Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2016 geeinigt.
Der landesweite Basisfallwert steigt von bislang 3.255,50 Euro auf 3.312,00 Euro. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Damit stehen für die stationäre Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns über zehn Milliarden Euro zur Verfügung.
Nach einer außergewöhnlich schwierigen Verhandlungsrunde, die im November 2015 begann und zwei Schiedsstellentermine unter der Leitung eines neutralen Schlichters beinhaltete, gelang am 10. Februar der Durchbruch. Den Kompromiss bezeichnen beide Seiten als „problematisch, aber gerade noch annehmbar“. Dass trotz unterschiedlicher Interessenlage sowie komplexer und oft strittiger Regelungen eine Einigung erzielt werden konnte, werten die BKG und Krankenkassen als Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern.
Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraussichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden.
Der landesweite Basisfallwert ist die Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Auf Klinikseite entscheidet er über den weitaus größten Teil der Erlöse.
Im DRG-Vergütungssystem bestimmt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt.
So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen.
Pressemitteilung der AOK Bayern
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