(NORDWEST) Wieviel Akademisierung das Gesundheitswesen verträgt, mag hierzulande noch ein Diskussionsthema sein – in Großbritannien nicht mehr. Dort muss ab 2013 einen Hochschulabschluss erlangen, wer als Pflegende arbeiten möchte. Die Initiative soll dazu beitragen, dass das Ansehen der Pflege im Königreich angehoben und die Pflegende nicht länger als die DienerInnen der Ärzte (doctor’s handmaiden) betrachtet wird. Kritik an der Entwicklung gibt es reichlich – man würde ob der langen Ausbildungszeit zu viele Interessentinnen abschrecken und am Ende hätte man Pflegende, die zu schlau zum Pflegen seien. Davon unbeeindruckt unterstützt die zuständige Mitarbeiterin im Ministerium die Entwicklung – Ann Keen hat vor ihrer politischen Karriere selber als Krankenschwester gearbeitet. (Zi)
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Healthcare Netzwerk 2018-03-21 13:09:07
Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost, zur Krankenhausplanung in Berlin und Brandenburg: „Der heute in einer Pressekonferenz vorgestellte Krankenhausreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) unterstreicht die Arbeit der AOK Nordost. Die im Krankenhausreport aufgeführten Themen wie Qualitätskriterien, Konzentration von Krankenhäusern und spezialisierte Klinikzentren sind wichtige Eckpunkte um eine am Bedarf ausgerichtete Krankenhauslandschaft unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Länder zu realisieren. Die Gesundheitskasse setzt sich so auch bereits seit vielen Jahren für verbindliche Qualitätskriterien in den Krankenhausplänen der Länder ein. Ziel ist es dabei, dass die Menschen sicher sein können, die bestmögliche Versorgung zu erhalten –unabhängig davon, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden. Bisher ist die verbindliche Anwendung von Qualitätskriterien noch nicht vollständig erreicht. Vor diesem Hintergrund ist die angestrebte gemeinsame Krankenhausplanung 2020 Berlin-Brandenburg von enormer Bedeutung. Diese schafft letztlich den Rahmen, um die bestehenden Qualitätskriterien zu erweitern sowie wesentliche Teile der länderübergreifenden Versorgung in einzelnen Fachgebieten und in der Notfallversorgung aufeinander abzustimmen. Hier arbeitet die AOK eng mit den Landeskrankenhausgesellschaften in Berlin und Brandenburg, dem Brandenburger Gesundheitsministerium und der Berliner Gesundheits-Senatsverwaltung zusammen. Die wesentlichen Qualitätsinstrumente, die sich aus dem Krankenhausstrukturgesetz ableiten, sind dabei um zwei Aspekte ergänzt worden. Neben der Leistungsfähigkeit, der Bedarfsgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit zählen hierzu nun auch die qualitativ hochwertige Behandlung und die Patientengerechtigkeit. Diese verbindlichen Qualitätskriterien sind eine Chance für die Krankenhäuser, sie dienen nicht dazu die Kliniken zu gängeln. Sie sollen aber dazu beitragen, bestimmte Leistungen in bestimmten Krankenhäusern zu konzentrieren und Mindestmengen, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Operationen festgelegt hat, umzusetzen. Denn sowohl Mindestmengen als auch Qualitätskriterien tragen dazu bei, das Versorgungsniveau bestimmter Leistungen kontinuierlich zu verbessern und die Behandlungsqualität im Sinne der Patienten zu erhöhen. Pressemitteilung der AOK NordOst
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EU-Richtlinie: Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern Ausnahme für Heilberufe
Die Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern die Regierungen beider Länder dazu auf, die Heilberufe von einer geplanten EU-Richtlinie zur Berufsreglementierung auszunehmen. In einem gemeinsamen Schreiben appellieren Jean-Pierre Paccioni, Präsident des Ordre National des Pharmaciens (ONP), und Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, an die Wirtschafts- und Gesundheitsminister in Paris und Berlin, ihren Einfluss in der EU geltend zu machen. Brüssel zufolge müssten die Mitgliedstaaten vor dem Erlass neuen Berufsrechts immer erst dessen Verhältnismäßigkeit begründen. Für einen hohen Patientenschutz mahnen die Apotheker an, dass Gesundheitsdienstleistungen nicht ökonomischen Aspekten des EU-Binnenmarktes unterworfen werden dürfen, sondern Belange des Allgemeinwohls berücksichtigen müssen. „Im Bewusstsein der ganz besonderen Verbindung und Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich und angesichts unserer sehr ähnlichen Regulierungsmodelle für das Apothekenwesen haben wir eine enge Kooperation zu diesem Thema initiiert“, schreiben Paccioni und Schmidt. „Gemeinsam appellieren wir an Sie als in unseren Ländern für dieses Dossier zuständige Minister, Ihren Einfluss in den bevorstehenden politischen Verhandlungen im Rat geltend zu machen und ausdrücklich eine Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe zu fordern.“ Weiter heißt es bei den ONP- und ABDA-Präsidenten: „Eine gemeinsame Initiative aus Deutschland und Frankreich würde ein starkes politisches Signal an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darstellen.“ Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte im Januar im Zuge eines „Dienstleistungspakets“ einen Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen vorgelegt. Die maltesische Ratspräsidentschaft strebt noch im Mai eine politische Einigung dazu an. Bundestag und Bundesrat sowie beide Kammern in Frankreich (Senat und Nationalversammlung) haben schon Subsidiaritätsrügen ausgesprochen. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Deutschlands Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Änderungsbedarf angemahnt – ebenso wie Europas Ärzte, Zahnärzte und Apotheker dies unter Mitwirkung des Zusammenschlusses der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) getan haben. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Europäische Informationsfreiheitsbeauftragte auf Einladung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff ist Gastgeberin des diesjährigen Treffens der europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten und –ombudsleute mit mehr als 30 Teilnehmern aus zahlreichen Ländern und Regionen Europas. Das Treffen findet am 23. und 24. Februar 2017 in der hessischen Landesvertretung in Berlin statt. Hierzu erklärt Frau Voßhoff: Ich freue mich, meine europäischen Kolleginnen und Kollegen in Berlin begrüßen zu dürfen. Der freie Zugang zu staatlichen Informationen ist nicht mehr nur ein rein nationales Thema, sondern gewinnt gerade auf europäischer Ebene zunehmend an Bedeutung. Die Vernetzung und der Austausch mit meinen europäischen Kolleginnen und Kollegen ist mir daher ein besonderes Anliegen. Auf dem Programm des Treffens stehen Vorträge und Erfahrungsberichte der Informationsfreiheitsbeauftragten und einzelner Nutzer des Rechtes auf Informationszugang. Graham Smith aus dem Kabinett der Europäischen Bürgerbeauftragten erläutert, wie Informationsfreiheit in den EU-Institutionen umgesetzt wird. Sara Hutchison, Referentin bei der schottischen Informationsfreiheitsbeauftragten, präsentiert Anwendungsfälle aus ihrer Heimat. Einen Überblick über die Entwicklung der Informationsfreiheit In Deutschland gewährt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann. Arne Semsrott von der IFG-Initiative „Frag den Staat“ stellt eine Online-Plattform vor, die IFG-Anträge für Bürgerinnen und Bürgern stark vereinfacht. Doktor med. Angela Spelsberg und Professor Doktor med. Schildern in zwei Fallstudien Erfahrungen im Umgang mit dem Informationsfreiheitsrecht in Deutschland. In Arbeitsgruppen diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am zweiten Konferenztag rechtliche und praktische Aspekte der Informationsfreiheit, etwa die Kontrolle der Informationsgewährung oder die Ausstattung der Informationsfreiheitsbeauftragten. Die Veranstaltung dient auch der Vorbereitung der (Welt-)Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC 2017) im September in Manchester. Über die Informationsfreiheit Informationsfreiheit gewährt jedem ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Seit 2006 gibt es auch in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Innerhalb bestimmter Schranken erlaubt es freien Zugang zu amtlichen Informationen und Einsicht in Verwaltungsvorgänge. Als Ombudsfrau wacht die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit (BfDI) über dem Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf diesen Informationszugang. Die BfDI kann öffentliche Stellen zu einer Stellungnahme auffordern, vermitteln und auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken. Auch in vielen Bundesländern existieren Informationsfreiheitsgesetze. Nur in Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen fehlen bisher Landesinformationsfreiheitsgesetze. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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