Es liest sich wie ein schlechter Scherz: Das Oberlandesgericht Stuttgart hebt das Urteil gegen den Masernvirusleugner Stefan Lanka auf. Der ursprüngliche Kläger, der Arzt David Bardens, bekommt die ausgelobten 100000 Euro nicht, er soll sogar die Kosten beider Verfahren tragen.
Dabei beruft sich der Richter am OLG ausdrücklich auf die Verfahrensweise des Wettbewerbs: Lanka hatte 100000 Euro demjenigen versprochen, der die Existenz des Masernvirus nachweisen kann. Dabei handele es sich jedoch nicht um ein Preisausschreiben oder eine Wette, sondern um eine so genannte “Auslobung”, bei der der Auslober selbst die Kriterien bestimme. Bedeutet: Lanka darf entscheiden, ob seine Kriterien erfüllt sind oder nicht. Das wird dieser natürlich nie positiv bescheinigen, wäre er ja schön doof. Außerdem habe Lanka in seiner Auslobung von *einer* Arbeit zum Nachweis des Masernvirus gesprochen. Bardens hätte auch noch zwanzig weitere Arbeiten einreichen können und trotzdem nicht das “ausgelobte” Kriterium erfüllt. Haarspaltereien.
Es gehe nicht darum, ob das Masernvirus existiere, so ausdrücklich das OLG Stuttgart. Das hatte zuvor das Landgericht Ravensburg durch einen Gutachter aber bestätigen lassen. Schließlich hatte David Bardens sechs wissenschaftliche Arbeiten als Nachweis geliefert. Für die Ravensburger Richter war damit der Nachweis erbracht.
Ein Gericht muß das Gesetz lesen und auslegen. Das ist unserem Rechtsstaat geschuldet und aus rein juristischem Sinne zolle ich dem OLG Stuttgart Respekt für diese klare Denkweise. Justitia ist blind für Ideologien und medizinisches Wissen, usw. Für die Gesellschaft und den Impfgedanken ist ein solches Urteil aber nicht förderlich, weil es von vielen ganz anders interpretiert werden wird: Das einzige, was nach dieser gerichtlichen Auseinandersetzung in Stuttgart hängen bleiben wird: Lanka bekam Recht. Von ihm und seine Anhänger fehlinterpretiert – er habe Recht mit der Aussage, das Masernvirus existiere nicht. Die Impfgegner werden vor Entzückung und Häme in die Hände klatschen. So wie die Impfbefürworter dies nach dem Urteilsspruch in Ravensburg taten.
Passend zur gestrigen Meldung aus Stuttgart die Zahlen des Robert-Koch-Institutes zu den Masernerkrankungen der letzten Jahre:
2011 – Erkrankte: 1608
2012 – Erkrankte: 165
2013 – Erkrankte: 1769
2014 – Erkrankte: 442
2015 – Erkrankte: 2465
Dies sind nach Lankas Meinung alles psychosomatischen Erkrankungen bzw. einer Vergiftung geschuldet. Interessante These, denn allgemein anerkannt dürfte sein, dass Psychosomatische Erkrankungen weltweit zunehmen. In der Vorimpfära gab es jedoch hunderttausende Erkrankte. Die wurden also alle vergiftet?
Wie auch immer – Lanka darf seine verschwurbelten Ideen als “Biologe” weiter verbreiten, ein Dämpfer für diese Ideologie sieht anders aus. Ein Bärendienst des OLG Stuttgart für die Impfgegner.
Meldung in der Schwäbischen Zeitung
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