Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland die Gewissheit, dass sie im Krankheitsfall behandelt werden. Doch nicht immer erstattet ihre Kasse die Therapien und Diagnoseverfahren, die der Arzt empfiehlt. Besonders relativ neue, aber be reits erprobte Verfahren gehören dazu: Eine Patientin mit Brustkrebs beispielsweise bekommt die Empfehlung zu einem Genexpressionstest, um die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie zu unterstützen. Der Test ist unter Ärzten Standard, die Patientin vertraut der Empfehlung ihres Arztes und möchte den Test in Anspruch nehmen. Doch eine generelle Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt es derzeit nicht. Die Patientin, die durch ihre Diagnose psychisch belastet ist, kann nun auch finanziell belastet werden. Solche Fälle sind in Deutschland leider keine Seltenheit. Insbesondere in der Krebstherapie gibt es für Patienten mittlerweile zahlreiche neue und schonendere Verfahren. Doch was in der Forschung Tag für Tag Fortschritt erfährt und bei Ärzten zum therapeutischen Standard zählt, kommt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) manchmal nur langsam an: Der Weg einer Therapie in den Leistungskatalog der GKV ist deutlich länger als in die Arztpraxis. So werden die standardisierten Leistungen nicht in der Regelversorgung der Kassen abgebildet, sondern können zum Wohle der Versicherten einzig über Selektivverträge abgebildet werden. Selektivverträge sind Verträge über Zusatzleistungen, die eine Kasse abschließen kann. „Um unseren Kunden neue schonende Verfahren zur Krebsdiagnose und -therapie zugänglich zu machen, hat die SBK hier eigene Verträge geschlossen und erstattet so ausgewählte Leistungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus“, erklärt Dr. Gabriele Gonschor, zuständig für neue Versorgungsangebote bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Dazu gehören neben dem Genexpressionstest beispielweise das inzwischen zur leitliniengerechten Therapie gehörende Cyberknife, mit dem diverse Tumorarten ohne operativen Eingriff behandelt werden können. Auch die Liquid Biopsy bei Lungenkrebs zählt dazu, bei der unter anderem Veränderungen des Tumors mithilfe einer Blutprobe analysiert werden können. Anspruch und Realität Bei der Genexpressionsanalyse hat der Gesetzgeber den Nutzen eigentlich anerkannt: Der Test steht GKV-Patientinnen aktuell im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zur Verfügung. Diese Facharztzentren behandeln besonders komplexe und schwer therapierbare Krankheiten wie Brustkrebs, Tumore der Bauchhöhle oder Tuberkulose. Die Realität jedoch zeigt, dass sich bislang aufgrund des umfassenden Anforderungskatalogs nur vereinzelt ASV-Zentren gebildet haben, im Bereich der gynäkologischen Tumore gibt es deutschlandweit aktuell sogar nur drei davon. Praktisch bringt diese Regelung Patientinnen also nur wenig. Um ihnen dennoch einen leichteren Zugang zu den Tests zu ermöglichen, hat die SBK daher eigene Verträge mit den Anbietern der aktuell gängigen Tests abgeschlossen. Schnelles Handeln rettet Menschenleben Methoden wie Genexpressionsanalyse, Cyberknife und Liquid Biopsy können Menschenleben retten. „Es ist für Patienten und Ärzte nicht nachvollziehbar, warum von den Fachgesellschaften empfohlene Verfahren, die auch im Ausland bereits zum Standard zählen, nicht schneller in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung Eingang finden. Und wenn sie dort aufgeführt sind, ist ihr Zugang häufig mit großen Hürden versehen“, sagt SBK-Expertin Gonschor. Aktuell sind Patienten darauf angewiesen, dass ihre Kasse innovative Verfahren unterstützt und zur Versorgung ihrer Versicherten eigene Verträge schließt. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK
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