Ärzte und Apotheker in Deutschland wollen gemeinsam die bestehende, effiziente Versorgung der Patienten mit lebenswichtigen Krebsmedikamenten erhalten. Die Heilberufler fordern deshalb den Gesetzgeber auf, ab sofort keine Exklusivausschreibungen von Krankenkassen unter Apothekern für Zytostatika-Zubereitungen zu Lasten der gesetzlich krankenversicherten Patienten mehr zuzulassen. Solche Exklusivverträge gefährden die Versorgungsqualität, schränken den Patientenwillen ein und erhöhen das Risiko von Lieferengpässen. Das ist der Tenor eines gemeinsamen Papiers von acht Fachgesellschaften und Verbänden von Ärzten und Apothekern, das heute in Berlin vorgestellt wurde. Zytostatika sind Medikamente gegen Krebserkrankungen, die als Spezialrezepturen für jeden Patienten einzeln angefertigt werden müssen. Bundesweit erfüllen ca. 300 öffentliche Apotheken die besonderen Anforderungen an ebendiese Herstellung in einem Reinraumlabor gemäß § 35 Apothekenbetriebsordnung. “Exklusivverträge für Zytostatika-Rezepturen zerstören die flächendeckende Versorgungstruktur. Nach jeder Ausschreibungsrunde bleiben weniger Gewinner übrig und immer mehr Spezialapotheker müssen aufgeben”, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV): “Der Gesetzgeber muss bald handeln und solche Ausschreibungen verbieten: Es kann nicht sein, dass die Krankenkassen die Zytostatika-Versorgung kaputt sparen.” Ähnlich äußert sich Prof. Dr. med. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V. (BNHO): “Mit Ausschreibungen dringen die Kassen nicht nur in die Entscheidungskompetenz des Arztes ein, sondern auch in das besonders geschützte Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient. Das ist aus Sicht der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen nicht akzeptabel.” Dr. Klaus Peterseim, Präsident des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apotheker und Apothekerinnen e.V. (VZA), erklärt: “Eine ordentliche Patientenversorgung mit individueller Überprüfung und Beratung durch die Apotheken gerät durch die Ausschreibungen in den Hintergrund. Die einheitliche und multiprofessionelle Zusammenarbeit bei Chemotherapien zwischen onkologischen Praxen und hochqualifizierten Apotheken wird durch Exklusivausschreibungen vernichtet.” Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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