Das Anbieten von KOSTENLOSEN Leistungen durch (Zahn)Ärzte ist UNZULÄSSIG!

Zwar dürfen (Zahn)Ärzte in gewissem Umfang für ihre Praxis und die dort angebotenen Leistungen werben, dabei gilt es allerdings die rechtlichen Grenzen zu beachten. Im Heilmittelwerberecht bestimmt § 7 Abs. 1 S. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) das grundsätzliche Verbot der Wertreklame … Weiterlesen