mitgliedern mit Geburtshilfe und dem GKV-Spitzenverband die für einen Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten notwendigen Unterlagen ihrer Gruppenhaftpflichtversicherung nun zur Verfügung gestellt. Damit ist ein unnötiger bürokratischer Mehraufwand sowie ein Zeit- und Geldverlust für die einzelne DHV-Hebamme mit Geburtshilfe bei der Beantragung des Haftpflichtkosten-Ausgleiches beim GKV-Spitzenverband endlich abgestellt. Vorausgegangen war ein wochenlanger Zickzackkurs des DHV in Form von Ankündigungen, die notwendigen Unterlagen vollständig bereitzustellen, die der Verband wenige Tage später wieder zurückgenommen hatte. Leidtragende dieser Politik waren die einzelnen DHV-Hebammen mit Geburtshilfe, da sie bisher Gefahr liefen, bei unvollständigen Unterlagen einen um 250 Euro geminderten Ausgleich der gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung zu erhalten. Für die DHV-Mitgliedshebammen bedeutet das Umschwenken ihres Verbandes, dass sie nur noch die Policen und die verausgabten Haftpflichtkosten in dem beantragten Versicherungszeitraum nachzuweisen haben. „Ich bin sehr froh, dass der Deutschen Hebammenverband nun doch im Sinne seiner Mitglieder handelt, um finanzielle Nachteile für die einzelne Hebamme zu verhindern“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Zugleich hofft er, dass sich das nun eingeführte Verfahren der Informationsweitergabe über die Konditionen der Gruppenhaftpflichtversicherung durch den DHV auch bei künftigen Tarifsteigerungen fortsetzen wird. Denn nun kennt der GKV-Spitzenverband erstmals die Versicherungsbedingungen. So könnten DHV-Hebammen dauerhaft von einem unbürokratischen Verfahren profitieren. Zur Erinnerung: Noch in der Schiedsstelle im Herbst 2015 hatte der DHV die Vorlage einiger Versicherungsunterlagen verweigert. Anfang Dezember 2015 hatte der DHV dann dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt, diese für alle Mitglieder zur Verfügung zu stellen. So wäre das Antrags- und Ausgleichsverfahren für alle Beteiligten einfach und unkompliziert gewesen. Bereits Mitte Dezember 2015 zog der DHV seine Zustimmung jedoch wieder zurück. Laut dem Schiedsstellenbeschluss von Ende September 2015 müssen die Hebammen mit Geburtshilfe ihrem Antrag auf Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung ihre Versicherungsunterlagen beifügen. Erfolgt das nicht, soll der GKV-Spitzenverband 250 Euro pro Jahr vom Betrag zum Ausgleich der gestiegenen Prämien einbehalten, hatte die Schiedsstelle entschieden. Ob die einzelne DHV-Mitgliedshebamme mit Geburtshilfe die notwendigen Informationen bei der Bayerischen Versicherungskammer direkt erhalten hätte, um so eine finanzielle Einbuße beim Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtkosten zu verhindern, war wegen der Konstruktion als Gruppenhaftpflichtversicherung bis zum Schluss unsicher gewesen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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