Pollenalarm! Forscher haben Riesenpollen entdeckt, die bisher völlig unbekannt waren. Die Experten vermuten, dass sie von einer noch unbekannten Pflanzenart stammen könnten, die eventuell durch den Klimawandel nun auch nach Europa eingewandert ist. Dies ist aber bisher nicht sicher, da
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Das zahnmedizinische Versorgungszentrum – Fluch oder Segen?
Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ, sind nach der seit Juli 2015 geltenden gesetzlichen Definition (§ 95 SGB V) ärztlich geleitete Einrichtungen, die über die Zusammenarbeit mindestens zweier (Zahn)Ärzte an der ambulanten vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen teilnehmen. Bis zur Gesetzesänderung im … Weiterlesen →
Gericht weist Klage gegen elektronische Gesundheitskarte ab
Die umstrittene elektronische Gesundheitskarte darf weiter benutzt werden. In einem Pilotverfahren wies das Düsseldorfer Sozialgericht am Donnerstag die Klage eines Versicherten ab, der befürchtet, dass vertrauliche medizinische Daten über ihn auf der Karte gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden.
Der Kläger sei in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt, befand das Gericht. Er könne sich nicht von der Nutzung der Karte befreien lassen.
Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden (Az.: S 9 KR 111/09).
Der Anwalt des Klägers, Jan Kuhlmann, kündigte Berufung gegen das Urteil am Landessozialgericht in Essen an. Mehreren Zuschauer-Berichten zufolge hat das Sozialgericht deutlich durchblicken lassen, dass es diesem Falle eine Grundsatzentscheidung in höheren Instanzen für angebracht hält. Der Vizepräsident des Sozialgerichtes habe in einem öffentlichen Gespräch nach der Verhandlung sogar eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht empfohlen.
Die Aktion „Stoppt-die-e-Card“ bezeichnete den heutigen Prozess als „ersten Schritt in Richtung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Sozialgesetzbuch.“
Kläger Sven S. habe dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung erwartet. „Nun wird er, unterstützt von einer großen Anzahl von Verbänden, welche in der bundesweiten Aktion ‚Stoppt die-e Card’ zusammen geschlossen sind, den Weg nach Karlsruhe weiter gehen“, heißt es in einer ersten Stellungnahme.
Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion, betonte, dass sie „in den vielfältigen Pannen im bisherigen e-Card Projekt den besten Beweis dafür“ sehe, dass die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern grundsätzlich nicht in zentralen Serverstrukturen gespeichert werden dürften. Erst letzte Woche habe sich herausgestellt, dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten mit einer Sicherheitslücke erhalten haben.
Nach Meinung des Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, ist die Gerichtsentscheidung nicht als Rückschritt im Kampf gegen die elektronische Gesundheitskarte zu sehen. Das Gericht habe vielmehr signalisiert, dass eine Entscheidung an höherer Stelle getroffen werden müsse. Die Sache laufe nun auf eine Entscheidung in Karlsruhe hinaus. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Instanz dann dem Gesetzgeber endlich die Augen öffnet und sich für die Sicherheit der sensiblen Patientendaten stark macht.“
Mit freundlicher Genehmigung von facharzt.de